Spurverbreiterung 30/40

Der Thread startete mit der Frage nach 30/40 mm.
Bedeutet hinten 20mm pro Seite - und das ist nach H&R Gutachten überwiegend eintragungspflichtig - fast bei allen Rad/Reifenkombinationen, auch bei den Serienmäßigen.
 
10er H&R (DR) haben eigene Zentrierung.
Richtig, daher schrieb ich auch:

Entweder 24/30 von Eibach (die 12er haben funktionierende Mittenzentrierungen) oder die 30/40 von H&R.
Bei den H&R-Mittenzentrierungen der 10erPlatten ist "zu wenig Fleisch", was bereits bei einigen dazu führte, dass diese Mittenzentrierungen rausgebrochen sind.

... das muss für den Z3 aber nicht gelten.
 
Bei den H&R-Mittenzentrierungen der 10erPlatten ist "zu wenig Fleisch", was bereits bei einigen dazu führte, dass diese Mittenzentrierungen rausgebrochen sind.

Ich habe neue 10er u. 20er hier liegen.
"Fleisch" identisch, f. Z3 u. Z4.
Das Herausbrechen passierte
siw bei noch schmaleren.
 
Eine Frage habe ich noch, wie lösst man Auflagen EB1 (Radabdeckungen bzw. Aufweiten der Kotflügel um 5mm) und K11 (Radhäuser nacharbeiten)?

Hat jemand Fotos?
 
Eine Frage habe ich noch, wie lösst man Auflagen EB1 (Radabdeckungen bzw. Aufweiten der Kotflügel um 5mm) und K11 (Radhäuser nacharbeiten)?

Hat jemand Fotos?

Überhaupt nicht, die Auflage ist eine reine Vorsichtsmaßnahme seitens des Herstellers. Solange die Abdeckung der Lauffläche gegeben ist, muss nichts angepasst werden.

Gruß,

Björn
 
Ich hole das Thema noch einmal hoch, weil ich heute H&R 30/40 mm Spurverbreiterungen montiert habe.
Dazu gehörige ABE sagt eindeutig bei Serienbereifung 225/17 Zoll keine Abnahme nötig.
DSC_0100_kl.JPG
Nach der Montage steht auch nichts vor, aber der Wagen sieht ein bisschen bulliger aus. ;)
Bin morgen auf die erste Ausfahrt damit gespannt.
Was mich nur wundert ist: warum hat BMW die Spur nicht gleich ein bisschen breiter konstruiert?
 
Schau noch mal genau in die ABE, muss eingetragen werden!
Der sogenannte Lenkrollradius verändert sich stark.
Das führt zu nervöserer Lenkung und ggf etwas mehr Spurrillenempfindlichkeit.
 
Wenn eine Abe vorliegt, muss keine Abnahme erfolgen! Es sei denn, es wurde etwas an der Rad und Fahrwerk Kombi geändert.
Bleibt die Serie unverändert ist somit die Abe eben gültig.
 
Lesen hilft da - am Ende kommt raus dass es eingetragen werden muss.
Die ABE gilt nur für ganz wenige Kombinationen.
Ich kann die Tage gerne mal in die Papiere schauen.
 
Aus der ABE:
Die Spurverbreiterungen mit ABE sind nur zulässig für die in der ABE der Spurverbreiterungen genannten Original-Rädern.
Bei Verwendung von anderen als der Serien Rad-/Reifenkombinationen ist eine TÜV-Abnahme erforderlich...
 
Bleibt die Serie unverändert ist somit die Abe eben gültig.
So sehe ich das auch. Die Original ABE von H&R liegt mir vor und entsprechend interpretiere ich sie auch.
Man muss halt die ABE immer dabei haben, das ist genauso wie bei vielen Zubehörfelgen.
Wie sich die Veränderung des Lenkrollradius bemerkbar macht werde ich morgen vielleicht spüren.
Werde von meinen Eindrücken berichten. Da ich die RFT Puschen drauf habe kann die Spurrillenempfingdlichkeit eigentlich nicht schlimmer werden. ;)
 
Meine 255 hinten, 225 vorn, mit den 108 er und 30 /40 mm mit ABE waren nicht eingetragen.
Muss ja auch nicht laut ABE und den ganzen vergangenen TÜV Überprüfungen auch nie beanstandet.
Jetzt anderes Fahrwerk und Eibach Prokit musste es erneut geprüft und eingetragen werden.
Aber da wurde, wie bereits gesagt, nix gezogen oder gefönt...
 
Ich hole das Thema noch einmal hoch, weil ich heute H&R 30/40 mm Spurverbreiterungen montiert habe.
Dazu gehörige ABE sagt eindeutig bei Serienbereifung 225/17 Zoll keine Abnahme nötig.
Anhang anzeigen 180645
Nach der Montage steht auch nichts vor, aber der Wagen sieht ein bisschen bulliger aus. ;)
Bin morgen auf die erste Ausfahrt damit gespannt.
Was mich nur wundert ist: warum hat BMW die Spur nicht gleich ein bisschen breiter konstruiert?

Und nicht nur die 17 Zoll, selbst 18 und 19 Zoll sind enthalten...
 
Da @PR4000 die Spurverbreiterungen von mir gekauft hat, weiß ich, dass es sich um die Teile mit der Nummer 1205725 handelt.

Die dazugehörige ABE sagt für den Z4:
Screen Shot 2015-05-10 at 09.59.07.png
A9) Keine Schneeketten
A26) Längere Radschrauben verwenden (sind beim Kit "H&R 1205725" dabei)
A27) Fahrwerk und Bremsanlage im Serienzustand
D1) Prüfung durch Sachverständigen, wenn andere Rad/Reifen-Kombination verwendet wird
D4) Kombination von 15 mm vorne und 20 mm hinten zulässig.

A1a) gilt erst ab 245er Reifen hinten oder 18"; da führt der Weg dann zum TÜV…
 
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