ZweiLiterZ3
macht Rennlizenz
- Registriert
- 18 Oktober 2004
Also folgender Fall ist passiert.
Partei A beschädigt Fahrzeug von Partei B. Polizei wurde hinzugezogen, Partei A als schuldig erklärt. Partei B war glücklich.
Die Versicherung von Partei A hat sich seit 3 Monaten nicht bezüglich des Haftpflichtfalls gemeldet (es wurde nichts von Partei B geltend gemacht !).
Wann wird sowas "ungültig"
Weil man kann ja nicht ein Jahr später zur Versicherung gehen und verlangen, dass sie den vor 12 Monaten entstandenen Schaden noch beheben, oder ? Gibt es da eine Frist ?
Partei A beschädigt Fahrzeug von Partei B. Polizei wurde hinzugezogen, Partei A als schuldig erklärt. Partei B war glücklich.
Die Versicherung von Partei A hat sich seit 3 Monaten nicht bezüglich des Haftpflichtfalls gemeldet (es wurde nichts von Partei B geltend gemacht !).
Wann wird sowas "ungültig"
Weil man kann ja nicht ein Jahr später zur Versicherung gehen und verlangen, dass sie den vor 12 Monaten entstandenen Schaden noch beheben, oder ? Gibt es da eine Frist ?
