AW: Regeln Italien?
Persönliches Verhalten:
Rauchverbot in den öffentlichen Orten, Bars und Restaurants.
Allgemeine Verkehrsregeln
Rechtsverkehr.
Auf den Autobahnen und Hauptstrassen Abblendlicht für alle Motorfahrzeuge auch am Tage vorgeschrieben.
Um die Luftverschmutzung zu reduzieren, werden in den historischen Zentren mancher grossen Städte zwischen 8 und 20 Uhr, Fahrverbote oder Einschränkungen in Kraft gesetzt. Diese Einschränkungen werden durch die Gemeinden bestimmt.
Gebührenfreie Parkplätze werden durch weisse Linien, gebührenpflichtige Parkplätze durch blaue Linien und reservierte Parkplätze druch gelbe Linien gekennzeichnet. Parkscheiben sind im Automaten oder in Tabakläden und Zeitungskiosken erhältlich.
Signalisation
- Autobahnen: grüne Tafeln mit weisser Schrift.
- Haupt- und Nebenstrassen: blaue Tafeln mit weisser Schrift.
Tempolimiten
- Innerorts: 50 km/h.
- Ausserorts: 90 km/h; mit Anhänger: 70 km/h; Wohnmobile über 3,5 t: 80 km/h.
- Autostrassen: 110 km/h; mit Anhänger: 70 km/h; Wohnmobile über 3,5 t: 80 km/h; mit Spikesreifen: 90 km/h.
- Autobahnen: 130 km/h (bei """"": 110 km/h); mit Anhänger: 80 km/h; Wohnmobile über 3,5 t: 100 km/h; mit Spikesreifen: 120 km/h;.
Bei Nebel (Sichtweite unter 100 m): 50 km/h auf allen Strassen.
Sicherheitsgurte
Auf allen Sitzen obligatorisch.
Kinder müssen in einem ihrem Alter und ihrer Körpergrösse entsprechenden Rückhaltesystem (Kindersitz oder Sitzerhöhungen) untergebracht werden. Achtung: Niemals ein Kind vorne in einen Kindersitz mit dem Rücken zur Fahrtrichtung setzen, wenn das Fahrzeug mit einem Beifahrer-Airbag ausgerüstet ist.
Blutalkoholgrenze
0,5 o/oo.
Winterausrüstung
Spikesreifen sind vom 15.11. bis zum 15.3. erlaubt.
Vom 15.10. bis zum 15.4. ist eine Winterausrüstung (Winterpneus oder Mitführen von Schneeketten) für das Fahren im Aostatal obligatorisch.
Bussen
Sie müssen auf der Stelle beglichen werden; wenn der Fahrer die Bezahlung verweigert, kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Immer eine Quittung ("ricevuta") verlangen.
Wichtigste Bussen:
- Parkieren verboten: von 35 bis 286 EUR;
- Nichtbeachten eines Lichtsignals: von 143 bis 573 EUR;
- Alkohol am Steuer: von 258 bis 1032 EUR und Haft bis zu einem Monat;
- Nichttragen der Sicherheitsgurte: von 71 bis 286 EUR;
- Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt: von 71 bis 286 EUR.
Weitere Informationen :
http://www.poliziadistato.it
Telefonieren beim Fahren
Nur die Verwendung einer Freisprecheinrichtung ist erlaubt, es wird jedoch davon abgeraten (Nachlassen der Aufmerksamkeit).
Treibstoff
Bleifrei 95 und 99 / Diesel.
Die Tankstellen an Autobahnen und Grenzübergängen sind rund um die Uhr geöffnet; anderswo im Allgemeinen täglich (ausser Sonntag) von 7 bis 12.30 Uhr und von 15.30 bis 19/19.30 Uhr. Die gängigen Kredikarten werden akzeptiert.
Einfuhr von 60 l Treibstoff in Kanistern erlaubt.
Weitere Informationen :
http://www.guidametano.com
Strassennetz
Rund 6500 km Autobahnen, die meisten davon sind gebührenpflichtig.
Voraussichtliche Autobahneröffnungen:
www.enteanas.it
Weitere Informationen :
http://www.enteanas.it
Strassengebühren
Die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig.
Die gängigen Kreditkarten werden akzeptiert (Ausfahrt "Viacard" benützen). Wählen Sie die dem Zahlungsmittel entsprechende Durchfahrt, vor allem bei Gebührenpflicht direkt auf der Autobahn. Achtung: Gewisse Zufahrten sind den "Telepass"- Abonnenten vorbehalten.
Die vorbezahlten Karten (Viacard) für 25 EUR und 50 EUR, die auf dem gesamten Autobahnnetz gültig sind (ausser auf Sizilien), können bei den TCS-Geschäftsstellen gekauft werden.
Mont-Blanc und Fréjus:
- Moto: -> 19.80 EUR, <-> 24.90 EUR;
- Auto: -> 30.00 EUR, <-> 37.40 EUR.
Grand-St-Bernard:
- Moto: -> 17 CHF, <-> 23 CHF;
- Auto: -> 29 CHF, <-> 46 CHF;
- Auto mit Anhänger: -> 45 CHF, <-> 72 CHF.
Ein Dokument ist unter "Infos nach Themen" der Site
www.tourismustcs.ch erhältlich.
Weitere Informationen :
http://www.autostrade.it
http://www.telepass.it
http://www.aiscat.it
http://www.tunnelmb.com
http://www.sitrasb.it
http://www.tunneldufrejus.com