ITALOMASTER
Fahrer
- Registriert
- 19 Juni 2002
Hi,
mein Z3 3.0 hat mir bisher nie Probleme gemacht, keine Reparaturen, kein gar nix. Er hat jetzt etwas über 74.000 km auf der Uhr, nur im Sommer gefahren.
Vor drei Wochen habe ich ihn über den TÜV gebracht, alles in bester Ordnung.
Dann hatte ich Inspektionstermin und bin zu meinem :), bei dem ich immer ausserordentlich zufrieden bin (hatte aber auch bislang nur Inspektionen, da ja am Wagen nie was zu reparieren war - Kurse von denen waren aber sehr fair).
Nun hole ich den Wagen von der EUR 400,00 teuren Inspektion ab und auf dem Heimweg gehen gleich drei Warn-Leuchten (EML, ABS und noch eine) an. Ich blieb stehen, machte den Wagen aus um zu lesen, was es sein könnte in der Bedienungsanleitung. Bei Neustart waren die Leuchten aus.
Leider traten sie kurz darauf wieder in Erscheinung. Termin beim :) ergab nach Auslesen des Fehlerspeichers: Leerlaufventil kaputt, Reparatur kostete erneute EUR 400,00. Nicht schön, aber was will man machen.
Bei der Heimfahrt von der Werkstatt gingen die Warnleuchte nach ca. 5 - 7 km erneut an. Ich machte einen neuen Termin, Fehlerspeicher zeigte wieder die gleiche Diagnose an. Allerdings war die Reparatur ja ohne Erfolg, so dass man weiter versuchte, das Leerlaufventil wieder ausbaute und sich an die Drosselklappe (gebrauchte verbaut) machte. "Fahren Sie mal ein paar Tage und dann sehen wir, ob der Fehler wieder auftritt" sagte mein Service-Berater und gab zu, dass er nicht sicher sein konnte, den Fehler korrekt sondiert und beseitigt zu haben.
Nach nunmehr ca. 200 km sind die Warn-Leuchten nicht wieder angegangen, die Reparatur scheint somit erfolgreich gewesen zu sein.
Und jetzt kommts: Für meinen Geschmack hat der :) eine Reklamation der vorherigen, erfolglosen Reparatur vorgenommen, die mich nichts weiter kosten sollte.
Am Telefon sagte er mir aber jetzt, dass ich noch mal reinkommen solle, er mache schon mal eine "kleine" Kalkuklation fertig.... ?!
Vom Hörensagen "weiß" ich, dass es rechtlich erlaubt sein soll, dass eine Reparatur-Werkstatt, sofern sie den Fehler nicht finden kann, so lange suchen und sich das bezahlen lassen wird, bis der Kunde den Auftrag entzieht, oder im besten Falle der Fehler eben gefunden ist.
Ist das so? Muss ich jetzt erneut zahlen (was mich mächtig ärgern würde)?
Danke schon mal vorab für Eure Tips.
Beste Grüße,
Markus
mein Z3 3.0 hat mir bisher nie Probleme gemacht, keine Reparaturen, kein gar nix. Er hat jetzt etwas über 74.000 km auf der Uhr, nur im Sommer gefahren.
Vor drei Wochen habe ich ihn über den TÜV gebracht, alles in bester Ordnung.
Dann hatte ich Inspektionstermin und bin zu meinem :), bei dem ich immer ausserordentlich zufrieden bin (hatte aber auch bislang nur Inspektionen, da ja am Wagen nie was zu reparieren war - Kurse von denen waren aber sehr fair).
Nun hole ich den Wagen von der EUR 400,00 teuren Inspektion ab und auf dem Heimweg gehen gleich drei Warn-Leuchten (EML, ABS und noch eine) an. Ich blieb stehen, machte den Wagen aus um zu lesen, was es sein könnte in der Bedienungsanleitung. Bei Neustart waren die Leuchten aus.
Leider traten sie kurz darauf wieder in Erscheinung. Termin beim :) ergab nach Auslesen des Fehlerspeichers: Leerlaufventil kaputt, Reparatur kostete erneute EUR 400,00. Nicht schön, aber was will man machen.
Bei der Heimfahrt von der Werkstatt gingen die Warnleuchte nach ca. 5 - 7 km erneut an. Ich machte einen neuen Termin, Fehlerspeicher zeigte wieder die gleiche Diagnose an. Allerdings war die Reparatur ja ohne Erfolg, so dass man weiter versuchte, das Leerlaufventil wieder ausbaute und sich an die Drosselklappe (gebrauchte verbaut) machte. "Fahren Sie mal ein paar Tage und dann sehen wir, ob der Fehler wieder auftritt" sagte mein Service-Berater und gab zu, dass er nicht sicher sein konnte, den Fehler korrekt sondiert und beseitigt zu haben.
Nach nunmehr ca. 200 km sind die Warn-Leuchten nicht wieder angegangen, die Reparatur scheint somit erfolgreich gewesen zu sein.
Und jetzt kommts: Für meinen Geschmack hat der :) eine Reklamation der vorherigen, erfolglosen Reparatur vorgenommen, die mich nichts weiter kosten sollte.
Am Telefon sagte er mir aber jetzt, dass ich noch mal reinkommen solle, er mache schon mal eine "kleine" Kalkuklation fertig.... ?!

Vom Hörensagen "weiß" ich, dass es rechtlich erlaubt sein soll, dass eine Reparatur-Werkstatt, sofern sie den Fehler nicht finden kann, so lange suchen und sich das bezahlen lassen wird, bis der Kunde den Auftrag entzieht, oder im besten Falle der Fehler eben gefunden ist.
Ist das so? Muss ich jetzt erneut zahlen (was mich mächtig ärgern würde)?
Danke schon mal vorab für Eure Tips.
Beste Grüße,
Markus
