Rechtsfrage bei Autokauf

A

Allstar

Guest
Einen schönen 3ten Advent erstmal :t

Wie ja alle wissen, habe ich mir einen 5er gekauft, soweit so gut.

Der Vorbesitzer(selbst KFZ Mechaniker) sagte mir, die Airbaglampe leuchtet ca 20 Sekunden da BMW meinte die Bordspannung wäre zu gering.
Ansonsten wär der Wagen ok.


Nunja, der Wagen wurde nicht warm, also Wasserpumpe und Thermostat tauschen lassen.
Der gesammte Motorraum unter dem Servobehälter war voller Öl, da die Leitungen im Eimer waren(wurden auch gleich gewechselt)
Nun check ich gerade mal Öl, da ist der Eimer unter Minimum.

Die Airbaglampe leuchtet nun durchgehend, die Nieren habe ich getauscht weil die kompletten Clips rundum im Eimer waren (Fachmann am Werk :d)
Gestern kam mir die Verkleidung auf Gurthöhe entgegen, weil der gute Herr offenbar zu blöd war, diese zu befestigen und dabei auch die Clips abgebrochen hat.
Achja, und der Anlasser knarzt auch mal ganz gerne beim starten.

Naja, mir gehts eigentlich nun darum, kann ich ihm rein rechtlich gesehen arglistig verschwiegene Mängel nachweisen ?

Also hätte er mir die Mängel vorher genannt wäre es kein Beinbruch gewesen, aber ich lasse mich halt nur ungerne für dumm vekaufen:a

Möchte dem Herren gleich mal schriftlich meinen Unmut bekunden :2beheadz:
 
AW: Rechtsfrage bei Autokauf

97
102.000km
Ich bin jetzt der 3te Besitzer

Er hatte ihn mit 17.000 km gekauft
 
AW: Rechtsfrage bei Autokauf

Also wenn du ihn von Privat gekauft hast, haste da keine großen Chancen ... da gilt meist gekauft wie gesehen - keine Rechte auf Garantie oder Gewährleistung.

Dazu sinds mehr oder weniger nur Kleinigkeiten ... Clips und Verkleidung bei nem Auto über 100tkm bei Privatkauf zählen gar nichts.
Wasserpumpe und Thermostat sind mehr oder weniger Verschleißteile bei den Motoren - naja und Leitungen werden auch mal undicht.

Ist zwar alles ärgerlich, aber wenn er jetzt läuft würd ich einfach alles abhaken. Kannst denk ich eh nichts machen !
 
Zurück
Oben Unten