teure Ampel

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Fahrer
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10 März 2005
Hallo alle miteinander,
auch ich bin von den grün-weißen angehalten worden...:j

Also.. ich fuhr über eine Ampel, ich bin fest der Meinung das sie noch gelb war und kurze Zeit später hielten mich 2 Beamte auf Motorrädern an und sagten ich sei bei rot über die Kreutzung gefahren. Ich verneinet dieses und mußte meine Personalien rausrücken.

Jetzt einige zeit später bekomme ich den Bußgeldbescheid.&:

Ihnen wird vorgeworfen am 23.11.2006 um 11:00 Uhr in Hamburg, Rosenbusch/Deelböge, als Führerin bzw. Führer des PKW......., Amtliches Kennzeichen....., folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§24 StVG; § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 17 OWiG; 132 BKat

Beweis Zeugenangaben.......:wm q:

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie nachstehende Geldbuße nach § 17 OWiG festgesetzt; außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen ( §§ 105, 107 OWiG i.V.m. §§ 464 Abs.1-2, 465 Strafprozessordnung).

Geldbuße 200,00 EUR
Gebühr 20,00 EUR
Auslagen der Verwaltung 3,34 EUR
===========
223,34 EUR

Die Geldbuße wurde gemäß § 17 OWiG erhöht, weil im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits eine/mehrere Eintragung/en erfasst ist/sind.


1. ich weiß das es nicht rot war
2. die Straße rosenbusch, gibt es nicht in Hamburg
3. es ist kein Anhörungsbogen dabei

Wie komme ich aus der Sache wieder raus ohne noch mehr Punkte zu bekommen und vor allem wieviele Punkte bekomme ich für die o.g. Ordnungswidrigkeit.

Gruß aus Hamburg

Marco
 
AW: teure Ampel

Bei solchen Vorwürfen - Anwalt und hoffentlich Rechtsschutzversicherung...
 
AW: teure Ampel

Bei solchen Vorwürfen - Anwalt und hoffentlich Rechtsschutzversicherung...


habe ich beides, aber aufgrund meiner vorbelastung im Zentralregister, sagte meine anwältin das eine aussicht auf erfolg wohl recht schwierig sei und ich lieber zahlen solle.

ich hoffe nur das ich nihct mehr als 3 punkte dafür bekomme...
 
AW: teure Ampel

Hallo alle miteinander,
auch ich bin von den grün-weißen angehalten worden...:j

Also.. ich fuhr über eine Ampel, ich bin fest der Meinung das sie noch gelb war und kurze Zeit später hielten mich 2 Beamte auf Motorrädern an und sagten ich sei bei rot über die Kreutzung gefahren. Ich verneinet dieses und mußte meine Personalien rausrücken.

Jetzt einige zeit später bekomme ich den Bußgeldbescheid.&:

Ihnen wird vorgeworfen am 23.11.2006 um 11:00 Uhr in Hamburg, Rosenbusch/Deelböge, als Führerin bzw. Führer des PKW......., Amtliches Kennzeichen....., folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§24 StVG; § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 17 OWiG; 132 BKat

Beweis Zeugenangaben.......:wm q:

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie nachstehende Geldbuße nach § 17 OWiG festgesetzt; außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen ( §§ 105, 107 OWiG i.V.m. §§ 464 Abs.1-2, 465 Strafprozessordnung).

Geldbuße 200,00 EUR
Gebühr 20,00 EUR
Auslagen der Verwaltung 3,34 EUR
===========
223,34 EUR

Die Geldbuße wurde gemäß § 17 OWiG erhöht, weil im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits eine/mehrere Eintragung/en erfasst ist/sind.


1. ich weiß das es nicht rot war
2. die Straße rosenbusch, gibt es nicht in Hamburg
3. es ist kein Anhörungsbogen dabei

Wie komme ich aus der Sache wieder raus ohne noch mehr Punkte zu bekommen und vor allem wieviele Punkte bekomme ich für die o.g. Ordnungswidrigkeit.

Gruß aus Hamburg

Marco


Hallo,

soviel ich weiß kostet diese Vegehen:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§24 StVG; § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 17 OWiG; 132 BKat


50€ und nicht 200€ &:


Eigentlich müßte es bei 200€ so oder so ähnlich heißen:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage länger als 1 Sekunde
§24 StVG; § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 17 OWiG; 132.2 BKat

Das gibt dann 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
 
AW: teure Ampel

Also ich finde das auch höchst dubios um ehrlich zu sein :X
Bei roten Ampeln ist aber oft das Problem dass im eigenen Blickfeld die Ampel noch orange ist, aber man praktisch mit der Hinterachse noch über rot fährt, deshalb wird auch unterschieden in unter einer Sekunde und über einer Sekunde.

Auch wenn kein Bogen dabei ist, würde ich an die Behörde schreiben, und wenn das nichts bringt, und dir die Anwältin schon zum Zahlen geraten hat, zahlen b:
 
AW: teure Ampel

habe ich beides, aber aufgrund meiner vorbelastung im Zentralregister, sagte meine anwältin das eine aussicht auf erfolg wohl recht schwierig sei und ich lieber zahlen solle.

ich hoffe nur das ich nihct mehr als 3 punkte dafür bekomme...


Vielleicht wurde das Bußgeld wegen deiner Zentralregistereintragungen heraufgesetzt...

Auch ich hatte schon so einen Fall in meiner Familie und das auch hier in Hamburg: Mein Vater fuhr über eine gelbe Ampel mit einer Beifahrerin (bzw.Zeugin) hinter ihm war kein Fzg., nach kurzer Zeit wurde auch er angehalten. In der Anzeige stand dann, dass er in einem silbernen Saab eine Rote Ampel überfahren haben soll. Das merkwürdige war nur, dass er einen blauen 7er gefahren ist- die beiden Autos ähneln sich nicht wirklich, behaupte ich jetzt mal.... Auch er ging vor Gericht, aber siehe da; die Aussagen der Polizisten waren wohl unanfechtbar :j

Allerdings hatte dies auch nur 50 € + 1 Punkt gekostet- ab jetzt sind Bußgelder für ihn auch höher beziffert als normal, da er "vorbelastet" ist...
 
AW: teure Ampel

Geldbuße 200,00 EUR
Gebühr 20,00 EUR
Auslagen der Verwaltung 3,34 EUR
===========
223,34 EUR

Die Geldbuße wurde gemäß § 17 OWiG erhöht, weil im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits eine/mehrere Eintragung/en erfasst ist/sind.


Da steht es ja auch, ist aber auch unverschämt da normalerweise dieser Tatbestand bei 200 € vorliegt:

bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase einer Ampel mit Gefährdung oder Sachbeschädigung / 4 Punkte / 1 Monat Fahrverbot

Quelle:Rote Ampel - Bußgeldkatalog - AOL.DE


-die Straße gibts tatsächlich nicht: allerdings Buschrosen
Wo haben sie dich denn angehalten?
 
AW: teure Ampel

Ich würde auf jeden Fall Einspruch gegen den Bescheid einlegen.
Begündung:
es mag ja sein, das die Kreuzung bei Rot überfahren wurde, so wie die Polizisten es gesehen haben, aber das Passieren der Ampel fand bei Gelblicht statt.
Hier bin ich mir ganz sicher, da ich auf Grund meiner verkehrsbedingten Voreinträge besonders aufmerksam fahre.
 
AW: teure Ampel

Ganz klare Sache. Da sollte direkt ein Schreiben zurück gehen in dem Wortlaut:

"Ich, (Name), befand mich zum angegebenen Zeitpunkt nicht an der von Ihnen angegebenen Kreuzung."

Es wird dann ein Schreiben zurück kommen, dass die Beamten sich geirrt hatten und es "Rosenbrook" heißen sollte.

Darauf antwortest Du:

"Ja, ich befuhr diese besagte Kreuzung und wurde auch angehalten. Ich gab damals schon an, nicht bei rot gefahren zu sein, da ich aus meinen früheren Fehlern gelernt habe und nicht mehr im Verkehr negativ auffällig werden wollte. Ich achte daher sehr darauf, ob eine Ampel eben gerade auf gelb umgesprungen ist oder ob ich während des Gelblichtes anhalten sollte.

Somit bezweifle ich die Aussage der Beamten ebenso an wie deren Ortsangabe.

Ich bitte um Angaben weiterer Zeugenaussagen, die mich belasten und sich nicht selbst bei einfachen Angaben irren.

Gern übergebe ich die Sache auch meinem Anwalt, wenn es notwendig wird."

... so oder so ähnlich.

Ich hab mal eine Halteverbots-Ordnungswidrigkeit vom Tisch bekomen, weil man mir ein Verwarngeld ausstellen wollte, weil ich im "eingeschränkten Halteverbot stand." Ich hab nur darauf geantwortet, dass an der Stelle gar kein "eingeschränktes Halteverbot" steht, sondern ein "absolutes Halteverbot".
Also bekam ich ein neues Verwarngeld für das "absolute Halteverbot". Daraufhin fragte ich, wer dies bezeugen könnte dass ich dort gestanden hätte mit der Bitte um einen Zeugen, der nicht die vorherige Falschinformation gebracht hatte-

Der Fall wurde fallen gelassen. -> klassischer Formfehler.
 
AW: teure Ampel

...weil ich im "eingeschränkten Halteverbot stand." Ich hab nur darauf geantwortet, dass an der Stelle gar kein "eingeschränktes Halteverbot" steht, sondern ein "absolutes Halteverbot".

*laut loslach* :d :d das erinnert mich an das kursierende gerücht, wonach jemand mal von der rennleitung wg. "grundlosem hupen" anghalten wurde. als strafe sollte er 10 DM berappen. der fahrer reichte dem polizisten einen 20DM-Schein, welcher dieser aber nicht wechseln konnte. daraufhin hupte der fahrer erneut und sagte trocken: "nun stimmts!".
 
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