Das hängt ganz alleine von der Versicherung ab - einheitliche Regelungen gibt es nicht.
Z.B. ist mein Wintertwingo vor ein paar Monaten bei der Neuzulassung von der Versicherung in SF 18 eingestuft worden - genau wie mein ZZZ. Dabei ist der ZZZ bei einer ganz anderen Versicherung versichert und keines der Fahrzeuge hat ein Saisonkennzeichen. Anzumerken ist, daß der Grundpreis der Versicherung des Twingos wesentlich höher ist, als er bei der Gesellschaft gewesen wäre, die den ZZZ versichert. Erst die zusätzlichen 50% Rabatt machen das Angebot wesentlich günstiger.
Dann hängt natürlich vieles von der Person des Versicherungsnehmers/Fahrers ab - leider ist nicht jeder von uns eine 50jährige Beamtin, die von der Telekom zum TÜV ausgeliehen wurde um dort als Fahrlehrerin zu arbeiten und ein Eigenheim mit Garage ihr eigen nennt und wirklich nie jemand anderen mit dem Wagen fahren läßt ...
Gruß
z3tti