Problem mit Rechnung beim Freundlichen

ITALOMASTER

Fahrer
Registriert
19 Juni 2002
Hi,

mein Z3 3.0 hat mir bisher nie Probleme gemacht, keine Reparaturen, kein gar nix. Er hat jetzt etwas über 74.000 km auf der Uhr, nur im Sommer gefahren.

Vor drei Wochen habe ich ihn über den TÜV gebracht, alles in bester Ordnung.

Dann hatte ich Inspektionstermin und bin zu meinem :), bei dem ich immer ausserordentlich zufrieden bin (hatte aber auch bislang nur Inspektionen, da ja am Wagen nie was zu reparieren war - Kurse von denen waren aber sehr fair).

Nun hole ich den Wagen von der EUR 400,00 teuren Inspektion ab und auf dem Heimweg gehen gleich drei Warn-Leuchten (EML, ABS und noch eine) an. Ich blieb stehen, machte den Wagen aus um zu lesen, was es sein könnte in der Bedienungsanleitung. Bei Neustart waren die Leuchten aus.

Leider traten sie kurz darauf wieder in Erscheinung. Termin beim :) ergab nach Auslesen des Fehlerspeichers: Leerlaufventil kaputt, Reparatur kostete erneute EUR 400,00. Nicht schön, aber was will man machen.

Bei der Heimfahrt von der Werkstatt gingen die Warnleuchte nach ca. 5 - 7 km erneut an. Ich machte einen neuen Termin, Fehlerspeicher zeigte wieder die gleiche Diagnose an. Allerdings war die Reparatur ja ohne Erfolg, so dass man weiter versuchte, das Leerlaufventil wieder ausbaute und sich an die Drosselklappe (gebrauchte verbaut) machte. "Fahren Sie mal ein paar Tage und dann sehen wir, ob der Fehler wieder auftritt" sagte mein Service-Berater und gab zu, dass er nicht sicher sein konnte, den Fehler korrekt sondiert und beseitigt zu haben.

Nach nunmehr ca. 200 km sind die Warn-Leuchten nicht wieder angegangen, die Reparatur scheint somit erfolgreich gewesen zu sein.

Und jetzt kommts: Für meinen Geschmack hat der :) eine Reklamation der vorherigen, erfolglosen Reparatur vorgenommen, die mich nichts weiter kosten sollte.
Am Telefon sagte er mir aber jetzt, dass ich noch mal reinkommen solle, er mache schon mal eine "kleine" Kalkuklation fertig.... ?!&:

Vom Hörensagen "weiß" ich, dass es rechtlich erlaubt sein soll, dass eine Reparatur-Werkstatt, sofern sie den Fehler nicht finden kann, so lange suchen und sich das bezahlen lassen wird, bis der Kunde den Auftrag entzieht, oder im besten Falle der Fehler eben gefunden ist.

Ist das so? Muss ich jetzt erneut zahlen (was mich mächtig ärgern würde)?

Danke schon mal vorab für Eure Tips.

Beste Grüße,

Markus
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Hi Markus,

ich würde meinen, dass das alles ganz normal ist. Wenn er eine "kleine" Kalkulation macht, kommt er Dir ja eh schon entgegen. Das Maximum an Kulanz wäre es, wenn er Dir Dein altes Leerlaufventil wieder einbaut und Du diese Neuteil somit nicht bezahlen musst. Die Arbeitszeiten wirst Du aber immer zahlen müssen, denn die können ja nichts dafür was bei Dir alles kaputt ist. Und BMW wird sich auch nicht um präzisere Fehlermeldungen kümmern...

Ciao
Matti
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Keine KFZ Werkstatt arbeit auf " Erfolgsbasis" Die Vorgehensweise der Werkstatt finde ich korrekt, fraglich nur weshalb bei der Probefahrt die Leuchten nicht anzeigten sondern erst bei Deiner Heimfahrt. So wie ich es verstand hat die Werkstatt das LL Vetil wieder ausgebaut und durch das Alte ersetzt, richtig?? Dabei fallen natürlich auch Lohnkosten an. Da die Drosselklappe einen wesentlich höheren Ersatzteilkostenpunkt abgibt als das LL Ventil ist auch klar das man mit der günstigsten Lösung anfängt und nicht mit der Teuersten. Man muss halt immer unterscheiden zwischen Fehler und Ursache, daher ist ein Fehlerspeicher nur eine Hilfestellung. Jeder Tester gibt zu einem Fehler auch eine oder mehrere Möglichkeiten dazu bekannt. Dazu kommen natürlich auch Erfahrungswerte, dieses Forum ist voll davon.
Deine Werkstatt ist gesprächsbereit, das ist sehr gut. Wenn man Dir dann die Rechnung und Vorgehensweise dabei erklärt wird für dich sicher vieles leichter verständlicher. Halt uns doch mal auf dem Laufenden
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Keine KFZ Werkstatt arbeit auf " Erfolgsbasis" Die Vorgehensweise der Werkstatt finde ich korrekt, fraglich nur weshalb bei der Probefahrt die Leuchten nicht anzeigten sondern erst bei Deiner Heimfahrt. So wie ich es verstand hat die Werkstatt das LL Vetil wieder ausgebaut und durch das Alte ersetzt, richtig?? Dabei fallen natürlich auch Lohnkosten an. Da die Drosselklappe einen wesentlich höheren Ersatzteilkostenpunkt abgibt als das LL Ventil ist auch klar das man mit der günstigsten Lösung anfängt und nicht mit der Teuersten. Man muss halt immer unterscheiden zwischen Fehler und Ursache, daher ist ein Fehlerspeicher nur eine Hilfestellung. Jeder Tester gibt zu einem Fehler auch eine oder mehrere Möglichkeiten dazu bekannt. Dazu kommen natürlich auch Erfahrungswerte, dieses Forum ist voll davon.
Deine Werkstatt ist gesprächsbereit, das ist sehr gut. Wenn man Dir dann die Rechnung und Vorgehensweise dabei erklärt wird für dich sicher vieles leichter verständlicher. Halt uns doch mal auf dem Laufenden
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Hi,

nun hör' Dir mal an, was Dein Meister vorschlägt.

Ansonsten:
Schau Dir die AGB des Auftrags (meist auf der Rückseite) genau an, was da zum Thema Mangel und Nacherfüllung steht.
Darüber hinaus hilft das BGB ab §634ff bei der Frage, was Du hinnehmen musst und was nicht, denn es ist auch nicht so, dass Du für trial&error oder nicht-zielführende Arbeiten endlos zur Kasse gebeten werden kannst.

Gegenstand des Werkvertrags war in Deinem Falle, durch Arbeit einen Erfolg herbeizuführen. Hier den Defekt zu beseitigen, der sich in der leuchtenden Motor-Kontrollleuchte ausdrückt.
Das ist nicht auf Anhieb korrekt erfolgt, erst im zweiten Anlauf durch den Austausch der Drosselklappe. Die Nacherfüllung ist also korrekt erfolgt, der Werkvertrag erfüllt.
Wie die Nacherfüllung kostenmässig zu regeln ist, sagt BGB §635(2)...

Auf eine Auslegung verzichte ich hier, mach Dir selber ein Bild.
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Hallo Markus,

Du hattest das Auto zur Inspektion ... ok.

Danach trat der Fehler auf - das ist komplett unabhängig von der Inspektion.

Du brahctest das Auto in die Werkstatt. Auf den Aufträgen steht nie "Beseitigung des Fehlers", sondern mit dem Kunden wird die Vorgehensweise besprochen. Da steht dann auf dem Werkstattauftrag drauf, dass der LL-Regler getauscht wird.

Und wie immer steht auf dem Auftrag nicht nur, welche Leistung von der Werkstatt erbracht wird, sondern auch welche Leistung Du erbringen musst - in Form von Geld.
Wäre ja sonst doof und einseitig, oder?

Und wenn durch diese Arbeiten der Fehler nicht behoben ist, dann wurdest Du entweder schlecht oder falsch oder nach "aktuellem Kenntnisstand" beraten ... und naja, gerade letzteres ist eben Dein persönliches Risiko bei allen Leistungen, die Du von Werkstätten bekommst.

Diese "Nachkalkulation" wundert mich ... Du hast das Auto erneut in die Werkstatt gebracht und Du hast doch mit dem Werkstatt erneut die nächsten Schritte festgelegt und auch einen Preis vereinbart.


... oder hast Du den lausigen Fehler gemacht, dass Du auf gut Glück das Auto zur Reparatur gibst und Überraschungsrechnungen bekommst? Das wäre schon ziemlich doof von Dir &:

Ich vereinbare grundsätzlich die schrittweise Vorgehensweise inklusive der Kosten je Schritt. Danach bekomme ich einen Anruf und wir sprechen den weiteren Schritt ab.
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

...

Und wenn durch diese Arbeiten der Fehler nicht behoben ist, dann wurdest Du entweder schlecht oder falsch oder nach "aktuellem Kenntnisstand" beraten ... und naja, gerade letzteres ist eben Dein persönliches Risiko bei allen Leistungen, die Du von Werkstätten bekommst.

...


Nein Frank, das ist es nicht. Der Auftrag mag zwar auf Tausch des LLR lauten, da vom Kunden aber nicht erwartet werden kann, dass er beurteilen kann, ob das zielführend ist, zahlt er das nicht. Der Kunde kommt in die Werkstatt, um den vorliegenden Fehlerzustand behoben zu bekommen und wenn die Werkstatt anfängt, wahl- oder ahnungslos Teile zu tauschen, dann zahlt das nicht der Kunde.
Der Kunde zahlt nur die eine, zielführende Reparatur...

Da übt man fristgerecht Mängelrüge und wenn die Werkstatt weiss, was das heisst, dann arbeitet man entsprechend BGB nach. Kostenfrei, es sei denn, man möchte austesten, ob der Kunde miese Laune und/oder eine Rechtschutzversicherung hat.

Been there, done that. :B

jokin schrieb:
... oder hast Du den lausigen Fehler gemacht, dass Du auf gut Glück das Auto zur Reparatur gibst und Überraschungsrechnungen bekommst? Das wäre schon ziemlich doof von Dir

Nein Frank, das wäre nicht doof, sondern der Normafall, denn im Regelfall kennen sich nur ganz, ganz wenige Kunden so mit ihrem Auto aus, wie Du es tust!
Und genau dazu ist der Schutz der §§634ff. im BGB auch da - diese Regelung schützt nämlich den Durchschnittskunden davor, dass man ihn über den Tisch zieht. Reparatur -Fehler noch da? Dann hat die Werkstatt nicht nur umsonst, sondern auch kostenlos gearbeitet.
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Danach trat der Fehler auf - das ist komplett unabhängig von der Inspektion.
Das mag richtig sein. Aber es mutet schon komisch an, wenn Du ein Auto ohne Probleme zur Inspektion bringst, und auf der Rückfahrt von selbiger leuchtet ein Mäusekino im Cockpit. Rein emotional, fragt man sich doch erstmal, ist da bei der Inspektion etwas vorgekommen, was den Schaden ausgelöst oder begünstigt hat?!
Ist natürlich rein hypothetisch.

Gruß,

Markus
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Reparatur -Fehler noch da? Dann hat die Werkstatt nicht nur umsonst, sondern auch kostenlos gearbeitet.
Ich muss gestehen, auch ich finde, dass ich da nicht fahrlässig doof gehandelt habe. Wie gesagt, ich hatte mit dem Wagen vorher noch nie Probleme, bin also nicht explizit "Werkstatt-geschult".
Mein T-Car macht mein Onkel, der eine Hinterhof-Werkstatt betreibt. Von dem kenne ich Stories, wo manche nach EUR 2.500, die sie für nutzlose Reparaturen gezahlt haben, vor die Frage gestellt wurden: "Sollen wir weitermachen, oder nehmen Sie das [defekte] Fahrzeug wieder mit?" -> bei Mercedes.
Das kann es doch nicht sein.

Lese ich aus Pentatomic's posting und dem BGB (§635/2) korrekt, dass ich sehr wohl eine Handhabe gegen eine erneute Rechnung habe?
Muss den Werkstattmeister nämlich morgen anrufen und möchte gerüstet sein.

Danke Euch schon mal im voraus!

Gruß,

Markus
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Hi Markus,

also ich persönlich würde folgende Lösung anstreben:
Die Werkstatt soll Dir den Austausch des DK-Stutzens gemäss AW-Vorgabe in Rechnung stellen. Wenn Du den Tausch des LLR schon bezahlt hast, wird dieser Betrag verrechnet. So wäre das nach meiner Ansicht nach dann korrekt geregelt...


Grüsse,
Tom
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Naja, aber wenn Arbeiten beauftragt wurden, können die doch nicht rückgängig gemacht werden &:

Die Werkstatt hat gearbeitet und dafür wird sie auch bezahlt.

Daher ist es doch so superwichtig vor Ausführung der Arbeiten ganz klar festzuhalten was zu welche PReis gemacht wird und welche Erfolgsaussichten bestehen den Fehler wirklich gefunden zu haben.

Viele Teile müssen auf Verdacht getauscht werden um herauszufinden ob der Fehler dort lag oder eben doch woanders. Und diese Arbeit wird dem Kunden logischerweise in Rechnung gestellt.

Es sei denn, der Kunde kann mit der Werkstatt einen Festpreis zur "Behebung des Fehlers" vereinbaren. In diesem Falle ist es egal, was die Werkstatt macht um den Fehler zu beheben. Der Kunde zahlt den vereinbarten Preis und erhält die "Erfolgsgarantie" - aber wie Klabautermann oben schon schrieb, auf "Erfolgsasis" arbeitet keine Werkstatt, denn das Risiko kann schnell zum finanziellen Disaster für die Werkstatt führen.

Und naja - im Umkehrschluss kann das bedeuten, dass diverse Reparaturversuche nicht zum Ziel führen, jedoch mal eben 2.500 Euro kosten! Das Risiko trägt also der Kunde.
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

du: auftrag: mach das leuchten weg...

werkstatt: bitteschön, macht dann 400€, gute fahrt...

und wieder leuchtets, werkvertrag (erfolg geschuldet) -> nachbesserung umsonst...

Anspruch gem. §§634 Nr.1, 635 BGB und gem. §635II BGB hat der unternehmer die kosten der nacherfüllung zu tragen.
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Nur hier kann nicht zu 100% sagen das es daran auch liegt, stattdessen begint es beim billigsten Teil.
Wenn es das nicht ist gehts weiter.

Das dürfte der Meister aber auch gesagt haben, wie etwa.

Ich vermute es liegt an ..... wir tauchen dann erstmal..... und wenn dann nicht dann.....

Ich kann ja auch nicht mit einem kaputten ABS zu BMW fahren und eben die ABS Sensoren tauschen lassen, um dann später zu sagen ihr müsste mir jetzt aber die ganze Hydropumpe tauschen, weil das ABS Lämpchen wieder leuchtet =)
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Nur hier kann nicht zu 100% sagen das es daran auch liegt, stattdessen begint es beim billigsten Teil.
Wenn es das nicht ist gehts weiter.

Das dürfte der Meister aber auch gesagt haben, wie etwa.

Ich vermute es liegt an ..... wir tauchen dann erstmal..... und wenn dann nicht dann.....

Ich kann ja auch nicht mit einem kaputten ABS zu BMW fahren und eben die ABS Sensoren tauschen lassen, um dann später zu sagen ihr müsste mir jetzt aber die ganze Hydropumpe tauschen, weil das ABS Lämpchen wieder leuchtet =)
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Heute kam die Rechnung des Freundlichen: EUR 80,00 netto für eine gebrauchte Drosselklappe, keine weiteren Kosten. Das finde ich sehr fair und wird umgehend bezahlt.

Ich kann den Laden nur empfehlen: Zwirner in Duisburg.

Gruß,

Markus
 
AW: Problem mit Rechnung beim Freundlichen

Na schau, dann arbeitet die Werkstätte wohl doch auf Erfolgsbasis und weiss noch, was sie ihren Kunden schuldig ist! :t
 
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