Teiletypgenehmigung löst Teilegutachten ab

Kuh-P

macht Rennlizenz
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21 November 2005
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Elmshorn (supernormal)
Wagen
BMW Z3 coupé 2,8i
Wurde dieses Thema hier eigentlich schon mal behandelt?

Ich bin erst vor ein paar Tagen darauf aufmerksam geworden und habe hier eine nette Zusammenfassung gefunden (ja, Motorräder und so, passt aber m.E. trotzdem ganz gut):


Wenn ich das richtig verstehe, muss man nicht gleich in Panik verfallen, wenn man noch nicht montierte Teile liegen hat, welche mittels Teilegutachten abgenommen werden müssten. Es scheint eine Übergangsfrist bis 20.06.2028 für bereits produzierte Zubehörteile mit vorhandenem Teilegutachten zu geben. In meinem Fall wären dies z.B. ein Eisenmann ESD und ein AC Schnitzer Heckspoiler.

Wenn ich die Meldung richtig verstehe, müssten die Hersteller dieser Produkte für die neu erforderliche Teiletypgenehmigung eine Zertifizierung durch das KBA erwirken.

Ich frage mich nur gerade, was nach Ablauf der Frist mit den tollen alten Zubehörprodukten passieren wird, für die der jeweilige Hersteller seinem Produkt z.B. aus Kostengründen dann KEINE Zertifizierung beim KBA zur Erlangung einer Teiletypgenehmigung unterzieht?
Wird z.B. Eisenmann also für unsere dann fast schon Oldtimer eine Teiletypgenehmigung erstellen lassen, wird Schnitzer für die drei Spoiler, die in den paar Fahrzeugen noch verbaut werden, eine solche Genehmigung erstellen lassen - ich denke, das wird eher nicht der Fall sein. Also bleibt nur eine teurere Einzelabnahme.

Kann mir bitte mal jemand den Sinn dieser Maßnahme erklären? Die bereits produzierten und am Fahrzeug erfolgreich geprüften Teile sind ab Mitte 2028 auf einen Schlag total unsicher und müssen daher aufwändiger geprüft werden, oder wie?
Das passt gerade ganz gut zum Bild, dass gerade eingefahrene Fahrzeuge laut EU (ab 10 Jahren) jährlich zum TÜV sollen…


Ich werde mir jetzt am besten alle 10 Jahre eine neue Elektrokarre* ohne irgendeine Individualisierung kaufen (aber auf keinen Fall einen Tesla, da dieser, wenn man in bestimmten Städten/Stadtteilen parkt, direkt Gefahr läuft, abgefackelt zu werden), dann wäre doch alles perfekt, oder? Das wird ein echt schöner und unbunter Einheitsbrei… Soll das dann die schöne neue Welt sein - überall Einheitsgrütze? Und wenn man eine Ausnahme will, woran sich ggf. auch andere erfreuen könnten, wird man richtig heftig zur Kasse gebeten?

* Ich bin gespannt, ob ich die Elektrosmog-Abgabe noch erleben werde ;-)





Als Ergänzung zum Sidekick-Thema „ältere Fahrzeuge jährlich zum TÜV“

 
Zuletzt bearbeitet:
So wie ich es verstehen, gilt die neue Regelung nicht für Teile, die schon eingebaut und eingetragen sind.

Die neue Teiletypgenehmigung

Ab dem 20. Juni 2025 können für neue Zubehörprodukte keine Teilegutachten mehr ausgestellt werden. Stattdessen muss beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. So will es die geänderte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Drei Jahre Übergangsfrist

Bereits vorliegende Teilegutachten sind noch drei Jahre lang gültig. Wer ein entsprechendes Zubehörprodukt besitzt, sollte also nicht mehr ewig mit dem Einbau und der Eintragung warten.



Also alles eintragen was nötig ist, dadurch wird es legal, auch nach 2025.
Aufwand wird größer, Zubehörfirmen gehen den Bach runter, da sich "Tuning" nicht mehr lohnt. Ja, Einheitsbrei, aber noch kein Todesstoß für die jetzigen, legal fahrenden Oldies.
Aber durch die stetig steigenden Kosten, wird mal langsam schleichend dazu gezwungen, auf was Neues umzusteigen.

.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles halb so wild,

Zitat von der Website des KBA:
„….Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren dürfen Teilegutachten ab dem 20. Juni 2028 ausschließlich auf Einzelabnahmen nach § 21 StVZO beschränkt verwendet werden. Teilegutachten für bereits in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugteile behalten die Gültigkeit….“
 
Was ist mit Teilen die eine eg Genehmigung haben und man diese im Keller ovp aufbewahrt?

Wo ist der Unterschied ob ovp im Keller oder verbaut?
EG Genehmigung ist davon ja nicht betroffen.
Es handelt sich hier um eine Nationalegenehmigung, also irrelevant.

Für die "Endkunden" ändert sich im Grundegenommen nichts.
Bei bestimmten Dingen wars eh immer ne 21er (auch mit TGA) weil kombination zb. Fahrwerk und Felgen.

Das wirklich nervige da bei ist, das KBA verlangt je nach Bauteil (je nach Kategorie) eine Gebühr und noch die zusätzlichen Jahresgebühren ;D
Wird dann halt mal wieder jedes Teil ein paar Euro teurer.

Das KBA will einfach die Finger auf den Gutachten haben, da wohl sehr viele "Fehlerhaft" sind (oder gefälscht werden) - so ist mit einer KBA Nummer ganz Eindeutig das original Gutachten hinterlegt
jede Organisation hat Zugriff drauf und joa... sollte dann hoffentlich weniger werden.

Tatsächlich begrüße ich das Vorhaben, einzige was Nervt: Das KBA ist sich noch nicht ganz Sicher wie man bestehende TGAs in eine TTG nachziehen kann und sind bei neuen Sachen Grundsätzlich skeptischer und übervorsichtig, sprich
tendieren eher dazu Dinge abzulehnen.

Daher machen wir für die neue Lippe (Frontlippe mit Undertray und ausziehbaren Schwert) die nun kommt auch nochmal ein Teilegutachten (Prüfung ist im Juni) dann kriegen wir das auf jeden Fall durch und in 3 Jahren sieht die Welt anders aus.


@pixelrichter
Teilegutachten kannst du auch NACH 2028 noch nutzen, nur eben geht dann keine 19.2 / 19.3 mehr sondern ist immer eine 21ger Abnahme.
Tatsächlich hoffe ich doch sehr das durch diese Entwicklung ein paar "China Kracher Händler" verschwinden...

Das Tuning wird dadurch nicht weniger und dadurch entsteht auch nicht mehr Einheitsbrei.
 
So wie ich es verstehen, gilt die neue Regelung nicht für Teile, die schon eingebaut und eingetragen sind.


Also alles eintragen was nötig ist, dadurch wird es legal, auch nach 2025.
Das Hauptproblem sehe ich darin, dass es nach 2028 noch schwieriger wird, sein Auto weiter zu verfeinern, indem man Teile einbaut.

Für unsere 20 Jahre alten Karren, wird kein Hersteller neue Teiletypgenehmigungen erstellen und wenn einem dann noch ein schönes Teil neu oder gebraucht in die Hände fällt, wird die Eintragung deutlich schwerer und teurer.

Zusätzliche Nutzen? Goar nix!

Besser wäre es gewesen, zumindest für bis dato erstellte Teilegutachten einen dauerhaften Bestandsschutz zu gewähren. Also TGA älter 2024 kann zur Eintragung auch 2029 noch genutzt werden.
 
Das Hauptproblem sehe ich darin, dass es nach 2028 noch schwieriger wird, sein Auto weiter zu verfeinern, indem man Teile einbaut.

Für unsere 20 Jahre alten Karren, wird kein Hersteller neue Teiletypgenehmigungen erstellen und wenn einem dann noch ein schönes Teil neu oder gebraucht in die Hände fällt, wird die Eintragung deutlich schwerer und teurer.

Zusätzliche Nutzen? Goar nix!

Besser wäre es gewesen, zumindest für bis dato erstellte Teilegutachten einen dauerhaften Bestandsschutz zu gewähren. Also TGA älter 2024 kann zur Eintragung auch 2029 noch genutzt werden.

Schwerer wird die Eintragung nicht nur teurer weil 21ger..
 
Besser wäre es gewesen, zumindest für bis dato erstellte Teilegutachten einen dauerhaften Bestandsschutz zu gewähren. Also TGA älter 2024 kann zur Eintragung auch 2029 noch genutzt werden.

Das hätte ich auch sinnvoll gefunden - zumal sich eine solche Art des Bestandschutzes eh im Laufe der Zeit von selbst erledigen würde. Ein Großteil der älteren Kfz verschwinden von ganz alleine von der Bildfläche.

Ich wäre mir auch nicht ganz sicher, ob diese Maßnahme die 'Chinakracher' eindämmen wird, die können nämlich ganz gut nachbauen und so 'ne eingestanzte Nummer oder ein Siegel wird da auch kein Problem darstellen.

Das KBA will einfach die Finger auf den Gutachten haben, da wohl sehr viele "Fehlerhaft" sind (oder gefälscht werden) - so ist mit einer KBA Nummer ganz Eindeutig das original Gutachten hinterlegt
jede Organisation hat Zugriff drauf und joa... sollte dann hoffentlich weniger werden.

Tatsächlich begrüße ich das Vorhaben, einzige was Nervt: Das KBA ist sich noch nicht ganz Sicher wie man bestehende TGAs in eine TTG nachziehen kann und sind bei neuen Sachen Grundsätzlich skeptischer und übervorsichtig, sprich
tendieren eher dazu Dinge abzulehnen.

Welche Gutachten könnten fehlerhaft sein? Meinst Du, dass von Fahrzeugführern gefälschte Gutachten zur Überprüfung beim TÜV o.ä. mitgenommen werden oder dass Hersteller ggf. fehlerhafte Gutachten in Umlauf bringen (letzteres kann ich mir nicht wirklich vorstellen).
Ich kapiere das neue Verfahren leider immer noch nicht, außer dass die Eintragung/Abnahme teurer wird. Was wird jetzt wodurch genau an der Sicherheit oder Echtheit der Teile verbessert?

Fall 1a)
Ich fahre mit meinem gebrauchten und montierten Schnitzer Heckspoiler nächste Woche zum TÜV, nehme das Teilegutachten mit. Der Prüfer sagt, dass alles gut und sicher montiert ist und ich das Teil in den Kfz-Schein eintragen kann. Ich zahle Summe X.

Fall 1b)
Ich fahre z.B. im Jahr 2029 mit meinem gebrauchten und montierten Schnitzer Heckspoiler zum TÜV, nehme das Teilegutachten mit. Der Prüfer sagt mir, das ich das Teilegutachten auch hätte zuhause lassen können und macht eine Einzelabnahme. Der Prüfer sagt, dass alles gut und sicher montiert ist und ich das Teil in den Kfz-Schein eintragen kann. Ich zahle Summe X + Y(!).

--

Fall 2a)
Ich fahre mit einem Pedalset, welches ich im Jahre 2029 original bei AC Schnitzer gekauft habe zum TÜV. Auf dem Teil ist eine KBA-Nummer eingestanzt (ist das der Plan, wäre das dann so?). Der Prüfer kontrolliert die Nummer, gleicht diese (online?) mit der Teiletypgenehmigung ab und checkt, ob alles ordnungsgemäß installiert ist.

Fall 2b)
Ich fahre mit einem Pedalset, welches ich im Jahre 2029 original bei Aliexpress gekauft habe zum TÜV. Auf dem Teil ist eine KBA-Nummer eingestanzt (ist das der Plan, wäre das dann so?). Der Prüfer kontrolliert die Nummer, gleicht diese (online?) mit der Teiletypgenehmigung ab und checkt, ob alles ordnungsgemäß installiert ist.


Wenn man jetzt die Fälle 1a vs. 1b und 2a vs. 2b vergleicht - wo genau wird jetzt irgendwas sichererer im System? Ich stehe da irgendwie auf dem Schlauch…
 
Das hätte ich auch sinnvoll gefunden - zumal sich eine solche Art des Bestandschutzes eh im Laufe der Zeit von selbst erledigen würde. Ein Großteil der älteren Kfz verschwinden von ganz alleine von der Bildfläche.

Ich wäre mir auch nicht ganz sicher, ob diese Maßnahme die 'Chinakracher' eindämmen wird, die können nämlich ganz gut nachbauen und so 'ne eingestanzte Nummer oder ein Siegel wird da auch kein Problem darstellen.



Welche Gutachten könnten fehlerhaft sein? Meinst Du, dass von Fahrzeugführern gefälschte Gutachten zur Überprüfung beim TÜV o.ä. mitgenommen werden oder dass Hersteller ggf. fehlerhafte Gutachten in Umlauf bringen (letzteres kann ich mir nicht wirklich vorstellen).
Ich kapiere das neue Verfahren leider immer noch nicht, außer dass die Eintragung/Abnahme teurer wird. Was wird jetzt wodurch genau an der Sicherheit oder Echtheit der Teile verbessert?

Tatsächlich sind sehr viele Fälschungen im Umlauf und ob mans glauben mag oder nicht, aber auch Fehlerhaft ausgestellte Teilegutachten auf der Basis "Vertrau mir Bruder, passt schon" <-- ja das gibt es wirklich (wenn genug Geld fließt!)
Das KBA möchte einfach alles untersich haben xD das hat natürlich auch was mit Kontrolle zutun und dem Technischendienst der verschiedenen Organisationen die Freiheit nehmen wie man etwas gestalten kann.

Als bsp. mein TGA für die GTS und GT4 Heckflügel, in diesem sind alle kombinationen aufgelistet, also schmales Brett, breites Brett niedrige und hohe Halter. Es ist aber nicht genau definiert welche Variante auf welchem FZ genutzt werden kann.
Mit dem TTG muss das klar ausgeschrieben sein. Zb. E46 M3 schmales und breites Brett aber nur mit niedrigen Haltern. F8X M4 alle kombinationen möglich, kein Raum mehr für "Fehler"!

Fall 1a)
Ich fahre mit meinem gebrauchten und montierten Schnitzer Heckspoiler nächste Woche zum TÜV, nehme das Teilegutachten mit. Der Prüfer sagt, dass alles gut und sicher montiert ist und ich das Teil in den Kfz-Schein eintragen kann. Ich zahle Summe X.

Fall 1b)
Ich fahre z.B. im Jahr 2029 mit meinem gebrauchten und montierten Schnitzer Heckspoiler zum TÜV, nehme das Teilegutachten mit. Der Prüfer sagt mir, das ich das Teilegutachten auch hätte zuhause lassen können und macht eine Einzelabnahme. Der Prüfer sagt, dass alles gut und sicher montiert ist und ich das Teil in den Kfz-Schein eintragen kann. Ich zahle Summe X + Y(!).

Fall 1a) jop
Fall 1b) nein - weil / um ein TGA zu erstellen müssen trotzdem gewissen Prüfungen gemacht werden und der Hersteller hat auch einen QM Nachweis. Übrigens sind bei den Chinesen Heckspoiler (99% davon, immer bei Sicht CFK Teilen) keine Kennzeichnungen vorhanden. Grundsätzlich sind ja Kombinationseintragungen also "ivm" immer 21ger Abnahmen, heißt aber trotzdem das du dazu Papiere / Dokumente brauchst, sonst ist auch diese nicht möglich, ist auch heute schon so.

--

Fall 2a)
Ich fahre mit einem Pedalset, welches ich im Jahre 2029 original bei AC Schnitzer gekauft habe zum TÜV. Auf dem Teil ist eine KBA-Nummer eingestanzt (ist das der Plan, wäre das dann so?). Der Prüfer kontrolliert die Nummer, gleicht diese (online?) mit der Teiletypgenehmigung ab und checkt, ob alles ordnungsgemäß installiert ist.

Fall 2b)
Ich fahre mit einem Pedalset, welches ich im Jahre 2029 original bei Aliexpress gekauft habe zum TÜV. Auf dem Teil ist eine KBA-Nummer eingestanzt (ist das der Plan, wäre das dann so?). Der Prüfer kontrolliert die Nummer, gleicht diese (online?) mit der Teiletypgenehmigung ab und checkt, ob alles ordnungsgemäß installiert ist.


Wenn man jetzt die Fälle 1a vs. 1b und 2a vs. 2b vergleicht - wo genau wird jetzt irgendwas sichererer im System? Ich stehe da irgendwie auf dem Schlauch…

Fall 2a) ja du fährst mit deinem Gutachten zum Tüv der Prüfer kontrolliert alles - ist alles korrekt = Eintragung

Fall 2b) China Pedalset wird ohne Papiere geliefert.. xD = keine Eintragung / zumal die Nachbauten vom Design IMMER abweichen.


sry kann morgen noch mehr schreiben bin nur grad kurz angebunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fall 1b) nein - weil / um ein TGA zu erstellen müssen trotzdem gewissen Prüfungen gemacht werden und der Hersteller hat auch einen QM Nachweis. Übrigens sind bei den Chinesen Heckspoiler (99% davon, immer bei Sicht CFK Teilen) keine Kennzeichnungen vorhanden.

Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich kenne da einige Teile, die nicht original sind, aber sehr wohl eine kopierte Kennzeichnung haben - vom Original nicht ohne Weiteres zu unterscheiden. Das ist halt das, was was die Chinesen können und nach und nach perfektionieren. Wo ein Wille ist (und Geld zu verdienen ist), ist immer auch ein Weg. Die Teile müssen ja auch nicht immer zwangsläufig aus Fernost kommen.

Fall 2b) China Pedalset wird ohne Papiere geliefert.. xD = keine Eintragung / zumal die Nachbauten vom Design IMMER abweichen.

Solche läppischen Papiere könnte man doch sicherlich leicht fälschen, erst bei Geldscheinen wird es schwieriger. Oder werden die zukünftigen Papiere mit ähnlichen/gleichen Merkmalen der heutigen Geldscheine ausgestattet, das könnte dann Sinn machen. Allerdings hätte man dann nur ein wunderschön (nahezu) fälschungssicheres Dokument in Verbindung mit irgendeinem Tuningteil. Woher soll der Prüfer bei jedem Teil wissen, wie das Original aussieht - wie hoch soll der Aufwand noch werden? Nehmen wir mal solche läppischen Pedalauflagen: da sieht man doch keinen Unterschied zum Original mehr, wenn sich ein Fälscher etwas Mühe gibt. Wie will denn ein Prüfer vor Ort entscheiden, ob das Teil original ist oder nicht?

Ein Kaufnachweis wäre vielleicht hilfreich, würde sich aber spätestens bei Weiterverkauf verflüchtigen.

Ich denke, einzig sinnvoll wäre es, wenn zukünftig produzierte Tuningteile einen Transponderchip an fest definierten Stellen implementiert haben müssten, der eine eindeutige Nummer enthielte. Der Chip wird einmal codiert, kann nicht neu codiert werden und fertig. Das geht doch bei Fahrzeugschlüsseln auch. Dann kann der gute TÜV-Mann in der KBA-Datenbank nachsehen, wo er sein Auslesegerät anzusetzen hat, prüft den sachgemäßen Anbau und gut is. Dann sind die ganzen Chinanachbauten oder sonstiger Mumpitz aus dem Markt, jedes Teil bekommt direkt vom Hersteller eine eindeutige ID - wo ist das Problem, so ein sinnvolles System einzuführen???

Sorry, ich verstehe echt nicht, was dieser Teiletypgenehmigungs-Kram zur Verkehrssicherung beitragen soll. Das ist doch wie FAX 2.0, oder fehlt mir irgendwie das passende Puzzlestück?

sry kann morgen noch mehr schreiben bin nur grad kurz angebunden.

Kein Problem. Du scheinst Dich ja in dem Thema gut auszukennen. Vielleicht fehlt mir einfach ein gewisses Basiswissen auf dem Gebiet. Ich sehe mit meinem Kenntnisstand aktuell keinen sicherheitsrelevanten Sinn innerhalb dieser Umstellung.


Allerdings weiß ich, dass ich bis Mitte 2028 Gas geben werde, meine wenigen eintragunsrelevanten Teile in die Fahrzeugpapier zu bekommen. Wer weiß, wie teuer derartige Eintragungen noch werden (sollen). Ich habe es eh vor und u.U. steigern solche vorhandenen Eintragungen ja auch noch den Fahrzeugwert. Zurückrüsten kann man ja jederzeit, aber die Option im Fahrzeugschein zu haben ist ja auch nicht schlecht ;-)
 
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Ganz kurz, eine verbesserung der Verkehrssicherheit wird dadurch nicht erreicht :D morgen mehr =)

Das mit dem RFID Chip is ne gute Idee vllt muss ich das machen !
 
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