Schadensgutachten nach Auffahrunfall beauftragen

WolfLarsen

Fahrer
Registriert
17 Januar 2017
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,5i
Moin Leute. Hatte jüngst einen unverschuldeten Auffahrunfall (keine Sorge - war nicht der Z, sondern meine Kilometerhure. Es ist kein Z zu Schaden gekommen). Schuld wurde vom Unfallgegner schriftlich anerkannt, also eine klare Sache; Schaden überschlagig zwischen €1-1.5k. Den Schaden ließe ich mir gern auszahlen. Wie gehe ich jetzt am besten vor - erst die gegnerische Versicherung kontaktieren und dann ein Gutachten von (meinem) Gutachter erstellen lassen oder erst das Gutachten erstellen lassen und dann damit zur gegnerischen Versicherung gehen? Geht mir in erster Linie darum, nicht auf den Kosten des Gutachtens sitzen zu bleiben, aber dennoch von Beginn an den Anspruch klar zu definieren.

Vielleicht kann mir hier jemand Tips aus der Praxis geben - das Netz ist da irgendwie nicht hilfreich.
 
Bist du eventuell ADAC Mitglied ? Dann würde ich mich dort im ersten Schritt beraten lssen.
 
Habe im Augenblick das gleiche „Problem“. Ich habe mich zuerst bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und mir dort die Zusage für einen/meinen Gutachter geholt und dann den Gutachter beauftragt. Beim Gutachter Abtrittserklärung nicht vergessen!
 
Wegen eines unverschuldeten und provozierten Auffahrunfalls (Zeugen vorhanden, Staatsanwaltschaft ermittelt) streite ich mich mit einer Versicherung - eine der günstigsten in Deutschland laut Werbung - seit mittlerweile 8 Monaten!
In 2012 hatte ich schon einmal Ärger mit denen - auch ein unverschuldeter Unfall, die wollten meinen KVA nicht akzeptieren und nachher das angefertigte Gutachten vom Sachverständigen auch nicht, weil angeblich Schaden zu hoch. Die Gutachterkosten wollten die auch nicht in voller Höhe zahlen, obwohl telefonisch zugesagt und der Sachverständige hat das dann entsprechend geklärt.

Ich kann nur empfehlen, sich alle mündlichen Zusagen auch schriftlich geben zu lassen, sonst kann sich womöglich nachher niemand mehr an irgendwas erinnern!?
 
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Ich würde mir persönlich einen Anwalt nehmen. Gerade wenn die Schuldfrage zu deinen Gunsten geklärt scheint, den muss dann nämlich die gegnerische Versicherung bezahlen.
 
Ich würde mir persönlich einen Anwalt nehmen. Gerade wenn die Schuldfrage zu deinen Gunsten geklärt scheint, den muss dann nämlich die gegnerische Versicherung bezahlen.
Naja,man muß die Sache ja auch nicht unnötig verteuern,daher würde ich lediglich auf einen Anwalt zurückgreifen wenn es wirklich Schwierigkeiten gibt,zumal das eine Berufsgruppe ist die man weiträumig umfahren sollte,falls möglich.
 
Naja,man muß die Sache ja auch nicht unnötig verteuern,daher würde ich lediglich auf einen Anwalt zurückgreifen wenn es wirklich Schwierigkeiten gibt,zumal das eine Berufsgruppe ist die man weiträumig umfahren sollte,falls möglich.

Nicht alle Anwälte sind schlecht und man kann denen auch nicht immer aus dem Weg gehen... :s
 
Kommt auch immer drauf an, mit wem man es zu tun hat. Bei den großen Auto Verleihern sieht es meist düster aus, die zahlen ohne anwaltliche Androhung meist keinen Cent, sehr üble Verfahrensweise, aber rechnet sich leider für die ....
 
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