Richtiges Verhalten an roter Baustellen-Ampel?

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Andreazzz

Guest
Bei uns im Ort gibt es zur Zeit eine Baustellenampel auf der Hauptstraße mit Geradeaus- und Linksabbiegerspur.
Die Ampel steht am äußersten rechten Fahrbahnrand in einer leichten Rechtskurve und ist teilweise schlecht zu sehen, bzw. durch rechts stehende Fahrzeuge (LKW, Busse) auch manchmal verdeckt.
Die eigentliche einspurige Baustelle beginnt erst etwa 50m hinter der Ampel.
Links in Höhe der aufgestellten Ampel geht es auf unseren Firmenparkplatz mit einer durch einen Baum getrennten Aus- und Einfahrt.
Exakt zwischen Aus- und Einfahrt steht nun etwa im 90 Grad-Winkel zur Straße besagte Baustellenampel rechts.
Ich bin nun der Meinung, bei roter Ampel habe ich auch als Linksabbieger zu warten und darf keinesfalls die rote Ampel überfahren = Rotlichtverstoß,
da die Ampel ja noch - so zumindestens mein Empfinden - vor der Einfahrt zum Parkplatz steht.
Wenn ich dann als Linksabbieger vor der roten Ampel warte, werde ich ständig mit Huperei, Lichthupe und entsprechender Gestik von hinten genötigt, doch dann auch sofort abzubiegen
und es wird sogar noch links auf der Gegenspur aus der Warteschlange herraus an mir vorbei gefahren und einfach links abgebogen.
Eigentlich biegt da trotz roter Ampel auch jeder nach links ab, sei es nun, die Baustelle und die Ampel über unseren Parkplatz zu umfahren oder auch tatsächlich den Parkplatz zu nutzen.

Ich denke, ich habe die Örtlichkeit verständlich erklärt?

Jetzt entbrannte gestern bei uns auf der Firma eine recht heftige Diskussion über die Rechtmäßigkeit des "Überfahrens" der roten Ampel und die Mehrheit der Kollegen sind der Meinung,
dass die Ampel tatsächlich nur Bedeutung für die etwas entfernt, dahinter liegende Baustelle hätte, und man immer - also auch bei Rotlicht - nach links abbiegen dürfe.

Ich erlaube ich mir heute Morgen mal die Frage nach dem richtigen Verhalten?
Das muss ja nicht in einer Rechtsberatung ausarten!
Im Netz kann ich nämlich auch nach längerer Suche nicht finden.

Danke vorab und ein schönes Wochenende - Andreas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann deine Frage nicht eindeutig beantworten, erinnere mich aber an folgende Situation: Kreuzung mit Ampelanlage.Vor der Kreuzung auf der linken Seite -also zwischen 6 Uhr und 9 Uhr- befand sich eine Tankstelle. Autofahrer, die so wie ich auf die Tankstelle abgebogen sind um auf der anderen Seite direkt wieder raus zu fahren ohne zu Tanken wurden von einem freundlichen Motorradpolizisten darauf hingewiesen, dass dies streng genommen gleichzusetzen sei mit dem Überfahren einer roten Ampelanlage. Diese Information kostete seinerzeit 20 D-Mark.
 
Danke für die Antwort und guten Morgen,
das Umfahren einer roten Ampel über einen Parkplatz oder ein Tankstellengelände ist offensichtlich legal, das habe ich im Netz gefunden.
Mir ging es bei meiner Frage um das Abbiegen bei roter Ampel, die eigentlich für die einspurige Verkehrsregelung in einer später folgenden Baustelle aufgestellt wurde!
 
Hallo

ich bin der Meinung rechtlich gesehen, ist es ein Rotlichverstoß. Wenn die Bausstelle längere Zeit dauert, wäre es sinnvoll von der Ordnungsbehörde, dort eine Schlid anzubringen, die Ampel gilt nur für Geradeausfahrer (in die Bausstelle) nicht für Linksabbieger, dann wäre es auch rechtlich O.K.
 
Ich habe deine Frage schon richtig verstanden, mein Kommentar sollte nur zeigen, dass das Empfinden eines Pkw-Lenkers nicht immer ganz mit der Straßenverkehrsordnung übereinstimmt. Also in deinem speziellen Fall würde ich tippen dass du dich formal korrekt verhalten hast, weil rote Ampel ist und bleibt eine Ampel die es zu beachten gilt, auch wenn es nur wenige Meter bis zu der besagten Parkplatz Einfahrt sind.
Ansonsten wäre es ja auch legal die rote Ampel zu überfahren wenn sagen wir die Distanz zwischen Ampel und Baustelle (Parkplatz Einfahrt) 500m lang wäre und dies würde im normalen Tagesbetrieb garantiert ein Chaos verursachen.
 
Die Baustelle beginnt mit dem abgesicherten Bereich der Ampel, Stichwort Unfallverhütung der Versicherten Angestellten auf der Baustelle.
- Fußweg zum gelagerten Material
- Verkehr von Baustellenfahrzeugen (Bagger)
- Materialanlieferung
Regelwerk von Baustellenabsicherung müsste ich in der Firma morgen gucken.
 
Meine Idee wäre: irgendwo steht ein Schild auf der Baustelle, da steht der Name vom Sicherheitsbeauftragten drauf, ruf den doch mal an und schildere ihm die Lage, ob die Ampel umgestellt werden kann, damit diese vernünftig und für Euch klar zu definieren ist.
Wenn das nicht fruchtet, den Landkreis/die Stadt/Ordnungsamt auf diese Situation aufmerksam machen, das gibt es extra Fachbereiche, die sich mit Baustellenabsicherung beschäftigen und kontrollieren.
 
Guten Morgen.

Ich gehe davon aus, dass die Straße erneuert wird? Dann einfach mal mit der Bauaufsicht vor Ort sprechen und auf die unklare Situation hinweisen, beziehungsweise fragen, ob die Lichtsignalanlage versetzt werden kann.
Da sollte etwas Spielraum sein, da die Baustelle Innenorts ist und die Lichtsignalanlage auch 20-30m vor Beginn der Längssperrung aufgestellt werden kann, RSA Regelplan B I / 6.
 
Dies ist nur ein Beispiel von vielen für die Inkompetenz der Leute (Bürokraten), die in Deutschland die Schilder aufstellen und damit die Verkehrsteilnehmer kriminalisieren ...
Würde ich jetzt nicht so verallgemeinern, viele Fehler passieren auch von den Firmen vor Ort, die Beschilderung aufstellen.
Und das viele Pläne (Lage von Ein- und Ausfahrten) auch nicht mehr der Wirklichkeit entsprechen oder schon in den Planunterlagen eingetragen sind.
Eine gute Baustellenbeschilderung braucht die Mitwirkung der Beschäftigten vor Ort, die entsprechend der Situation die Beschilderung in Absprache mit den Übergeordneten Ansprechpartner diese Anpassen.
 
Nachdem ich heute Morgen wegen meines Anhaltens an der roten Ampel ein weiteres Mal den Vogel gezeigt bekommen habe, hatte ich mich zum Besuch des hiesigen Ordnungsamtes entschlossen.
Der Leiter war der Meinung, die Ampel bezöge sich nur auf die Spur, wo diese aufgestellt sei.
Die Spuren sind markiert und laut StvO müsse eine eindeutige und zweifelsfreie Trennung vorhanden sein, also Ampeln für alle Fahrspuren mittels Konstruktion über der Fahrbahn.
Diese Ampel gelte folglich also nur für den Geradeausverkehr!
Ein Hinweisschild "Linksabbieger frei" oder "Geradeausverkehr" sei angeblich nicht zulässig.
Er hat auch ein dickes Buch der StvO bemüht, wollte sich aber dennoch nicht zu einer rechtsverbindlichen Aussage "herablassen".
Seinerseits würde er aber immer trotz roter Ampel links abbiegen.

Draußen auf dem Flur habe ich dann noch die mir näher bekannte Bezirksbeamtin der Polizei getroffen, die mir berichtete, dass sie von mehreren Bürgern deshalb angesprochen worden sei,
die verunsichert gewesen wären, was denn nun richtig sei.
Sie wäre sich selbst auch nicht zu 100% sicher, sie werde sich jetzt schriftlich mit einer übergeordneten Stelle in Verbindung setzen, um Rechtsklarheit zu bekommen.
Selbst würde sie aber auch dort abbiegen!
Sie habe schon vorgeschlagen, die Ampel einige Meter nach vorne zu versetzen, was aber vom Ordnungsamt abgelehnt worden sei.
Diese spezielle Situation vor Ort, also eine Ampel mitten in einer markierten Abbiegespur, würde es rechtlich Ihrer Meinung ohnehin nicht geben.
Man könne doch nicht so eine unklare Situation für den Bürger schaffen, so ihre Meinung.

???
 
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Anordnungsbehörde für die Baustellenbeschilderung ist das Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde oder
-bei kleineren Kommunen- das Straßenverkehrsamt des Kreises. Die Baufirma hat hier keine eigene Kompetenz.
Alle Fahrzeuge, die-wenn es keine Signale für einzelne Fahrspuren gibt- links an der Ampel vorbeifahren, haben
sich nach ihr zu richten und bei rot an der Haltelinie zu halten, bis grün folgt. Es ist völlig egal, wie lang die durch
"Rot" gesicherte Strecke ist. Es kann nicht der subjektiven Einschätzung des Verkehrsteilnehmers überlassen sein,
ob die angezweifelte Regelung für ihn gelten soll oder nicht (das würde Chaos verursachen).
Die abblockende Haltung der Ordnungsbehörde, die auch scheinbar Bedenken der Polizei ignoriert, ist typische
Bürokraten-Arroganz (wir machen Nichts falsch!). Rechtlich könntest du nun binnen eines Monats, nachdem dir
die Verkehrsregelung begegnet ist, Widerspruch dagegen bei der Anordnungsbehörde einlegen und diese damit
unter einen Überprüfungszwang stellen. Letztlich reicht das Verfahren bis zur Klage beim Verwaltungsgericht.
Die Frage ist, will man das?

Jürgen
 
Ich glaube, ich nutze der Einfachheit halber nur noch die zweite mögliche Anfahrt - von der anderen Seite der Baustelle kommend - wo die Verkehrsregelung 100%ig eindeutig ist!
Erspart mir möglicherweise Ärger?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Anordnungsbehörde für die Baustellenbeschilderung ist das Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde oder
-bei kleineren Kommunen- das Straßenverkehrsamt des Kreises. Die Baufirma hat hier keine eigene Kompetenz.
Alle Fahrzeuge, die-wenn es keine Signale für einzelne Fahrspuren gibt- links an der Ampel vorbeifahren, haben
sich nach ihr zu richten und bei rot an der Haltelinie zu halten, bis grün folgt. Es ist völlig egal, wie lang die durch
"Rot" gesicherte Strecke ist. Es kann nicht der subjektiven Einschätzung des Verkehrsteilnehmers überlassen sein,
ob die angezweifelte Regelung für ihn gelten soll oder nicht (das würde Chaos verursachen).

Die abblockende Haltung der Ordnungsbehörde, die auch scheinbar Bedenken der Polizei ignoriert, ist typische
Bürokraten-Arroganz (wir machen Nichts falsch!). Rechtlich könntest du nun binnen eines Monats, nachdem dir
die Verkehrsregelung begegnet ist, Widerspruch dagegen bei der Anordnungsbehörde einlegen und diese damit
unter einen Überprüfungszwang stellen. Letztlich reicht das Verfahren bis zur Klage beim Verwaltungsgericht.
Die Frage ist, will man das?

Jürgen

Bestätigt also meine Vermutung. Über die Sinnhaftigkeit der Ampelanlage bzw. der Art und Weise wie sie platziert wurde muss man nicht debattieren, da gibt es genug andere sinnfreie Verordnungen/Regelungen im Straßenverkehr.

@Andreazzz: Die alternative Zufahrt ist wahrscheinlich verübergehend die einfachste Lösung.
 
Ein echtes Problem kann doch aber eigentlich nur entstehen, wenn die Blauen irgendwo in der Nähe stehen, oder? Ich würde den Mittelweg wählen und nach kurzem Stop und Begutachtung der Lage "über rot" fahren. Steht irgendwo die Polizei? Kommen mir Leute entgegen? Kann ich durch mein Abbiegen die Straße verstopfen? Alles mit Nein beantwortet, dann fahren. Also so, wie man immer fahren sollte, mit Köpfchen. :) :-)

Die eigentlich Funktion der Ampel ist ja nun mal mit der folgenden Einspurigkeit begründet, mit welcher man an dieser Stelle keine Berührungspunkte hat, wenn ich das im Kopf richtig skizziert habe. Sonst steht da auch keine Ampel und die Linksabbieger biegen eben ab, wenn kein Gegenverkehr kommt?
 
@Andreazzz

Das Ordnungsamt war wohl der falsche Ansprechpartner. Welche Straßenklasse ist die Straße zugeordnet, Bund oder Land? Dann ab zur Straßenmeisterei und dort den Leiter kontaktieren oder den Bauwart, welcher für diese Baustelle zuständig ist. Ist es eine Kreisstraße, dann zur Kreisstraßenmeisterei. Kannst auch telefonisch erledigen.
 
@ Kid: das ist so nicht richtig. Die von dir Genannten sind Straßenbaubehörden. Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen werden aber nicht
von diesen, sondern von den Straßenverkehrsbehörden (je nach Bundesland i.d.R. die Ordnungsämter der Kommunen oder die Straßenverkehrs-
ämter der Kreise, so z.B. in NRW) erlassen; bei größeren Maßnahmen sollen die Polizei und die Straßenbaubehörden vor Erlass der Anordnung
beteiligt werden.

Jürgen
 
Ist mir alles zu kompliziert und zu aufwendig, ich nutze jetzt die Alternative und gut ist.
Da muss ich mich auch nicht ärgern, wenn mal wieder gehupt oder der Vogel gezeigt wird.
Dauert auch nur unwesentlich länger und ist möglicherweise sogar sicherer.
Die Polizistin will mal bei mir auf der Firma vorbei kommen, wenn sie etwas ganz sicher weiß.
Eventuell ist ja bis dahin die Baustelle schon lange wieder weg.... :D
 
@JürgenHSzzz

Ich hatte damit den "kurzen" Weg beschreiben.
Der Baumaßnahme muss ein Regelplan zugrunde liegen, um den Verkehr zu regeln. Die Beschilderung wird von der zuständigen Bauaufsicht überwacht. So wie ich es hier kenne, von Leuten der jeweiligen Straßenmeisterei. Der von mir genannte Regelplan gibt einen gewissen Spielraum her, welcher entsprechend genutzt werden könnte, um die unklare Situation vor Ort zu ändern.
 
Problem ist nicht mehr vorhanden! ;)

Bevor da auch nur ein Verantwortlicher reagiert hätte oder auch nur ansatzweise nach einer Lösung gesucht worden wäre,
war die Baumaßnahme nun auch nach Wochen beendet und es gilt wieder "Freie Fahrt für freie Bürger" ohne Ampel.
Ich hatte schon vermutet, dass es genau darauf hinaus laufen würde.
Aber egal, Baustelle ist ja weg.
 
Aus meiner juristisch laienhaften Sicht gilt ein Rotlicht für alle Verkehrsteilnehmer spätestens auf exakt der Höhe der aufgestellten Ampel, sofern es keine vorgelagerte Haltelinie gibt und keine Ausnahmebeschilderung vorhanden ist.

Dass das den meisten Verkehrsteilnehmern nicht gefallen wird, gehört zur täglichen Erfahrung. Denke da nur an die vielen Radler, denen jedwedes Rotlicht in der Stadt egal ist sowie an die Schnarchnasen vor mir, die erst bei aufkommendem Rotlicht das Gaspedal finden. :D
 
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