Kuh-P
macht Rennlizenz
Wurde dieses Thema hier eigentlich schon mal behandelt?
Ich bin erst vor ein paar Tagen darauf aufmerksam geworden und habe hier eine nette Zusammenfassung gefunden (ja, Motorräder und so, passt aber m.E. trotzdem ganz gut):
www.tourenfahrer.de
Wenn ich das richtig verstehe, muss man nicht gleich in Panik verfallen, wenn man noch nicht montierte Teile liegen hat, welche mittels Teilegutachten abgenommen werden müssten. Es scheint eine Übergangsfrist bis 20.06.2028 für bereits produzierte Zubehörteile mit vorhandenem Teilegutachten zu geben. In meinem Fall wären dies z.B. ein Eisenmann ESD und ein AC Schnitzer Heckspoiler.
Wenn ich die Meldung richtig verstehe, müssten die Hersteller dieser Produkte für die neu erforderliche Teiletypgenehmigung eine Zertifizierung durch das KBA erwirken.
Ich frage mich nur gerade, was nach Ablauf der Frist mit den tollen alten Zubehörprodukten passieren wird, für die der jeweilige Hersteller seinem Produkt z.B. aus Kostengründen dann KEINE Zertifizierung beim KBA zur Erlangung einer Teiletypgenehmigung unterzieht?
Wird z.B. Eisenmann also für unsere dann fast schon Oldtimer eine Teiletypgenehmigung erstellen lassen, wird Schnitzer für die drei Spoiler, die in den paar Fahrzeugen noch verbaut werden, eine solche Genehmigung erstellen lassen - ich denke, das wird eher nicht der Fall sein. Also bleibt nur eine teurere Einzelabnahme.
Kann mir bitte mal jemand den Sinn dieser Maßnahme erklären? Die bereits produzierten und am Fahrzeug erfolgreich geprüften Teile sind ab Mitte 2028 auf einen Schlag total unsicher und müssen daher aufwändiger geprüft werden, oder wie?
Das passt gerade ganz gut zum Bild, dass gerade eingefahrene Fahrzeuge laut EU (ab 10 Jahren) jährlich zum TÜV sollen…
Ich werde mir jetzt am besten alle 10 Jahre eine neue Elektrokarre* ohne irgendeine Individualisierung kaufen (aber auf keinen Fall einen Tesla, da dieser, wenn man in bestimmten Städten/Stadtteilen parkt, direkt Gefahr läuft, abgefackelt zu werden), dann wäre doch alles perfekt, oder? Das wird ein echt schöner und unbunter Einheitsbrei… Soll das dann die schöne neue Welt sein - überall Einheitsgrütze? Und wenn man eine Ausnahme will, woran sich ggf. auch andere erfreuen könnten, wird man richtig heftig zur Kasse gebeten?
* Ich bin gespannt, ob ich die Elektrosmog-Abgabe noch erleben werde ;-)
Als Ergänzung zum Sidekick-Thema „ältere Fahrzeuge jährlich zum TÜV“
Ich bin erst vor ein paar Tagen darauf aufmerksam geworden und habe hier eine nette Zusammenfassung gefunden (ja, Motorräder und so, passt aber m.E. trotzdem ganz gut):

Motorradzubehör
Ab dem 20. Juni 2025 muss für neue genehmigungsrelevante Zubehörteile vom Hersteller eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. Das bisherige Teilegutachten reicht ab diesem Termin nicht mehr aus. Für Verbraucher besteht jedoch kein akuter Handlungsbedarf.
Wenn ich das richtig verstehe, muss man nicht gleich in Panik verfallen, wenn man noch nicht montierte Teile liegen hat, welche mittels Teilegutachten abgenommen werden müssten. Es scheint eine Übergangsfrist bis 20.06.2028 für bereits produzierte Zubehörteile mit vorhandenem Teilegutachten zu geben. In meinem Fall wären dies z.B. ein Eisenmann ESD und ein AC Schnitzer Heckspoiler.
Wenn ich die Meldung richtig verstehe, müssten die Hersteller dieser Produkte für die neu erforderliche Teiletypgenehmigung eine Zertifizierung durch das KBA erwirken.
Ich frage mich nur gerade, was nach Ablauf der Frist mit den tollen alten Zubehörprodukten passieren wird, für die der jeweilige Hersteller seinem Produkt z.B. aus Kostengründen dann KEINE Zertifizierung beim KBA zur Erlangung einer Teiletypgenehmigung unterzieht?
Wird z.B. Eisenmann also für unsere dann fast schon Oldtimer eine Teiletypgenehmigung erstellen lassen, wird Schnitzer für die drei Spoiler, die in den paar Fahrzeugen noch verbaut werden, eine solche Genehmigung erstellen lassen - ich denke, das wird eher nicht der Fall sein. Also bleibt nur eine teurere Einzelabnahme.
Kann mir bitte mal jemand den Sinn dieser Maßnahme erklären? Die bereits produzierten und am Fahrzeug erfolgreich geprüften Teile sind ab Mitte 2028 auf einen Schlag total unsicher und müssen daher aufwändiger geprüft werden, oder wie?
Das passt gerade ganz gut zum Bild, dass gerade eingefahrene Fahrzeuge laut EU (ab 10 Jahren) jährlich zum TÜV sollen…
Ich werde mir jetzt am besten alle 10 Jahre eine neue Elektrokarre* ohne irgendeine Individualisierung kaufen (aber auf keinen Fall einen Tesla, da dieser, wenn man in bestimmten Städten/Stadtteilen parkt, direkt Gefahr läuft, abgefackelt zu werden), dann wäre doch alles perfekt, oder? Das wird ein echt schöner und unbunter Einheitsbrei… Soll das dann die schöne neue Welt sein - überall Einheitsgrütze? Und wenn man eine Ausnahme will, woran sich ggf. auch andere erfreuen könnten, wird man richtig heftig zur Kasse gebeten?
* Ich bin gespannt, ob ich die Elektrosmog-Abgabe noch erleben werde ;-)
Als Ergänzung zum Sidekick-Thema „ältere Fahrzeuge jährlich zum TÜV“
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