Rechtsfrage Versicherungsfall

ZweiLiterZ3

macht Rennlizenz
Registriert
18 Oktober 2004
Also folgender Fall ist passiert.

Partei A beschädigt Fahrzeug von Partei B. Polizei wurde hinzugezogen, Partei A als schuldig erklärt. Partei B war glücklich.

Die Versicherung von Partei A hat sich seit 3 Monaten nicht bezüglich des Haftpflichtfalls gemeldet (es wurde nichts von Partei B geltend gemacht !).

Wann wird sowas "ungültig" &: :M Weil man kann ja nicht ein Jahr später zur Versicherung gehen und verlangen, dass sie den vor 12 Monaten entstandenen Schaden noch beheben, oder ? Gibt es da eine Frist ?
 
AW: Rechtsfrage Versicherungsfall

&:
Meinst Du den Anspruch des B gegen die Haftpflicht? Da gilt die Verjährung nach BGB (ganz grob: 3 Jahre); entsprechendes gilt für den Anspruch B gegen A.

Meinst Du den Anspruch des A gegen seine eigene Haftpflicht (oder Anspruch der Haftpflicht im Rahmen des Regresses gegen den A), dann gilt § 153 VVG (VVG - Einzelnorm). Für eine Leistungsfreiheit der Versicherung gegenüber A gilt aber, was im Versicherungsvertrag geregelt ist.
 
AW: Rechtsfrage Versicherungsfall

&:
Meinst Du den Anspruch des B gegen die Haftpflicht? Da gilt die Verjährung nach BGB (ganz grob: 3 Jahre); entsprechendes gilt für den Anspruch B gegen A.

Meinst Du den Anspruch des A gegen seine eigene Haftpflicht (oder Anspruch der Haftpflicht im Rahmen des Regresses gegen den A), dann gilt § 153 VVG (VVG - Einzelnorm). Für eine Leistungsfreiheit der Versicherung gegenüber A gilt aber, was im Versicherungsvertrag geregelt ist.

Ja, ich meinte den Haftpflichtanspruch von B, 3 Jahre &: kann ja irgendwie nicht sein B;
 
Zurück
Oben Unten