@Dr Death, lies dir mal die ABE von H&R genau durch, bevor du hier weiter so einen Quatsch schreibst. Wenn man keine Ahnung hat, ...
In dem oben von
@Jack Blues zitierten Gutachten steht es explizit drin: Die Auflage A1a(*) gilt beim E89 mit Serienfelgen (17" bis 19") und -fahrwerk uneingeschränkt für alle Platten, außer 5mm an der VA.
(*) "Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen aaS [...] bescheinigen zu lassen."
Man erhält dann einen Schrieb nach §19 Abs. 3 StVZO. Mir ist bekannt, daß es ausreicht diesen mitzuführen und die Änderungen erst "bei der nächsten 'Bearbeitung' der FZ-Papiere" übernommen/eingetragen werden muß. Umganssprachlich handelt es sich dennoch um eine "Eintragung", das war zugegeben oben von mir etwas zu ungenau formuliert.
Aber egal, ob das Pamphlet von H&R sich nun ABE oder Gutachten schimpft, wenn man die darin gelisteten Vorgaben/Voraussetzungen nicht erfüllt/einhält, ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nach Anbau der Platten erloschen - mit allen dazugehörigen möglichen Konsequenzen.