AW: Reifenfrage
Diesem Satz sollte ein Teilegutachten beiliegen.
Dort sollte der Z4 aufgeführt sein (bei dieser Kombination durchaus denkbar)
Und dort sollten auch Auflagen aufgeführt sein, wie zum Beispiel, dass Du die Freigängigkeit an der Vorderachse sicherstellen sollst.
Wenn Du alle Auflagen erfüllst, wird Dir der Tüv diese Räder abnehmen und Du wirst keine Probleme bekommen.
Leider kenne ich nicht Deine Fahrweise, Deine Sorgfältigkeit der Auflagenerfüllung und auch nicht Deine Kontakte zum Tüv.
In Abhängigkeit davon kannst Du von "absolut gar keinen Problemen" bis zum "Entzug der Betriebserlaubnis" die gesamte Spannbreite erleben.