Rechtliche Hilfe erbeten in Bezug auf Leasingwagen

guense

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18 Juli 2006
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Moin,

ich benötige Mal ne unverbindliche Hilfestellung in Bezug auf eine rechtliche Fragestellung.
Ein Freund von mir hat im März 2010 bei einem BMW-Händler den Vorwührwagen (520d Touring mit 5000km) geleast.
Zu der normalen Leasingrate hat der Händler ihm für 30 Euro Mehrkosten im Monat einen kompletten Satz Winterräder auf Alufelgen angepriesen als Bonus.
Hat der Freund dann auch mitgenommen, und der Wagen wurde mit montierten Winterrädern übergeben.
Auto wurde bis April 2010 etwa 500km bewegt, dann wechsel auf die Sommerreifen. Die Winterräder wurden beim VW-Händler um die Ecke zwischengelagert.
Im Oktober 2010 holte er die Winterräder ab und fährt zur BMW-Niederlassung in Düsseldorf. Der Serviceleiter guckte sich die Winterreifen an, und meinte nur dass er die wohl nicht mehr aufziehen würde. Das könne er nicht verantworten. Die Reifen waren total fratze.
Es wurden 4 neue Winterreifen aufgezogen, und mein Bekannter bekam die Rechnung von knapp 1200 Euro.
Jegliche Kontaktversuche mit dem Verkäufer des Autohauses blieben unbeantwortet. Auch mails an den Verkaufsleiter mit Bildern der vollkommen abgefahrenen Reifen blieben ignoriert.

Hat man rechtlich da eine Chance gegen vorzugehen???
Bei 36 Monaten Leasingzeit sind 30 Euro pro Monat 1080 Euro. Dafür kann man eigentlich einen funktionstüchtigen Satz Winterreifen erwarten, oder???:j

Über hilfreiche Anregungen wäre ich dankbar!!!
 
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Tach,

es spricht natürlich nicht gerade für den Händler, wenn er nicht mal antwortet. Die Frage ist aber, ob es nicht bei der Übergabe des Wagens hätte auffallen müssen, dass da keine neuen Reifen drauf sind? Zudem wird es vermutlich schwierig werden nachzuweisen, dass er wirklich nur 500 km und nicht deutlich mehr mit dem Satz gefahren ist. Und wie ich auch immer wieder erstaunt hier im Forum lese, brauchen einige ja wirklich ein mal im Jahr einen neuen Satz Reifen... Aufgrund des zeitlichen Ablaufs würde ich daher die Erfolgschancen weiterer rechtlicher Maßnahmen als schlecht einschätzen (Rechtsexperten mögen das aber vielleicht anders sehen!). Würde mich allerdings vielleicht mal direkt an die Kundenbetreuung von BMW wenden.
 
AW: Rechtliche Hilfe erbeten in Bezug auf Leasingwagen

Ist denn zweifelsfrei auch auszuschließen, dass die Reifen während der Einlagerung u. U. zweckentfremdet wurden?
 
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Es wird schwer sein zu beweisen, dass nur die 500km mit dem Wintersatz gefahren wurden. Wenn nirgendwo steht das neue Winterreifen inklusiv waren, wird es auch an dem Punkt schwer. Zudem taucht das Autohaus ab. Damit sind die Fronten eigentlich klar. Evtl. hilft ein Anruf beim Autohaus weiter. Die Chancen schätze ich jedoch gering ein. Zum anderen, "einen kompletten Satz Winterräder auf Alufelgen" für zinslose 1080,- aufgeteilt auf 36 Monate... allein die Felgen kosten ca. 500 - 700,- Euro. Das die Reifen zu dem Preis nicht neu sein können, ist eigentlich klar.

Am besten als Erfahrung verbuchen und gut ist. :t
 
AW: Rechtliche Hilfe erbeten in Bezug auf Leasingwagen

Guten Tach zusammen.
Also es ist anhand des Einlagerungsbelegs zu belegen, dass die Winterreifen keine 4 Wochen nach Abholung des Wagens runtergenommen wurden und bei dem VW-Händler eingelagert worden sind.
Und wieso sollte der VW-Händler Runflatwinterreifen bei seinem Kunden klauen???
Reifenverschleiss bei nem 520d??? Na der reisst nicht gerade an der Hinterachse. Vor allem nicht bei der seniorengerechten Fahrzeugbewegung meines Bekannten.
 
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Ist dem Einlieferungsbeleg auch der damalige Kilometerstand zu entnehmen? Der BMW-Händler kann schließlich behaupten, dass auch in dieser geringen Zeit deutlich mehr gefahren wurde (Stichwort Urlaubsreise).
 
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Ich würde sagen rechtliche Schritte bringen hier nichts. Das kostet dann nur weiter unnötiges Geld. Dein Kumpel soll jetzt lieber den Sommer über günstige gebrauchte Reifen suchen, da hat er mehr von.

Am besten als Erfahrung verbuchen und gut ist. :t

Zwei Tips noch:

Das nächste mal die Reifen anschauen, insbesondere das Profil.

Und die Reifen daheim in der Garage lagern. ;)

Gruß Luckas
 
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Sehe da ebenfalls keine großen Chancen, sorry.

Der Fehler wurde aber bereits bei Fahrzeugübergabe gemacht. Da hätte man noch beanstanden können. Wurde überhaupt etwas schriftlich fixiert in bezug auf die Reifen? "Winterreifen" waren ja darauf, nur keine "neuen Winterreifen".
 
AW: Rechtliche Hilfe erbeten in Bezug auf Leasingwagen

Sehe da ebenfalls keine großen Chancen, sorry.

Der Fehler wurde aber bereits bei Fahrzeugübergabe gemacht. Da hätte man noch beanstanden können. Wurde überhaupt etwas schriftlich fixiert in bezug auf die Reifen? "Winterreifen" waren ja darauf, nur keine "neuen Winterreifen".

Das dürfte der springende Punkt sein.
Wie bereits oben geschrieben, dürften allein die Alufelgen den 1000,-er fast ausgemacht haben.

... bei der Übergabe des Wagens im März, also fast am Ende des Winters offerierte der Händler besagte Alufelgen plus die Gummis,
....damit der Kunde wenigstens über den "Restwinter" kommt..(so könnte der Gedankengang des Händlers gewesen sein).

Und nun kommt der Kunde daher und meint NEUE Winterreifen zu den Alufelgen bekommen zu haben. Nee, sagt sich der Händler (zu Recht).

Das hätte man alles, wie oben richtig beschrieben, bei der Fahrzeugübergabe klären können, bezw. schriftlich machen müssen.

So, oder so ähnlich würde es vor Gericht ausgehen, denke ich.
 
AW: Rechtliche Hilfe erbeten in Bezug auf Leasingwagen

Danke ersteinmal für Eure zahlreichen Statements,

allerdings sehe ich einige Dinge etwas anders.
Auch wenn im Leasingvertrag nicht drin steht dass es sich um einen neuen Satz Winterreifen handelt, berechtigt es nicht einen Satz unbrauchbarer Wintrerräder auszuzliefern bei einem Auto was 5000km gelaufen hat.
Desweiteren hat mein Bekannter auch nicht erwartet, dass ihm der Händler die 1200,- bezahlt. Allerdings hätte man im Gespräch bestimmt eine Lösung gefunden. Nur wenn man 5 Mal im Autohaus anruft, 4 mails schickt, und keine Rückmeldung bekommt, dann ist das mehr als ärgerlich.
Zu dem Statement, dass man sich die Reifen bei der Auslieferung hätte angucken sollen. Sehe ich genauso. Hat der Bekannte allerdings nicht getan und ist somit auch nicht mehr zu ändern.
Naja, ob und was er weiterhin machen will muss er selbst entscheiden. Aber auch ich sehe rechtlich keine grossen Aussichten auf Erfolg.
 
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Hin fahren und den netten Verkäufer mal zur Rede stellen. Dabei freundlich bleiben, vielleicht ergibt sich ja eine Lösung.
 
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Nicht so ganz einfach. Mein Bekannter wohnt in Düsseldorf und der Händler ist in Warendorf.
Aber vielleicht ergibt sich ja in absehbarer Zeit mal die Möglichkeit den Sachverhalt vor Ort zu klären.

Hin fahren und den netten Verkäufer mal zur Rede stellen. Dabei freundlich bleiben, vielleicht ergibt sich ja eine Lösung.
 
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Danke ersteinmal für Eure zahlreichen Statements,

allerdings sehe ich einige Dinge etwas anders.

Ob es dadurch "richtiger" wird bleibt eine andere frage.

Auch wenn im Leasingvertrag nicht drin steht

Die größten Probleme zwischen zwei Parteien entstehen durch undefinierte Meinungen. Er meinte es SO und der Gegenüber meinte es ANDERS. Dafür wurden schriftliche Verträge erfunden. Ich kenne solche Situationen. Bei meinem Frisör gab es dazu unlängst Streit mit einer (Neu)Kundin. Die Kundin hatte sich Strähnchen und Schnitt gewünscht. Bei der Rechnung von 120€ viel sie vom Stuhl. Sie fand das unverschämt hoch und ist von 80€ ausgegangen. In deinem Fall waren sich beide über die Leistung WINTERRÄDER einig, jedoch DACHTE dein Bekannter an neuwertige Räder und der Verkäufer an IRGENDWELCHE Räder.

dass es sich um einen neuen Satz Winterreifen handelt, berechtigt es nicht einen Satz unbrauchbarer Wintrerräder auszuzliefern bei einem Auto was 5000km gelaufen hat.

Berechtigt ist das schon. Nett ist es sicher nicht.

Desweiteren hat mein Bekannter auch nicht erwartet, dass ihm der Händler die 1200,- bezahlt. Allerdings hätte man im Gespräch bestimmt eine Lösung gefunden. Nur wenn man 5 Mal im Autohaus anruft, 4 mails schickt, und keine Rückmeldung bekommt, dann ist das mehr als ärgerlich.

Das ist ärgerlich und nicht okay. Wie weit ist denn der Händler von deinem Bekannten weg?

Zu dem Statement, dass man sich die Reifen bei der Auslieferung hätte angucken sollen. Sehe ich genauso. Hat der Bekannte allerdings nicht getan und ist somit auch nicht mehr zu ändern.

Naja, ich sehe das etwas extremer. Der Wagen wurde deinem Bekannten so hingestellt. Somit hat er sich bei der Übergabe und die Tage danach kein einziges Mal die Reifen angesehen. Zudem hat der VW Händler der die Reifen abmontiert hat auch keinen Ton gesagt. Finde ich sehr verwunderlich, zumal die Profiltiefen im Einlagerungsbeleg vermerkt werden. Dies ist ein MUSS, da es in der Vergangenheit schon viel Zoff deswegen gegeben hat. Kunden hatten bei den Lagertypen reklamiert, dass ihre Reifen abgefahrener waren, als sie sie gebracht hatten. Thema: Gute Reifen runter von der Felge und schlechte draufziehen. Dann die guten Reifen verkaufen oder selber fahren. Hat dein Bekannter eigentlich die Reifen jemals selber angesehen? Ich meine er hat sie zu BMW gebracht und nie draufgesehen? Waren die überhaupt FERTIG, oder hat der BMW Servicemensch einfach nur Geld an deinem Bekannten verdient? Wieviel MM waren denn noch drauf?

Naja, ob und was er weiterhin machen will muss er selbst entscheiden. Aber auch ich sehe rechtlich keine grossen Aussichten auf Erfolg.

Dein Bekannter kann meiner Meinung nach niemandem die Schuld geben als seiner eigenen Nase.

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