Brummbrumm
Schräger, fetter Typ
Hallo zusammen. Ich hätt da mal ein Problem, wie es so schön heißt.
Folgendes: Großer Parkplatz eines Einkaufszentrums. Wie üblich ist die Zufahrt mit dem "Hier gilt die StVO" gekennzeichnet.
In der Mitte eine "Zufahrtsstraße", die durch als "Zebrastreifen" gekennzeichnete Fußgängerwege gegen die rechts und links liegenden Parkflächen abgegrenzt ist (Skizze unten).
Ich war jetzt immer der Meinung, dass hier der ominöse §1 gilt, also gegenseitige Rücksichtnahme und sonst nix.
Ein Opi meinte zB heute vehement, mit seinem CRV das Rechts-vor-Links durchsetzen zu müssen und weder auf die Fußgänger, noch auf den Zufahrtsverkehr achten zu müssen. Er drängte den vor mir fahrenden Wagen fast in den Gegenverkehr und zwängte sich dann vor mir in denselbigen. Hupkonzert inklusive.
Geknallt hat's glücklicherweise nicht, aber es ist jeden Tag dasselbe. Und was gilt eigentlich???
Folgendes: Großer Parkplatz eines Einkaufszentrums. Wie üblich ist die Zufahrt mit dem "Hier gilt die StVO" gekennzeichnet.
In der Mitte eine "Zufahrtsstraße", die durch als "Zebrastreifen" gekennzeichnete Fußgängerwege gegen die rechts und links liegenden Parkflächen abgegrenzt ist (Skizze unten).
Ich war jetzt immer der Meinung, dass hier der ominöse §1 gilt, also gegenseitige Rücksichtnahme und sonst nix.
Ein Opi meinte zB heute vehement, mit seinem CRV das Rechts-vor-Links durchsetzen zu müssen und weder auf die Fußgänger, noch auf den Zufahrtsverkehr achten zu müssen. Er drängte den vor mir fahrenden Wagen fast in den Gegenverkehr und zwängte sich dann vor mir in denselbigen. Hupkonzert inklusive.
Geknallt hat's glücklicherweise nicht, aber es ist jeden Tag dasselbe. Und was gilt eigentlich???