Rechtliche Frage zu Umtausch

heyho

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11 Oktober 2006
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BMW Z4 G29 sDrive30i
Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja hier jemand aus und kann mir helfen, habe da ein kleines Problem mit einem Internethändler.

Habe vor kurzem ein Handy im Internet per Nachnahme bestellt, ausgeschrieben als "ohne Branding", wurde mir auch auf Nachfrage nochmal bestätigt.

Ein paar Tage später kam das Handy auch, habe per Nachnahme gezahlt, mache das Paket auf, Handy an, natürlich gebrandet :g

Ich rufe an und beschwere mich, man sagt mir einfach alles zurückschicken und Quittung einscannen, ich mach alles und schick das Paket zurück, und jetzt sagen sie auf einmal, sie wollen die Porto- und nachnahmegebühren nicht ersetzen b:

Ist das so OK? Ich meine, das war doch ihr Fehler und nicht meiner, sie haben mir einen falschen Artikel gesendet.... ??
 
AW: Rechtliche Frage zu Umtausch

Die Frage ist doch, was willst Du jetzt machen? Willst Du wegen weniger als 10 EUR einen Anwalt einschalten? Sei froh, dass Du so wenig "Lehrgeld" bezahlt hast und mach den Fehler nicht noch einmal. Es gibt Leute, die haben schon viel mehr Kohle bei eblöd verloren. Falls es über eblöd lief, verpass dem Verkäufer eine negative jedoch sachliche Bewertung und lass gut sein.
 
AW: Rechtliche Frage zu Umtausch

Wikipedia sagt:

Rechtsfolgen des Widerrufs

...
Der Unternehmer trägt auf jeden Fall die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht (sogenannte Falschlieferung), insbesondere dann, wenn sie mangelhaft war.

Ob der Unternehmer auch die Kosten der Hinsendung erstatten muss, ist rechtlich umstritten. Mittlerweile lässt sich eine gewisse Tendenz der Gerichte feststellen, dem Verbraucher einen Rückerstattungsanspruch zuzugestehen (bspw. OLG Karlsruhe, Az.: 15 U 226/06).
 
AW: Rechtliche Frage zu Umtausch

Also einen Fehler hast du sofort getan.
Wenn man per Nachname bestellt hättest du es sofort prüfen müssen ob es O.K ist und noch nichts unterschreiben oder sonst was.Da hat der Posti zu warten.
Ist es nicht O.K hättest du es nicht angenommen und es wäre zurück gegangen.

Das ist was ich weiß.
Ob du jetzt nun solch ein Heck-Meck machen willst wegen ein paar € ist natürlich dein Ding.
Mußte wissen ob es sich lohnt.
 
AW: Rechtliche Frage zu Umtausch

Die Frage ist doch, was willst Du jetzt machen? Willst Du wegen weniger als 10 EUR einen Anwalt einschalten? Sei froh, dass Du so wenig "Lehrgeld" bezahlt hast und mach den Fehler nicht noch einmal. Es gibt Leute, die haben schon viel mehr Kohle bei eblöd verloren. Falls es über eblöd lief, verpass dem Verkäufer eine negative jedoch sachliche Bewertung und lass gut sein.

Nein nein, es war nicht ebay, sondern ein relativ seriöser Online-Anbieter.
 
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Danke für die Info :t

Hmm, so wie das hier dargestellt wird, kann ich also nichts machen, wenn es rechtlich umstritten ist... und wegen 15 EUR klagen kommt auf keinen Fall in Frage... naja aus Fehlern lernt man (--> Nachnahmepakete immer VOR Zahlen prüfen) :a
 
AW: Rechtliche Frage zu Umtausch

Vielleicht an dieser Stelle mal eine grundsätzliche Bemerkung:

Im beschriebenen Fall (Post #1) handelt es sich nicht um einen Umtausch, sondern um eine Reklamation. Was ist der Unterschied?

Bei Umtausch geht es um die Frage, ob ich nicht doch lieber das grüne Hemd haben möchte anstelle des roten gekauften. Der Händler hat richtig geliefert und kann den Umtausch ablehnen. Alles andere ist sein Entgegenkommen.

Bei Reklamation geht es um die Beanstandung eines Fehlers des Händlers. Hier also um das Nicht-Liefern einer zugesicherten Eigenschaft. Das ist rechtlich ein deutlich "härterer" Sachverhalt.

Der Vollständigkeit halber: Das ist mein Kenntnisstand als juristischer Laie. :)
 
AW: Rechtliche Frage zu Umtausch

Bei Umtausch geht es um die Frage, ob ich nicht doch lieber das grüne Hemd haben möchte anstelle des roten gekauften. Der Händler hat richtig geliefert und kann den Umtausch ablehnen. Alles andere ist sein Entgegenkommen.
:)


Falsch! Du kannst ohne Angabe von Gründen von deinem 14 tägigem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Händler muss dir den Kaufpreis zurück erstatten, allerdings ohne Porto und Rückporto, wenn die gelieferte Ware, der bestellten entspricht.

Gruß Ralfq:
 
AW: Rechtliche Frage zu Umtausch

Hi!

Du hast ein Anrecht auf die Erstattung der Portokosten.
Alle, die das Gegenteil behaupten: § 357 Absatz 2 Satz 3 BGB lesen.

Gruss
 
AW: Rechtliche Frage zu Umtausch

Falsch! Du kannst ohne Angabe von Gründen von deinem 14 tägigem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Händler muss dir den Kaufpreis zurück erstatten, allerdings ohne Porto und Rückporto, wenn die gelieferte Ware, der bestellten entspricht.

Ich hab mir meine Wiki-Quelle auch nochmal durchgelesen.
Es geht immer um's Widerrufsrecht, was in diesem Fall aber eigentlich gar nicht zum Zug kommt, da die Ware nicht der bestellten entspricht.
Es liegt ein Mangel vor, wodurch eher § 323 BGB (Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung) in Kraft tritt.
Wie's hier dann aber genau mit Fristsetzung und Nachbesserung usw. aussieht weiß ich auch nicht.
 
AW: Rechtliche Frage zu Umtausch

Hi!

Du hast ein Anrecht auf die Erstattung der Portokosten.
Alle, die das Gegenteil behaupten: § 357 Absatz 2 Satz 3 BGB lesen.

Gruss

Hier geht's aber auch um's Widerrufsrecht und die Kosten für die Rücksendung. Heyho geht's aber um die Nachnahmegebühren und die Hinsendungskosten, die der Shop nicht erstatten möchte.
 
AW: Rechtliche Frage zu Umtausch

Hier geht's aber auch um's Widerrufsrecht und die Kosten für die Rücksendung. Heyho geht's aber um die Nachnahmegebühren und die Hinsendungskosten, die der Shop nicht erstatten möchte.

Richtig :t

Wobei, die bekomme ich erst die nächsten Tage, die hat man mir anfangs auch nicht überwiesen... :X :g
 
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Hi,

Du kannst natürlich diskutieren, ob ein gebrandetes Handy einen Sachmangel iSd. § 434 BGB darstellt und ob mit einer mangelhaften Sache überhaupt erfüllt werden kann.
Würde aber abendfüllend werden.
Meiner Meinung nach greift Widerrufsrecht.
Wenn es ein Mangel ist, gilt sowieso folgendes:
Verkäufer ist gem. §§ 437, 439 I BGB zur Nacherfüllung verpflichtet und trägt gem. § 439 II BGB sämtliche dadurch entstehenden Kosten.

Soweit ok?

Gruss
 
AW: Rechtliche Frage zu Umtausch

Hi,

Du kannst natürlich diskutieren, ob ein gebrandetes Handy einen Sachmangel iSd. § 434 BGB darstellt und ob mit einer mangelhaften Sache überhaupt erfüllt werden kann.
Würde aber abendfüllend werden.
Meiner Meinung nach greift Widerrufsrecht.
Wenn es ein Mangel ist, gilt sowieso folgendes:
Verkäufer ist gem. §§ 437, 439 I BGB zur Nacherfüllung verpflichtet und trägt gem. § 439 II BGB sämtliche dadurch entstehenden Kosten.

Soweit ok?

Gruss

Oh, jemand vom Fach :w :t

Ich würde es schon als Sachmangel sehen, vor allem deswegen, weil ich mich vor dem Kauf extra noch erkundigt habe und mir dies ausdrücklich so bestätigt wurde, dass das Handy kein Branding besitzt (hätte es wenigstens Vodafone-Roaming gehabt, hätte ichs ja vielleicht behalten, aber was bringt mir Vodafone-Kunde ein T-Mobile gebrandetes Handy??)

Da ich formal den Widerruf durch ein Standard-Formular, auf das man mich verwiesen hat, geleistet habe, dürfte sich wohl die Diskussion erledigt haben, was das sonst noch sein könnte, oder? Andererseits wurde mir das so am Telefon mitgeteilt...
 
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Sorry, Doppelpost, mein Communicator ist überfordert :X
 
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Roaming? Du meinst bestimmt Branding.

Also, grundsätzlich gilt bei Anwendbarkeit des Fernabsatzgesetzes die Maxime,
das der Käufer bei einer berechtigten Rücksendung keinerlei Kosten trägt.
Er bekommt den vollen Kaufpreis ohne Abzüge zurück.
Vertragliche Schlechterstellung des Käufers durch AGB ist zudem fast
immer unzulässig.
Der Käufer darf duch versteckte Kosten nicht gehindert werden, Ware zurückzusenden - das wäre aber der Fall, wenn er bspw. die Hinsendungskosten oder etwaige Einlagerungskosten tragen müsste.
So gesehen ist es vollkommen egal, ob Du das Gerät zurücksendest, weil es Dir nicht gefällt oder eben weil es das nicht georderte mit Branding ist...

Wie schwer oder einfach die rechtliche Durchsetzbarkeit aber ist, steht auf einem anderen Blatt...
 
AW: Rechtliche Frage zu Umtausch

Roaming? Du meinst bestimmt Branding.

Also, grundsätzlich gilt bei Anwendbarkeit des Fernabsatzgesetzes die Maxime,
das der Käufer bei einer berechtigten Rücksendung keinerlei Kosten trägt.
Er bekommt den vollen Verkaufspreis ohne Abzüge zurück.
Individualvertragliche Schlechterstellung des Käufers durch AGB ist zudem fast
immer unzulässig.
Der Käufer darf duch versteckte Kosten nicht gehindert werden, Ware zurückzusenden - das wäre aber der Fall, wenn er bspw. die Hinsendungskosten oder etwaige Einlagerungskosten tragen müsste.
So gesehen ist es vollkommen egal, ob Du das Gerät zurücksendest, weil es Dir nicht gefällt oder eben weil es das nicht georderte mit Branding ist...

Wie schwer oder einfach die rechtliche Durchsetzbarkeit aber ist, steht auf einem anderen Blatt...

Ja ähm... Branding natürlich :d :t

Danke für deine ausführliche Antwort, so in etwa hatte ich mir das auch gedacht... ich glaube ich werde noch einmal eine Beschwerdemail schreiben, mal schaun obs was bringt :s
 
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Falsch! Du kannst ohne Angabe von Gründen von deinem 14 tägigem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Händler muss dir den Kaufpreis zurück erstatten, allerdings ohne Porto und Rückporto, wenn die gelieferte Ware, der bestellten entspricht.

Gruß Ralfq:

Ich habe vom Unterschied zwischen Umtausch und Reklamation gesprochen.

Du sprichst hingegen vom Widerruf, also von etwas ganz anderem, was bei bestimmten Vertriebswegen gilt (z. B. bei sog. Haustürgeschäften). Und dieser Widerruf hat weder mit Umtausch noch mit Reklamation zu tun.

Woraus folgerst Du also, dass ich etwas falsches gesagt hätte?
 
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