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Andreazzz
Guest
Bei uns im Ort gibt es zur Zeit eine Baustellenampel auf der Hauptstraße mit Geradeaus- und Linksabbiegerspur.
Die Ampel steht am äußersten rechten Fahrbahnrand in einer leichten Rechtskurve und ist teilweise schlecht zu sehen, bzw. durch rechts stehende Fahrzeuge (LKW, Busse) auch manchmal verdeckt.
Die eigentliche einspurige Baustelle beginnt erst etwa 50m hinter der Ampel.
Links in Höhe der aufgestellten Ampel geht es auf unseren Firmenparkplatz mit einer durch einen Baum getrennten Aus- und Einfahrt.
Exakt zwischen Aus- und Einfahrt steht nun etwa im 90 Grad-Winkel zur Straße besagte Baustellenampel rechts.
Ich bin nun der Meinung, bei roter Ampel habe ich auch als Linksabbieger zu warten und darf keinesfalls die rote Ampel überfahren = Rotlichtverstoß,
da die Ampel ja noch - so zumindestens mein Empfinden - vor der Einfahrt zum Parkplatz steht.
Wenn ich dann als Linksabbieger vor der roten Ampel warte, werde ich ständig mit Huperei, Lichthupe und entsprechender Gestik von hinten genötigt, doch dann auch sofort abzubiegen
und es wird sogar noch links auf der Gegenspur aus der Warteschlange herraus an mir vorbei gefahren und einfach links abgebogen.
Eigentlich biegt da trotz roter Ampel auch jeder nach links ab, sei es nun, die Baustelle und die Ampel über unseren Parkplatz zu umfahren oder auch tatsächlich den Parkplatz zu nutzen.
Ich denke, ich habe die Örtlichkeit verständlich erklärt?
Jetzt entbrannte gestern bei uns auf der Firma eine recht heftige Diskussion über die Rechtmäßigkeit des "Überfahrens" der roten Ampel und die Mehrheit der Kollegen sind der Meinung,
dass die Ampel tatsächlich nur Bedeutung für die etwas entfernt, dahinter liegende Baustelle hätte, und man immer - also auch bei Rotlicht - nach links abbiegen dürfe.
Ich erlaube ich mir heute Morgen mal die Frage nach dem richtigen Verhalten?
Das muss ja nicht in einer Rechtsberatung ausarten!
Im Netz kann ich nämlich auch nach längerer Suche nicht finden.
Danke vorab und ein schönes Wochenende - Andreas
Die Ampel steht am äußersten rechten Fahrbahnrand in einer leichten Rechtskurve und ist teilweise schlecht zu sehen, bzw. durch rechts stehende Fahrzeuge (LKW, Busse) auch manchmal verdeckt.
Die eigentliche einspurige Baustelle beginnt erst etwa 50m hinter der Ampel.
Links in Höhe der aufgestellten Ampel geht es auf unseren Firmenparkplatz mit einer durch einen Baum getrennten Aus- und Einfahrt.
Exakt zwischen Aus- und Einfahrt steht nun etwa im 90 Grad-Winkel zur Straße besagte Baustellenampel rechts.
Ich bin nun der Meinung, bei roter Ampel habe ich auch als Linksabbieger zu warten und darf keinesfalls die rote Ampel überfahren = Rotlichtverstoß,
da die Ampel ja noch - so zumindestens mein Empfinden - vor der Einfahrt zum Parkplatz steht.
Wenn ich dann als Linksabbieger vor der roten Ampel warte, werde ich ständig mit Huperei, Lichthupe und entsprechender Gestik von hinten genötigt, doch dann auch sofort abzubiegen
und es wird sogar noch links auf der Gegenspur aus der Warteschlange herraus an mir vorbei gefahren und einfach links abgebogen.
Eigentlich biegt da trotz roter Ampel auch jeder nach links ab, sei es nun, die Baustelle und die Ampel über unseren Parkplatz zu umfahren oder auch tatsächlich den Parkplatz zu nutzen.
Ich denke, ich habe die Örtlichkeit verständlich erklärt?
Jetzt entbrannte gestern bei uns auf der Firma eine recht heftige Diskussion über die Rechtmäßigkeit des "Überfahrens" der roten Ampel und die Mehrheit der Kollegen sind der Meinung,
dass die Ampel tatsächlich nur Bedeutung für die etwas entfernt, dahinter liegende Baustelle hätte, und man immer - also auch bei Rotlicht - nach links abbiegen dürfe.
Ich erlaube ich mir heute Morgen mal die Frage nach dem richtigen Verhalten?
Das muss ja nicht in einer Rechtsberatung ausarten!
Im Netz kann ich nämlich auch nach längerer Suche nicht finden.
Danke vorab und ein schönes Wochenende - Andreas
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