Spurplatten H&R mit der Originalen 18Zoll Bereifung möglichst mit ABE wer kann mir helfen?

ilovemye89

Testfahrer
Registriert
7 April 2017
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive30i
Möchte gern möglichst mit der ABE vorerst an der Hinterachse 15mm H&R verbauen mit der orig. BMW 293 Felge, hat da jemand Erfahrung zwecks H&R ABE bzw kann mir ein Set empfehlen/nennen
 
Die Platten müssen übrigens trotz ABE eingetragen werden. Steht so im Gutachten/in der ABE, wurde hier im Forum auch schon X Male durchgekaut. Die ABE für die Platten kann man übrigens als PDF runterladen.
 
Die Platten müssen übrigens trotz ABE eingetragen werden. Steht so im Gutachten/in der ABE, wurde hier im Forum auch schon X Male durchgekaut. Die ABE für die Platten kann man übrigens als PDF runterladen.
Ein Zubehörteil mit ABE ( Allgemeine Betriebserlaubnis ) muss nicht eingetragen werden wenn sonst am Fahrzeug nichts verändert wurde. D.h. im Falle von Spurverbreiterungen mit ABE die mit dem Serienfahrwerk und originalen und werkseitig freigegeben Felgen für diese Baureihe montiert werden, dürfen legal so gefahren werden. Ansonsten wäre ja der ganze Aufwand mit der ABE sinnlos. Ein Gutachten und eine ABE sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
 
Ich probiere es auch mal am Bsp der H+R 75725.pdf.
Z89 oder ZR:
bei 5mm Distanzringen, mit Serienfahrwerk und 225/45/17 rundrum ist keine Eintragung notwendig.
Bei allen anderen Konstellationen greift die Auflage A1a =》 Bescheinigung durch Sachverständigen nach StVZO.
 
@Dr Death, das nennt sich auf Neudeutsch dann wohl "pwnt". :b
Nee wieso? Serienfahrwerk und Serienfelgen --> keine Eintragung notwendig, die ABE bleibt gültig. Natürlich kommt es auch auf den Hersteller der Distanzscheiben an, wie viele verschiedene Serienfelgen er am Fahrzeug auf Zulässigkeit hat prüfen lassen.
 
@Dr Death, lies dir mal die ABE von H&R genau durch, bevor du hier weiter so einen Quatsch schreibst. Wenn man keine Ahnung hat, ...

In dem oben von @Jack Blues zitierten Gutachten steht es explizit drin: Die Auflage A1a(*) gilt beim E89 mit Serienfelgen (17" bis 19") und -fahrwerk uneingeschränkt für alle Platten, außer 5mm an der VA.
(*) "Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen aaS [...] bescheinigen zu lassen."
Man erhält dann einen Schrieb nach §19 Abs. 3 StVZO. Mir ist bekannt, daß es ausreicht diesen mitzuführen und die Änderungen erst "bei der nächsten 'Bearbeitung' der FZ-Papiere" übernommen/eingetragen werden muß. Umganssprachlich handelt es sich dennoch um eine "Eintragung", das war zugegeben oben von mir etwas zu ungenau formuliert.

Aber egal, ob das Pamphlet von H&R sich nun ABE oder Gutachten schimpft, wenn man die darin gelisteten Vorgaben/Voraussetzungen nicht erfüllt/einhält, ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nach Anbau der Platten erloschen - mit allen dazugehörigen möglichen Konsequenzen.
 
Es langt den §19 Abs. 3 Wisch mitzuführen. Muß erst "bei der nächsten Befassung mit den FZ Papieren" eingetragen werden, z.B. wenn man den Wagen ummeldet.
 
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