Steuerfrage

daytrader

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24 Juli 2007
Hallo,

habe gerade meinen Steuerberater angerufen aber der hat bis nächste Woche Urlaub, deswegen frage ich hiermal vorab.
Ich bekomme nächste Woche meinen 3,0 si. Leasing ohne Anzahlung 399,-. Kann ich die Leasingrate absetzen, wenn ich als Einzelunternehmer schon ein Fahrzeug als Geschäftsfahrzeug habe oder wird das Finanzamt stutzig bei 2 Fahrzeugen bei einem Einzelunternehmer? Der typische Geschäftswagen ist es ja auch nicht, schon garnicht für meine Zwecke, wo ich eigentlich einen Kombi oder Transporter bräuchte.
Gilt bei Leasingfahrzeugen auch die 50% Regelung? Dann würde das sowieso nichts. Auf 50% Geschäftsfahrten komme ich nicht. Kann ja auch nicht immer "Kundenfahrt" ins Fahrtenbuch schreiben, wenn keine Aufträge bzw. Rechnungen dazu existieren.
Lohnt sich das ganze bei einem angesetzten Neupreis von 59.000 € (1% Regelung) überhaupt?
Oder den ZZZZ lieber privat zahlen?
 
AW: Steuerfrage

Hallo,

habe gerade meinen Steuerberater angerufen aber der hat bis nächste Woche Urlaub, deswegen frage ich hiermal vorab.
Ich bekomme nächste Woche meinen 3,0 si. Leasing ohne Anzahlung 399,-. Kann ich die Leasingrate absetzen, wenn ich als Einzelunternehmer schon ein Fahrzeug als Geschäftsfahrzeug habe oder wird das Finanzamt stutzig bei 2 Fahrzeugen bei einem Einzelunternehmer? Der typische Geschäftswagen ist es ja auch nicht, schon garnicht für meine Zwecke, wo ich eigentlich einen Kombi oder Transporter bräuchte.
Gilt bei Leasingfahrzeugen auch die 50% Regelung? Dann würde das sowieso nichts. Auf 50% Geschäftsfahrten komme ich nicht. Kann ja auch nicht immer "Kundenfahrt" ins Fahrtenbuch schreiben, wenn keine Aufträge bzw. Rechnungen dazu existieren.
Lohnt sich das ganze bei einem angesetzten Neupreis von 59.000 € (1% Regelung) überhaupt?
Oder den ZZZZ lieber privat zahlen?

Soweit ich weiß (!), gilt für Leasing grundsätzlich das Gleiche wie für gekaufte Fahrzeuge. Also gelten die gleichen Regeln für "gewillkürtes" Betriebsvermögen (gewerbliche Nutzung zwischen 10 und 50%).
Deshalb rechne ich für meine nebenberufliches Gewerbe die gefahrenen Kilometer mit dem echten Kilometersatz von privat an Gewerbe ab, so als würde ich für meinen AG eine Dienstreise mit meinem Privat-PKW machen, nur eben mit dem vollen KM-Satz und nicht nur der (lohn-)steuerfreien Pauschale. Muss ich eben Aufzeichnungen führen....

Gruß TheoB
 
AW: Steuerfrage

Als Einzelunternehmer bekommst du 2 Geschäftsfahrzeuge beim Finanzamt zu 99% nicht durch, und schon gar nicht einen Z4, es sei denn du bist Handelsvertreter oder Ähnliches.

Wie TheoB schon geschrieben hat, ist es die einfachste Lösung das Auto privat zu leasen und die Geschäftsfahrten zu buchen. Die Geschäftsfahrten mit privatem PKW gehen mit 0,30 €/Kilometer als Ausgabe in deine G+V. So handhabe ich es nämlich auch, stand auch vor der Entscheidung ob Geschäfts,- oder Privatleasing.

Gruß Ralf B;
 
AW: Steuerfrage

Als Einzelunternehmer bekommst du 2 Geschäftsfahrzeuge beim Finanzamt zu 99% nicht durch, und schon gar nicht einen Z4, es sei denn du bist Handelsvertreter oder Ähnliches.

Wie TheoB schon geschrieben hat, ist es die einfachste Lösung das Auto privat zu leasen und die Geschäftsfahrten zu buchen. Die Geschäftsfahrten mit privatem PKW gehen mit 0,30 €/Kilometer als Ausgabe in deine G+V. So handhabe ich es nämlich auch, stand auch vor der Entscheidung ob Geschäfts,- oder Privatleasing.

Gruß Ralf B;

Hi Ralf, wieso mit 0,30 €/km? Du kannst doch den vollen Satz, in meinem Fall für den 540er imho 0,73 €/km, ansetzen. Erkennt zumindest mein FA an. Die 0,30 stammen doch nur von ungeprüften, lohnsteuerfreien Pauschale bei Arbeitnehmern. Darüber hinaus kann doch jeder Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung den echten Kilometersatz für seine dienstlich gefahrenen Kilometer (unter Abzug der vom AG erstatteten Pauschale) als Werbunsgkosten ansetzen.

Gruß Theo
 
AW: Steuerfrage

Hi Ralf, wieso mit 0,30 €/km? Du kannst doch den vollen Satz, in meinem Fall für den 540er imho 0,73 €/km, ansetzen. Erkennt zumindest mein FA an. Die 0,30 stammen doch nur von ungeprüften, lohnsteuerfreien Pauschale bei Arbeitnehmern. Darüber hinaus kann doch jeder Arbeitnehmer im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung den echten Kilometersatz für seine dienstlich gefahrenen Kilometer (unter Abzug der vom AG erstatteten Pauschale) als Werbunsgkosten ansetzen.

Gruß Theo


Es gibt keinen "vollen" Satz von € 0,74! Es gibt lediglich den Kilometersatz, der aus den Jährlichen Gesamtkosten zu ermitteln ist. Gesamtkosten sind:Kraftstoff, Wartungs und Rep.-Kosten, Garage am Wohnort, KFz-Steuer, Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherung, Zinsen für Anschafungsdarlehen und Afa (ab 2001: 6 Jahre).

Es kann aber sein, das es bei Dir genau diese 0,74€ sind.. Können aber auch 1,50€ sein... :b
 
AW: Steuerfrage

Es gibt keinen "vollen" Satz von € 0,74! Es gibt lediglich den Kilometersatz, der aus den Jährlichen Gesamtkosten zu ermitteln ist. Gesamtkosten sind:Kraftstoff, Wartungs und Rep.-Kosten, Garage am Wohnort, KFz-Steuer, Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherung, Zinsen für Anschafungsdarlehen und Afa (ab 2001: 6 Jahre).

Es kann aber sein, das es bei Dir genau diese 0,74€ sind.. Können aber auch 1,50€ sein... :b

Genauso sollte es zu verstehen sein, der Satz aus den "vollen" oder auch gesamten Jahreskosten, die sich aus den individuellen Gegenbenheiten des Steuerpflichtigen in Abgrenzung zur Pauschale, die ein AG seinem AN lohnsteuerfrei erstattet, ergeben. ;)

Deshalb schrieb ich doch: "in meinem Fall für den 540er imho 0,73 €/km, " ...
 
AW: Steuerfrage

Ok, das mit dem 30 Cent habe ich mir auch überlegt.
Spielt es dazu eine Rolle, ob auf dem Leasingvertrag "Geschäftsleasing" oder "Privatleasing" steht? Das ist doch dann nur BMW intern wichtig, oder?
Bei mir steht auf dem Leasingvertrag "Geschäftsleasing". Der Verkäufer wollte nur wissen, ob ich Selbstständig bin. Dann hat er mit einen Geschäftsleasingvertrag ausgehändigt. Die Raten wären am Ende identisch.
Deswegen muss der jetzt aber nicht zwingend ins Betreibsvermögen!?
Ich mache einfach eine Reisekostenabrechnung wenn es soweit ist und den Leasingvertrag bekommt das Finanzamt eigentlich nicht zu sehen. Oder Denkfehler?
 
AW: Steuerfrage

Ok, das mit dem 30 Cent habe ich mir auch überlegt.
Spielt es dazu eine Rolle, ob auf dem Leasingvertrag "Geschäftsleasing" oder "Privatleasing" steht? Das ist doch dann nur BMW intern wichtig, oder?
Bei mir steht auf dem Leasingvertrag "Geschäftsleasing". Der Verkäufer wollte nur wissen, ob ich Selbstständig bin. Dann hat er mit einen Geschäftsleasingvertrag ausgehändigt. Die Raten wären am Ende identisch.
Deswegen muss der jetzt aber nicht zwingend ins Betreibsvermögen!?
Ich mache einfach eine Reisekostenabrechnung wenn es soweit ist und den Leasingvertrag bekommt das Finanzamt eigentlich nicht zu sehen. Oder Denkfehler?

Löse Dich mal von den 30 Cent. Damit wirst Du sicher nicht hinkommen. Rechne die auf den Kilometer umgerechneten Gesamtkosten, wie Taxer schon beschrieben hat, ab. den Kostensatz kannst Du natürlich nur nachträglich ermitteln, aber die Aufzeichnungen über die Gewerbefahrten musst Du möglichst von Anfang an machen, ist halt einfacher als nachträglich.

Wie der Vertrag heißt, ist "wurscht". Dem FA ist es sowieso lieber, der Z4 gehört in's Privatvermögen.

Gruß Theo
 
AW: Steuerfrage

Da schwillt mir schon wieder der Kamm. Wieso hat mir das mein Steuerberater bei meinem "alten" Zweitwagen nicht gesagt. Der hat doch bestimmt nur irgendwas pauschal angesetzt. Er wollte nur die gefahrenen Kilometer wissen. REchnungen für Reparaturen, Steuern, Benzin, Reifen etc. wollte er für den "Zweitwagen" garnicht haben.
 
AW: Steuerfrage

Da schwillt mir schon wieder der Kamm. Wieso hat mir das mein Steuerberater bei meinem "alten" Zweitwagen nicht gesagt. Der hat doch bestimmt nur irgendwas pauschal angesetzt. Er wollte nur die gefahrenen Kilometer wissen. REchnungen für Reparaturen, Steuern, Benzin, Reifen etc. wollte er für den "Zweitwagen" garnicht haben.

Tja, was soll ich dazu sagen, als Nicht-Steuerberater darf ich Dich nicht beraten ....

Einem befreundeten Kollegen von mir, der mit seinem Privatwagen 50tkm p.a. im Außendienst schrubbt, ging es ähnlich. Dem musste ich die Berechnungsgrundlagen aufmalen, damit er seinem Steuerberater nötigen konnte, statt 30 Cent die anfallenden ca. 50 Cent zu erklären. :j :j


@Taxer1976
Ob die Differenz jetzt seine Berufshaftpflicht für nicht mehr änderbaren Jahre zahlt?

Gruß TheoB
 
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