Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

nikolaus

Testfahrer
Registriert
28 Januar 2008
Hallo zusammen,

nach reiflicher Überlegung möchte ich morgen den Leasing Vertrag für ein 3 Liter QP unterschreiben.

Der Vertrag läuft über zwei Jahre mit einer Km Leistung von 10 TKM per anno.
Bei meinen Recherchen ist mir aufgefallen, das es immer günstiger ist die Mehrkilometer zu bezahlen, anstatt diese sofort über eine höhere Rate zu vereinbaren.

Allerdings stellt sich dabei folgende Frage:
Laut meinem Leasing-VT (Standard BMW Financial LEasing) muss der Wagen in einem Zustand zurück gegeben werden, der der vereinbarten Laufzeit und den vereinbarten KM entspricht.
Eigentlich würde dies ja bedeuten, dass eine höhere vereinbarte KM-Laufleistung mir mehr "Schäden" zugesteht?
Mein Problem ist zudem, dass ich beruflich überhaupt nicht absehen kann wieviel ich fahre. (irgendwo zwischen 10 und 40 TKM per anno)
Nun könnte es also im Extremfall passieren, dass ich den Wagen nach 2 Jahren mit 80 TKM mehr auf der Uhr zurück gebe und einem dementsprechenden Verschleiß.

Ich habe bereits zwei Händler auf diese Thematik angesprochen. Beide antworteten mir dass die vereinbarten KM unabhängig von dem Zustand sind, den sie bei Rückgabe erwarten. Erwartet wird ein bestimmtes Mindestmaß, welches ja schon in zahlreichen Beiträgen hier disskutiert wurde. Dies würde aber eigentlich dem Wortlaut des Vertrages widersprechen.

Hoffe ihr könnt mich da ein wenig aufklären.
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

Hallo,

bist du dir sicher, dass du bei solch einer "möglichen" KM-Leistung von 40.000 km/Jahr einen Vertrag von 10.000 km nehmen willst?

Also ich habe eine km-Laufleistung von 10 -20.000 km/Jahr, also habe ich 15.000 km genommen.

2.500 Mehrkilometer sind im Vertrag sowieso drin und für die weiteren km zahlst du so 8 Cent (je nach Vertrag). Dies bedeutet bei mir etwa 200€ Nachzahlung.

An deiner Stelle würde ich mir sowieso einen 2. Wagen zulegen. Also einen günstigen Diesel und das QP. Sollte das finanziell nicht drin sein, dann das QP mit 30.000 km/Jahr auf 2 Jahre Leasingzeit.
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

Die Mehrkilometer (Vertraglich vereinbart) könnte ich nehmen, würde aber DEUTLICH teurer werden.
Der Mehrkilometer kostet mich gerade mal 6,2 cent Brutto.
Privat reichen mir 10 TKM locker. Alles was ich mehr "erfahre" würde ich für die Firma fahren. Diese Kosten wären dann eh dicke über meine Kilometerpauschale gedeckt.
Bedenkt man die "Grundleasingrate" wird der Wagen zudem natürlich desto billiger pro KM, desto mehr ich fahre. Oder anders ausgedrückt bleibt mir mehr Geld pro KM übrig, desto mehr ich im Jahr fahre.

Fraglich ist eben nur die rechtliche Bedeutung des obigen Sachverhaltes.
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

Was heißt DEUTLICH teurer?

100€ im Monat, 200, 300, 500?

Also wenn du so an das Thema herangehst, dann solltest du dir lieber einen anderen Wagen suchen.

Der Z4 eignet sich nicht als Gelddruckmaschine, dafür würde ich eher einen A3 TDI nehmen. Da machen solche Rechenspielchen einen Sinn.
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

Was heißt DEUTLICH teurer?

100€ im Monat, 200, 300, 500?

Also wenn du so an das Thema herangehst, dann solltest du dir lieber einen anderen Wagen suchen.

Der Z4 eignet sich nicht als Gelddruckmaschine, dafür würde ich eher einen A3 TDI nehmen. Da machen solche Rechenspielchen einen Sinn.

Also dieser Argumentation kann ich nicht folgen?!
Wenn ich ein günstigeres Leasing bei gleicher Leistung wähle habe ich das falsche Auto gewählt?
Wenn ich mir die Kosten pro KM ausrechne nutze ich den Wagen als Gelddruckmaschiene? &:

Was spielt es für eine Rolle wieviel das teurer ist? Es IST teurer. Warum sollte ich es also machen?
Das einzige mögliche Argument dagegen habe ich oben genannt und das war ja auch meine eigentliche Frage. Wäre es nämlich so; dann, aber auch nur dann könnte eben eine höhere Laufleistung zu vereinbaren günstiger sein.
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

Mach dir nichts darus, fahr so viel wie nötig, bezahle am Ende die Mehrkilometer, der Zustand wird immer auf die Letztendlich gefahrenen KM bezogen, denn dafür zahlst ja am Ende drauf ! Und ja, es lohnt sich immer nachzuzahlen, es sei denn der Steuerberater will eine höhere Rate zB.
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

Der "normale" Verschleiss ist durch die km-Pauschale abgegolten.
Deswegen musst Du da ja nachzahlen. ( das ist der "vereinbarte km" passus).
Die Jahre beziehen sich mehr auf den Pflegezustand ( Beulen / Lack usw.)

I.d.R. ists günstiger nachzuzahlen als zu hoch einzusteigen.
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

das ist doch relativ einfach. 30tkm mehr als die 10tkm pro jahr würden dich 1.860 EUR
brutto mehr kosten. um wieviel EUR höher wären wohl die leasingraten pro jahr bei 40tkm?

angebot einholen - vergleichen - fertich :M

würde aber nahezu in jedem fall auf niedrige km-leistung gehen
und nachzahlen. das rechnet sich eigentlich (fast) immer...


mfg
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

das ist doch relativ einfach. 30tkm mehr als die 10tkm pro jahr würden dich 1.860 EUR
brutto mehr kosten. um wieviel EUR höher wären wohl die leasingraten pro jahr bei 40tkm?

angebot einholen - vergleichen - fertich :M

würde aber nahezu in jedem fall auf niedrige km-leistung gehen
und nachzahlen. das rechnet sich eigentlich (fast) immer...


mfg
Alles schon gemacht und ausgerechnet. Fraglich war eben nur ob ein Verschleiss gemäß 20 oder eben 60 TKM erlaubt ist wenn ich nur 20TKM vereinbare.
 
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ach so. fraglich ist da demnach gar nichts, weil der verschleiß
einzig und allein an der aktuellen laufleistung festgemacht wird.


mfg
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

ach so. fraglich ist da demnach gar nichts, weil der verschleiß
einzig und allein an der aktuellen laufleistung festgemacht wird.


mfg

Genau! Denn in dem Betrag für die Mehr-km ist ein entsprechender Anteil für den zusätzlich anfallenden Verschelis bereits enthalten.
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

Genau! Denn in dem Betrag für die Mehr-km ist ein entsprechender Anteil für den zusätzlich anfallenden Verschelis bereits enthalten.

Das glaube ich nicht :w

Also ein 20.000 km Auto hat gaaanz andere Verschleißspuren als ein 60.000 km Fahrzeug.

Damit meine ich nicht den Lack, sondern: Lenkung, Radlager, Bremsen, Stoßdämpfer, ...

Ich würde mich nicht wundern, wenn man dann am Fahrzeug so einige "Mängel" findet die auf Kosten des Fahrers behoben werden :#

Ansonsten würde doch jeder, wirklich jeder, nur 10.000 km angeben und fein raus sein.

Mir wäre das Risiko definitiv zu hoch.

Selbst mein 25.000 km Z4 hatte bei der Rückgabe definitiv einige Verschleißmacken die man mir in Rechnung hätte stellen können....

Viel Erfolg :t
 
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Ist aber so Gerry, außerdem ist es eben für viele doch von Vorteil, wenn die Rate hoch ist, sind ja nicht alles Privatleaser ! Kannst es glauben, oder es lassen !
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

bitte nix verwechseln gerry - verschleißteile und -materialien müssen in jedem fall
(zusätzlich) selber gezahlt werden. das ist bestandteil jedes leasingvertrags. dass da
bei so vielen mehr-km auch deutlich mehr anfällt, liegt in der natur der sache. für
mich wäre eher fraglich, ob der leasinggeber nach einer solchen nachzahlungs-
"orgie" nochmals bereit ist, dem leasingnehmer einen vertrag zu solchen
konditionen (hier: laufleistung) zu überlassen... :s


mfg
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

für
mich wäre eher fraglich, ob der leasinggeber nach einer solchen nachzahlungs-
"orgie" nochmals bereit ist, dem leasingnehmer einen vertrag zu solchen
konditionen (hier: laufleistung) zu überlassen... :s

Wenn der "alte" Vertrag korrekt vom Leasingnehmer erfüllt (sprich bezahlt) wurde, spricht doch nichts dagegen.
 
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prinzipiell sicher. fraglich nur, ob er nach einem 10tkm-vertrag und dann abgerechneten
40tkm einen neuen vertrag mit 10tkm bekommt. also wahrscheinlich schon, aber da wird
bestimmt nochmal intensiv nachgefragt bzgl der voraussichtlichen laufleistung.

die sind ja dort auch nicht zwingend alle auf den kopf gefallen... %:


mfg
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

Ich denke, letztlich siegt die "Verkaufsgeilheit" dann doch...:b.
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

...aber da wird
bestimmt nochmal intensiv nachgefragt bzgl der voraussichtlichen laufleistung....

Kaum... Es interessiert den Händler nicht wirklich, dass der Wagen wesentlich mehr gelaufen hat - umso günstiger kommt er ja zurück (die Bank zieht auf der Rechnung direkt die Mehrkilometer ab). Allerdings wird in diesen Fällen bei den Schäden etwas genauer hingeschaut...ebenso bei Reifenverschleiß etc.... Wo man sonst durchaus "kulant" ist, wird man hier ziemlich "gründlich" abrechnen...

Es ist durchaus "üblich", niedrigere Laufleistungen zu wählen, obwohl man weiß, dass man damit nicht hinkommt. Den "Schwarzen Peter" hat am Ende die Bank, denn die berechnet das Fahrzeug zum so genannten "Schätzpreis" an den Händler (= Wert, den der Wagen mit der tatsächlichen km-Leistung hat inkl. aller festgestellten Schäden). Wenn der Schätzpreis vom "Buchwert" (also dem Wert, den der Wagen lt. Vertrag eigentlich noch haben müsste) abweicht, hat sie Pech gehabt. Sie bekommt zwar die Mehrkilometer vom Kunden bezahlt, aber die fangen die Differenz meist nicht auf.

Ergo: sofern sich die Mehrkilometer im Vergleich zur (von Anfang an) höheren Rate rechnen, fährt man mit dieser Methode besser. Das lässt sich ja recht einfach berechnen...
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

Ergo: sofern sich die Mehrkilometer im Vergleich zur (von Anfang an) höheren Rate rechnen, fährt man mit dieser Methode besser. Das lässt sich ja recht einfach berechnen...

Auf den Punkt genau formuliert....:t.
 
AW: Rechtliche Bedeutung der KM-Angabe im LeasingVT

Das ist doch eine Aussage! :t
Habe unterschrieben und hoffe ihn ende der Woche zu bekommen.
Danke für eure Hilfe!
 
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