AW: Rechtsfrage: Arbeitgeber streicht Urlaub!
Michael_ZZZ schrieb:
@all
Ganz, ganz lieben Dank für das schnelle Feedback... hier im Thread und auch per PN.
zroadster.com -> da werden sie geholfen!
Klar ist für mich jetzt, dass der AG für die Stornokosten aufkommen muss.
Interessant wird dann noch die Frage sein, ob das nur die Stornokosten des AN oder auch die seiner Lebensgefährtin betrifft...
Danke nochmal!
Hallo Michael_ZZZ,
da wird es deutlich schwieriger und läuft vermutlich auf eine Sonderabsprache zwischen Dir und dem Arbeitgeber raus.
Kann der Arbeitgeber bereits gewährten Urlaub widerrufen?
Nein. Der Arbeitgeber darf einen einmal gewährten Urlaub im allgemeinen nicht widerrufen. Ein solcher Widerruf ist nur in ganz extremen Ausnahmefällen möglich. Solche Ausnahmefälle sind aber rein theoretisch, d.h. es gibt sie in der Praxis kaum.
Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber gewährten Urlaub widerruft?
Aus den o.g. Gründen ist ein Widerruf des einmal gewährten Urlaubs durch den Arbeitgeber in aller Regel unzulässig, d.h. Ihnen steht der einmal gewährte Urlaub rechtlich zu. Hier müssen Sie aber folgendes bedenken:
Auch ein rechtswidriger Widerruf von bereits gewährtem Urlaub durch Ihren Arbeitgeber führt dazu, daß Sie den Urlaub zunächst einmal nicht antreten dürfen. Auch in einem solchen Fall müssen Sie die Hilfe des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen. Wer "auf eigene Faust" Urlaub macht, nimmt eine Selbstbeurlaubung vor, die die o.g. schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen hat.
Mal aus Sicht des Arbeitgebers:
Urlaub - Das sind Ihre Rechte, wenn Sie Ihre Mitarbeiter während der Ferienzeit brauchen
Sommerzeit ist Urlaubszeit und damit für viele die schönste Zeit im Jahr. Endlich raus aus dem Büro und ab in den Urlaub. Doch für Sie als Arbeitgeber geht die Arbeit oft weiter. Da Ihre besten Mitarbeiter sich gerade am Gardasee in der Sonne aalen, häuft sich die Arbeit auf Ihrem Schreibtisch und Sie wissen einfach nicht mehr, wie Sie all die liegengebliebenen Sachen noch erledigen sollen. Am liebsten würden Sie zum Telefon greifen und Ihre Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückholen. Das ist aber leider nicht immer so einfach.
Haben Sie Ihren Mitarbeitern einmal den gewünschten Urlaub gewährt, so ist dieser grundsätzlich beschlossene Sache. Der Rückruf eines Arbeitnehmers aus dem kurz bevorstehenden oder sogar bereits angetretenen Urlaub ist daher in der Regel unzulässig. Quillt Ihr Schreibtisch also noch so über vor lauter Arbeit, der Urlaub ist grundsätzlich heilig, zumindest für Ihre Arbeitnehmer.
Und dieser Grundsatz ist schwer zu umgehen. So verstößt selbst eine spezielle Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer nur auf Abruf verreisen darf, grundsätzlich gegen § 13 Bundesurlaubsgesetz und ist kurzum unwirksam. Nur im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer kann im Einzelfall der einmal zeitlich festgelegte Urlaub rückgängig gemacht werden. Dann aber haben Sie als Arbeitgeber die Kosten für die abgesagte oder sogar abgebrochene Reise zu übernehmen.
Ausnahmen bestätigen aber bekanntlich die Regel, und so ist es auch hier. Liegt nämlich ein unvorhergesehenes Ereignis oder ein Notfall im Unternehmen, wie zum Beispiel ein Brand, vor, können Sie auch ohne vorherige Vereinbarung die zur Vermeidung oder Behebung des Schadens notwendigen Mitarbeiter von der Südsee oder aus den Bergen zurück ins Unternehmen rufen. Die Anforderungen sind hier aber sehr hoch gesteckt. Bevor Sie sich zu diesem Schritt entschließen, sollten Sie also in jedem Falle nach anderen Auswegen suchen.
Ich denke mal, wenn Dich der Arbeitgeber wirklich dringend braucht und Du ihm entgegenkommst ist es ja letztendlich sowieso klar, daß er die anfallenden Storno-Kosten für Dich übernehmen muß - ebenso sollte er sich in diesem Falle auch für die Partnerin kulant zeigen - es ist ja in seinem (des Arbeitgebers) Interesse. Einen rechtlichen Anspruch gibt es in diesem Fall meiner Meinung nach erst, wenn Ihr verheiratet wärt.
Das wirklich Problematische an dieser Situation ist, daß Du zwar rein rechtlich betrachtet die besseren Karten hast, aber vermutlich ja auch weiterhin dort arbeiten möchtest und Dir das Klima nicht versauen willst. Verwundert bin ich aber über die Tatsache, daß Dein Arbeitgeber überhaupt der Meinung ist, daß er kostenseitig nicht auf Dich/Euch zugehen muß ! Soll das Schikane sein, oder liegt wirklich ein wichtiger Grund vor - denn bei einem wirklich wichtigen Grund spielen die Kosten für solch eine Aktion seitens des Arbeitgebers absolut keine Rolle. Ich würde definitiv meinen Mitarbeitern jegliche Kosten (auch Ihrer Partner) ersatten, wenn es nach Abwägung der Notwendigkeit auf einen Urlaubsverzicht des Arbeitnehmers rausläuft. Zumal ich mir der Tatsache bewusst sein muss, daß mir ja der Mitarbeiter entgegenkommt und ich auch das künftige Betriebsklima nicht außer acht lassen kann/will. Ebenso würde ich mich nachträglich als Arbeitgeber beim Mitarbeiter erkenntlich zeigen - irgendeine Kleinigkeit für (in diesem Fall beide - also Dir und Deiner Freundin), wie Essen gehen, Konzertkarten oder ähnliches versteht sich meiner Meinung nach von selbst. Das hat etwas mit Anstand zu tun - man darf einen Mitarbeiter nicht als "Untergebenen" sehen, sondern als Kollegen ! Schwupps klappt es auch mit dem Klima und der Bereitschaft und dem Entgegenkommen der Mitarbeiter in betrieblichen Sonderfällen wie diesen...