"Protokolle" beim Werkstattbesuch (Fehlerspeicher etc.)

mellowman

macht Rennlizenz
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18 Oktober 2006
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Wenn in der Werkstatt irgendwelche Software-bezogenen Arbeiten gemacht werden, schaut Ihr Euch die Protokolle, Fehlerspeicherauszug, Diagnose etc an?
Hat man ein Recht, die einzusehen?
Sollten die nicht normalerweise (ich meine aus Sicht Kunde) ausgehändigt werden?
 
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Alos ich war erst am vergangenen Freitag wg. Problemen in der Werkstatt.
Hab mich beim Auslesen einfach mal dazugestellt und mir alles erklären lassen.

Ob er es darf, kann oder muss weiss ichj allerdings nicht.
 
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Ich schau mir das nicht an, weil die vorhandenen Fehler entweder behoben sind oder irgendwann mal sporadisch auftraten und mir daher egal sind.

Deshalb stelle ich mir auhc icht die Frage ob die das Protokoll rausgeben dürfen oder nicht.
 
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Naja, das beruht auf Vertrauen...
Aber wir wissen: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser ;)
 
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In diesem Fall taugt die Kontrolle nichts.

Wenn die Werkstatt Dir "null" Fehler vorgaukeln will, dann machen sie den Ausdruck nach dem Resetten.

Wenn die Werkstatt Dir "zu behebende Fehler" vorgaukeln will, dann finden sie auch einen. Das ist sehr einfach, denn irgendwas steht immer im Fehlerspeicher, daher frage ich auch nicht nach.

Und wenn es um "behobene Fehler" geht, die in Rechnung gestellt werden, dann fehlt ihnen dazu der Auftrag - sofern es kein Pauschalauftrag war.

... ich halte es für Zeitverschwendung.
 
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... und noch als kurze Ergänzung: Ein (gesetzlicher) Anspruch auf Einsicht in die Protokolle besteht natürlich nicht. Seltene Besonderheiten einmal außen vor gelassen. ;)
 
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.. das klingt so eindeutig. Warum? Sind die Protokolle nicht auch Ergebnis des Auftrages, den ich erteile und bezahle? Nicht, dass ich es für sinnvoll hielte sowas juristisch einzufordern, aber seltsam finde ich schon, dass dies quasi "geheim gehalten" werden kann...
 
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Also meine Erfahrung hierzu ist, daß Du sie bekommst.
Bei schweren Fällen, wo eine gröbere Reparatur bevorsteht, habe ich sie bislang meist von selbst dazu bekommen. Wenn der Kundenberater bemüht ist, hat er sie bei der Erklärung zum Fehler egtl immer auf dem Tisch liegen.
Wenn ich eine Diagnose auf Grund Fehlerbeschreibung in Auftrag gebe, erwarte ich das Protokoll sowieso, um etwas in der Hand zu haben außer einer Rechnung.

Und wenn eine Diagnose vorgenommen wird und keine Fehler vorhanden sind, greife ich sie auch hin und wieder ab, was bislang nie ein Problem dargestellt hat.
Der Hinweis darauf, daß man eben den Lebenslauf des Autos akribisch dokumentiert und es einem daher wichtig ist, ließ das Protokoll auch bei "fremden" Werkstätten rüberwandern.

Was den Sinn betrifft:
Ich finde es nicht komlett nutzlos. Bei einem Getriebeschaden dieses Jahr ließ sich die Entwicklung des Schadens zB sehr anschaulich nachweisen durch 4 unterschiedliche Protokolle. Zuerst kein Fehler, dann ein komischer Fehler, der mit dem Getriebe technisch in einem vagen Zusammenhang steht, und dann plötzlich Spannungsfehler beim Schaltvorgang... wo bei alledem noch kein Notprogramm läuft. Wenn man nun einer E+ beweisen müßte, daß der Fehler schon vorhanden war, bevor der Garantiezeitraum abgelaufen ist, nur das betreffende Bauteil noch nicht komplett hinüber war, dürfte das Protokoll nicht unpraktisch sein.

Zudem: Wenn man sich die Mühe macht, Tankrechnungen und sowas aufzuheben und auszuwerten (was ich zB nicht tue), und auch ein Servicestempel-Fetischist ist (tue ich auch nicht bei jedem Wagen), dann ist es doch ganz nett, einen alljährlichen "alles roger" Prüfbericht zu haben.
Zudem lassen sich daraus manchmal halbwegs interessante Infos entnehmen. Wenn zB die Standheizungsabbrüche wg. zu geringer Spannung zunehmen, wird es Zeit für einen Batteriepulser etc. Für Hypchonder ist es allerdings nichts, denn alles roger ist zunehmend seltener, je neuer das Auto ist. Muß allerdings bezogen auf Franks Beobachtung erfreut schreiben, daß der Z4 trotz Kompressor normalerweise keine Fehler drinnen hat. Auch nichts wie "Radio-Antennenspannung" usw.

Besten Gruß,
Marius
 
Fehler lesen

Moin!

Macht eigentlich nur Sinn, um alle Fehler zu entdecken und zu beäugen, die nur sporadisch auftreten und/oder nicht mit einem Datum oder KM-Stand protokolliert werden.

Sicher, im Speicher werden alle möglichen Daten abgelegt. Hier gilt es, die sinnvollen und wichtigen Meldungen von den vernachlässigbaren Anzeigen zu filtern. Meldungen wegen Batterieunterspannung oder Neigungsgeber DWA sind Peanuts bzw. im Winter normal. Limit Schwellenwert Lambdasonde oder beim Diesel die Glühanlage sind da schon kritischer.

Ich mache das bei meinen Karren 4-wöchentlich, lege mir die Protokolle als pdf ab und bügel dann den Speicher sauber. Dann weiß ich, dass z.B. sporadisch auftretende Fehler wie RDC (Eigenraderkennung nicht möglich) oder Unterspannung der Batterie oder Fehlfunktion der Zusatzwasserpumpe nicht uralt sein können.

Cheers!
Alex
 
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.. das klingt so eindeutig. Warum? Sind die Protokolle nicht auch Ergebnis des Auftrages, den ich erteile und bezahle? Nicht, dass ich es für sinnvoll hielte sowas juristisch einzufordern, aber seltsam finde ich schon, dass dies quasi "geheim gehalten" werden kann...

Nur ganz kurz dazu, weil es wirklich eine theoretische Betrachtung ist und du ja selbst schreibst, dass du sie nicht auf dem Rechtswege einfordern würdest. ;)

Auftragsinhalt ist - im Regelfall - die Behebung der im Auftrag bezeichneten Fehler. Alles andere ist eine Frage der Auslegung.
Nach dieser Auslegung wird man im Regelfall schlicht erwarten können, dass die Werkstatt den/die Fehler mittels einer Fehlersuche findet und fachmännisch behebt. Wie sie das tut (z. B. Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils), bleibt grundsätzlich ihr überlassen, ebenso welche Mittel sie dazu einsetzt und welche Zwischenergebnisse sie dabei ggf. produziert - z. B. die Fehlerprotokolle. Der Anspruch des Auftraggebers erschöpft sich darin, dass am Ende der Arbeiten die betreffenden Fehler nicht mehr vorhanden sind (und natürlich durch die Behebung keine neuen Fehler entstanden sind).

Dem entspricht übrigens auch der Grundgedanke des Werkvertragsrechts, nach dem es dem Werkunternehmer überlassen bleibt, auf welchem Wege er das vereinbarte Werk - hier: die Behebung der Fehler - herstellt.

Man kann nun sicherlich noch über rechtliche Details philosophieren, für die Praxis dürfte das aber alles irrelevant sein. Denn so wichtig dürften die Protokolle für den Kunden in der Regel nicht sein. Falls doch: einfach die Werkstatt nett fragen. :)

Soweit meine "ganz kurzen" Anmerkungen. Ich kann's eben nicht lassen. ;) :+

Viele Grüße
Jan
 
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Der Anspruch des Auftraggebers erschöpft sich darin, dass am Ende der Arbeiten die betreffenden Fehler nicht mehr vorhanden sind (und natürlich durch die Behebung keine neuen Fehler entstanden sind).

Was wiederum Fragen aufwerfen würde in den vielen Fällen, in denen zur Behebung eines Fehlers erstmal Teile ersetzt werden, die dann aber den Fehler nicht beheben...
Die Diskussion gehört allerdings nicht hierher ;)

Danke für Deine Einschätzung!
 
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