Sehr geehrter Herr ......
Rechtliche Situation bezüglich GPS-Systemen mit Standortangaben über Radaranlagen
Durch die Verlautbarung des Astras im Januar 2007 bezüglich Zulässigkeit von GPS-Systemen mit Standortangaben von Radaranlagen wurde einige Verunsicherung ausgelöst, so auch bei einzelnen Zoll- und Polizeibeamten.
Das veranlasste den renommierten Rechtsprofessor Prof. Dr. Giger dazu, eine Analyse in der Schweizerischen Juristenzeitung (SJZ, Ausgabe Nr. 7 v. 1.4.2007, 103. Jg., S. 165 ff) zu publizieren. In dieser Arbeit analysiert er den Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes SVG und klärt die rechtliche Situation bezüglich GPS-Systemen mit Standortangaben von Radaranlagen. Er kommt dabei zum Schluss, dass solche GPS-Systeme rechtlich zulässig sind.
Im Anhang 1 erhalten Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Passagen des Gutachtens von Prof. Dr. iur. Dr. phil. Hans Giger (Rechtsanwalt Zürich und Universität Zürich). Im Anhang 2 erhalten Sie zusätzlich das gesamte Gutachten.
Um allfällige Umtriebe und Diskussionen zu vermeiden, empfehlen wir, die Arbeit von Prof. Dr. Giger auszudrucken und im Fahrzeug mitzuführen. Wegen der möglichen, noch herrschenden Verunsicherung einiger Beamter am Zoll empfehlen wir zudem, den Amigo bei einer Zollpassage sicherheitshalber temporär vom Armaturenbrett zu entfernen.
Sollten Sie keine Möglichkeit besitzen das Gutachten auszudrucken, so können Sie diese selbstverständlich direkt bei uns bestellen. Schreiben Sie uns und legen Sie Ihrer kurzen Mitteilung ein an Sie adressiertes und frankiertes Kuvert (minimale Grösse C5) bei.
Bitte senden Sie Ihre Bestellung an folgene Adresse:
Radar-Info-Zentrale
Postfach 562
3053 Münchenbuchsee
Ich wünsche Ihnen allzeit gute Fahrt.
Radar-Info-Zentrale
Hansruedi Schenker
Falls Interesse bitte PN an mich. Nehme aber an dass es auf www.radar.ch in Kürze aufgeschaltet wird.
Rechtliche Situation bezüglich GPS-Systemen mit Standortangaben über Radaranlagen
Durch die Verlautbarung des Astras im Januar 2007 bezüglich Zulässigkeit von GPS-Systemen mit Standortangaben von Radaranlagen wurde einige Verunsicherung ausgelöst, so auch bei einzelnen Zoll- und Polizeibeamten.
Das veranlasste den renommierten Rechtsprofessor Prof. Dr. Giger dazu, eine Analyse in der Schweizerischen Juristenzeitung (SJZ, Ausgabe Nr. 7 v. 1.4.2007, 103. Jg., S. 165 ff) zu publizieren. In dieser Arbeit analysiert er den Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes SVG und klärt die rechtliche Situation bezüglich GPS-Systemen mit Standortangaben von Radaranlagen. Er kommt dabei zum Schluss, dass solche GPS-Systeme rechtlich zulässig sind.
Im Anhang 1 erhalten Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Passagen des Gutachtens von Prof. Dr. iur. Dr. phil. Hans Giger (Rechtsanwalt Zürich und Universität Zürich). Im Anhang 2 erhalten Sie zusätzlich das gesamte Gutachten.
Um allfällige Umtriebe und Diskussionen zu vermeiden, empfehlen wir, die Arbeit von Prof. Dr. Giger auszudrucken und im Fahrzeug mitzuführen. Wegen der möglichen, noch herrschenden Verunsicherung einiger Beamter am Zoll empfehlen wir zudem, den Amigo bei einer Zollpassage sicherheitshalber temporär vom Armaturenbrett zu entfernen.
Sollten Sie keine Möglichkeit besitzen das Gutachten auszudrucken, so können Sie diese selbstverständlich direkt bei uns bestellen. Schreiben Sie uns und legen Sie Ihrer kurzen Mitteilung ein an Sie adressiertes und frankiertes Kuvert (minimale Grösse C5) bei.
Bitte senden Sie Ihre Bestellung an folgene Adresse:
Radar-Info-Zentrale
Postfach 562
3053 Münchenbuchsee
Ich wünsche Ihnen allzeit gute Fahrt.
Radar-Info-Zentrale
Hansruedi Schenker
Falls Interesse bitte PN an mich. Nehme aber an dass es auf www.radar.ch in Kürze aufgeschaltet wird.