Die Nachrüstungsverweigerung ist ein Mischmasch aus verschiedenen Faktoren.
Ich habe ja damals die Sache für die M52 und M52TO Motoren ausgelotet und dabei mal etwas Jugend forscht gemacht.
Fakt ist, dass es bei keinem Hersteller eine Eintragung in den Papieren bei einer Originalausrüster GRA gibt.
Selbst BMW bietet zig Nachrüstsätze für seine Fahrzeuge an.
Wird irgendwas nach ETK und EBA (das sind die Einbauanleitungen) nachgerüstet, wird im Fahrzeug ein geänderter Aufkleber angebracht, sodass vom Servive erkannt werden kann, dass zusätzliche Einbauten erfolgt sind. In der Fahrzeughistorie, die Euch zu Eurem BMW jeder Händler ausdrucken kann, wird nichts vermerkt.
Dort würde die GRA ab Werk auftauchen in der Codeliste.
Eine ähnliche Prozedere gibt es bei VAG/AUDI. Dort muss aber noch eine Wabenadresse in den Parametern des Steuergerätes eingestellt werden.
Grundsätzlich erfolgt bei jedem PKW eine Baumusterabnahme mit entsprechender Zertifizierung beim KBA in Flensburg.
Vergleicht das mal mit der immer wieder hier diskutierten E (e) Zertifizierung.
In einem solchen Wagen wird alles verbaut, was ausstattungsmässig möglich ist.
Da BMW die GRA beim Z3 in beiden Bauformen angeboten hat, ist zumindest ein entsprechend ausgestattetes Auto zertifiziert worden. U.a. habt ihr ja aufgrund des Baus des Autos in USA eine weitere Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Brief dabei gehabt.
So und nun kommt die Gretchenfrage, die man auch beim Autausch eines Radios schon stellen kann:
Wenn ihr die GRA nachrüstet, dann könnte BMW Garantie und Regress verweigern, da die GRA AKTIV in die Fahrzeugsteuerug eingreift und somit SICHERHEITSRELEVANT ist (wir bauen auch so was sicherheitsrelevantes und somit kenne ich das Drama).
Es ist eine zweischneidige Sache. Es wird sich keiner drum scheren, wenn nicht irgendwas passiert, was im direkten Zusammenhang mit der GRA steht (z.B. Airbag zündet deswegen, ihr verreisst das Steuer, rammt einen Tanklaster und der kippt um, Erreich verseucht, 10 Mio Schaden, da alles abgetragen werden muss).
Da muss ein Gutachter schon sehr, sehr ausgeschlafen sein, um sowas zu finden. Und selbst dann ist es relativ bezüglich der Gesetze.
Ich sehe da kein Problem ein original Teil, für das ja sogar die Verkabelung liegt, die Befestigungspunkte angebracht sind und ja sogar die Software im Steuergerät aktiv ist, nachgerüstet wird.
Das soll kein Freibrief sein, aber hier sollte man die Kirche im Dorf lassen - anders sieht es mit Sicherheit bei Xenon o.ä. aus.
BMW mauert auch, da die es scheinbar verpennt haben eine EBA dafür zu erstellen. Die Stückzahlen des Z3 waren offensichtlich zu gering.
Gruß