Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

bad.benny

Fahrer
Registriert
23 März 2005
Wagen
anderer Wagen
Da ich mich aufgrund meiner voreiligen Zusage zur Sammelbestellung eines Radarwarners aus dem benachbarten Ausland, nicht im Detail über die Gesetzeslage informiert habe, wollte ich Euch versierte Fahrer mal um Infos hierüber befragen!

Aufgrund des echt günstigen Preises habe ich schnell Interesse bekundet, bin mir aber mittlerweile nicht mehr so sicher ob ich nicht absagen sollte!

Um sämtlichem Ärger und Knöllchen zu umgehen ist es wohl besser konsequent angepasst zu fahren!
 
AW: Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

richtig!

hast du nen radarwarner gibs punkte, geldbuse, + radarwarner weg für immer!
 
AW: Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

Hi,

Kauf und Besitz innerhalb der BRD erlaubt; Betrieb seit 01.03.2002 verboten; Falls man<n> innerhalb einer Kontrolle erwischt wird, gibt es eine Geldbuße + extra Punkte;
Im normal Betrieb fallen diese Endgeräte nicht auf; (Anders sieht es in NL aus, da die Blitzen ebenfalls versuchen die Warn-Geräte zu detectieren)
Normaler Radarwarner hinter der Windschutzscheibe sieht wie ein PDA+Navi aus; Laser Jammer meldet im besten Fall eine Fehlermeldung bei der Laser-Pistole, hier könnten die Ordnungshüter was merken; PMR Funke zum stören der Lichtschranken Messung fällt nicht auf;

Kauf in der USA lohnt nur Bedingt Zoll etc...; Kauf im Ebay UK lohnt, da bis zu 50% günstiger als in Deutschland;

Allzeit Blitzfreie Fahrt :s
 
AW: Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

Also von den Medien wird es immer wieder hochgespielt, dass es ziemlich teuer und bürokratisch :3deal2z: werden kann wenn du so etwas eingschaltet mit dir führst ...
aber tests haben teilweise ergeben, dass manche geräte nicht erkannt wurden ... das wär ja dann verdammt ärgerlich oder &:
 
AW: Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

Durch die Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (35. ÄndVStVR), veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 71, Seite 3783 trat folgende Regelung in Kraft:
In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:
"(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
In die neue Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001 (BGBl. I S. 3033) wurde folgende neue Nummer 109a eingefügt:
"109a: Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören - §§ 23 Abs. 1b, 49 Abs. 1 Nr. 22 - 75 Euro"
Durch Änderung der Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung wurde unter Nummer 4.10 derselbe Text hinterlegt, was in der Praxis bedeutet, daß gleichzeitig 4 (vier) Punkte in Flensburg eingetragen werden.

Quelle: Radarfalle.de
 
AW: Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

Schau dir den Link mal an, was ist denn an einem Navi verboten??? ;)
 
AW: Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

ToplezZz schrieb:
Schau mal hier:

http://www.zroadster.com/forum/showpost.php?p=461469&postcount=12

Das DSI soll recht gut sein! :w
Und sogar mehr oder weniger legal... ;)

Grüße,
Christian
es gibt nur erlaubt oder verboten. wenn du erwischt wirst, kostet es was und es gibt ärger...
selbst die poi-warner beim navi sind verboten. hatte da mal eine unterhaltung mit den grünen. zum glück konnte ich rechtzeitig das programm beenden :b
 
AW: Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

Hast du dir den Link angeschaut?

Das DSI ist von Haus aus KEIN Radarwarner.
Kann aber einfach zu einem gemacht werden.
Du drückst bei einer Kontrolle einen Knopf - und die Software ist gelöscht.
Es nur ein Navi...

Das die POI verboten sind wusste ich aber nicht! :)

Grüße,
Christian
 
AW: Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

ToplezZz schrieb:
Hast du dir den Link angeschaut?

Das DSI ist von Haus aus KEIN Radarwarner.
Kann aber einfach zu einem gemacht werden.
Du drückst bei einer Kontrolle einen Knopf - und die Software ist gelöscht.
Es nur ein Navi...

Das die POI verboten sind wusste ich aber nicht! :)

Grüße,
Christian
VGH Baden-Württemberg, Aktenzeichen: 1 S 1925/01 – Urteil vom 26.02.2003

Der Einsatz von Radarwarngeräten in Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist nicht zulässig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim bestätigt, wie die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) berichten. Sollte ein Verkehrsteilnehmer bei einer Polizeikontrolle mit einem entsprechenden Gerät ertappt werden, darf es beschlagnahmt und vernichtet werden. Mit dem Urteil lehnte der VGH den Antrag eines Autofahrers auf Zulassung der Berufung ab. Der Autofahrer wollte erreichen, dass ihm das Radargerätes wieder ausgehändigt wird. Das Fahrzeug des Mannes war im Sommer 1999 auf der Autobahn Heidelberg-Darmstadt kontrolliert worden. Dabei entdeckten die Polizisten ein Radarwarngerät im Armaturenbrett. Da sich die Beamten sicher waren, dass der Fahrer das Gerät nach der Kontrolle erneut einsetzen würde, beschlagnahmten sie es. Später wurde das Gerät zerstört. Dagegen protestierte der Mann nach VGH-Angaben erst beim Innenministerium Baden-Württemberg. Danach zog er vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Das entsprechende Widerspruchsverfahren hatte jedoch keinen Erfolg. Den im Anschluss folgenden Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Mannheimer Gericht nun ab. Zur Begründung hieß es, es solle verhindert werden, dass der Fahrer sich über die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften hinwegsetze und folgenlos Ordnungswidrigkeiten begehe. Der Verwaltungsgerichtshof berief sich auf ein seit Anfang des Jahres 2002 geltendes bundesrechtliches Verbot. Demnach ist es Verkehrsteilnehmern laut Straßenverkehrsordnung untersagt, technische Geräte zur Verkehrsüberwachung zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen.
 
AW: Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

Sorry wenn auch ich meinen Senf dazu gebe, aber wer sportliche Autos sportlich bewegen will, muss auch bereit sein, alle Unterhaltskosten zu tragen. Radarwarner etc. gehören definitiv nicht zu den Unterhaltskosten/sinnvollem "tuningzubehör", entsprechende Kosten für Temposünden schon eher, wenn diese nicht die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mutwilling oder fahrlässig beinhalten.
GrüsZZZli
 
AW: Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

bad.benny schrieb:
Um sämtlichem Ärger und Knöllchen zu umgehen ist es wohl besser konsequent angepasst zu fahren!

:14yesz: :14yesz: :14yesz:

genau !!!
...und das werden wir Dir am WE gleich noch mal lehren :s :X !!!
 
AW: Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

zdryver schrieb:
Sorry wenn auch ich meinen Senf dazu gebe, aber wer sportliche Autos sportlich bewegen will, muss auch bereit sein, alle Unterhaltskosten zu tragen. Radarwarner etc. gehören definitiv nicht zu den Unterhaltskosten/sinnvollem "tuningzubehör", entsprechende Kosten für Temposünden schon eher, wenn diese nicht die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mutwilling oder fahrlässig beinhalten.
GrüsZZZli

Sehr gut gesagt! :t

Habe vor zwei Wochen selbst wieder mal so einen ausserordentlichen
Unterhaltskostenbeitrag produziert. Ärgerlich aber eben vermeidbar
und darum lamentiere ich da gar nicht lang rum (ausser ich lese hier
wieder mal von den lächerlichen Bakschisch die man in D dafür bezahlt).

Wie läufts eigentlich mit dem XKR? Ist man da auch öfters mal versucht
die volle Leistung abzurufen oder hält einen das gediegene Fahrzeugkonzept
eher zurück?
 
AW: Schutz gegen Blitz, Donner, Radar & Abstandsmessung...

futuro04 schrieb:
Wie läufts eigentlich mit dem XKR?

Salü, es läuft seeeeehr gut mit dem Kätzchen. Das schöne daran ist das entspannte dahinrollen (um die Betriebskosten auf verträglichem Niveau zu halten) im Wissen, dass man jederzeit wirklcih mehr als genug Leistung und vor allem Drehmoment (500Nm!) abrufen kann. Ich fahre viel entspannter im XKR als im QP.

GrüeZZZli (schnurrrrrrr)
 
Zurück
Oben Unten