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Jungerstar schrieb:Mh.....habe ich geschrieben während der Fahrt? Ich glaube nicht....aber selbst wenn ich fahre kommt der Scheibenreiniger bis auf die Haube......
Will es jetzt nicht draußen ausprobieren gehen......:-)
ChrisNoDiesel schrieb:Das Auto wird definitiv von der SRA eingesaut
Chris79 schrieb:...mich wundert's dass die alten Hasen die "Trick" nicht kennen.![]()
Naja, vielleicht sollte man sich mal Fragen wozu die SRA bei Xenon Vorschrift/Pflicht ist? Dann kommt man bestimmt schnell drauf das bei Xenon nicht unbedingt abzuschalten.Berndi schrieb:Es gibt eine Möglichkeit, die Scheinwerfer-Reinigungsanlage ganz außer Betrieb zu nehmen. Ob das erlaubt ist - keine Ahnung.
Am Behälter für die Waschflüssigkeit sind zwei Pumpen seitlich angebracht, die eine für die Windschutzscheibe, die andere für die Scheinwerferreinigung. Einfach den Stecker für die obere Pumpe ziehen (dabei vorsichtig sein und die Pumpe selbst festhalten, die ist nämlich nur in den Behälter gesteckt) und zur Sicherheit den Stecker/Buchse mit Isolierband abkleben.
Wie gesagt - ich hab keine Ahnung, ob das zulässig ist oder ob damit gar die Betriebserlaubnis für das Auto erlischt und ich weiß auch nicht, ob dadurch ein Fehlercode gesetzt wird (im Cockpit leuchtet jedenfalls keine Lampe auf deswegen). Aber man kann auf diese Weise der Sauerei ein Ende bereiten, wenn man das möchte.
Wenn das Ding die Funktion erfüllen würde, die ihm zugedacht ist, dann würde ich den Einwand akzeptieren. Nur werden die Scheinwerfer leider nicht wirklich sauber dadurch. Meines Erachtens wird hier einer gesetzlichen Vorschrift Genüge getan, mehr nicht. Ob und inwiefern die Vorschrift sinnvoll ist, lasse ich dahingestellt.Mr. X schrieb:Naja, vielleicht sollte man sich mal Fragen wozu die SRA bei Xenon Vorschrift/Pflicht ist? Dann kommt man bestimmt schnell drauf das bei Xenon nicht unbedingt abzuschalten.![]()
Da stimme ich Dir zu. Von Halogen werde ich deutlich öfters geblendetBerndi schrieb:Wenn das Ding die Funktion erfüllen würde, die ihm zugedacht ist, dann würde ich den Einwand akzeptieren. Nur werden die Scheinwerfer leider nicht wirklich sauber dadurch. Meines Erachtens wird hier einer gesetzlichen Vorschrift Genüge getan, mehr nicht. Ob und inwiefern die Vorschrift sinnvoll ist, lasse ich dahingestellt.
Im übrigen ist es nur Pflicht, so eine Anlage zu haben - nicht aber, sie zu betätigen.
Und noch eines: Die Blendung durch falsch eingestellte Halogen-Scheinwerfer oder durch falsches Bedienen der manuellen Leuchtweitenregulierung bei Halogen-Licht ist mit Sicherheit größer als die durch eine etwas verschmutzte Scheinwerferabdeckung bei Xenon-Licht.