iso-star
Fahrer
- Registriert
- 10 März 2005
Hallo alle miteinander,
auch ich bin von den grün-weißen angehalten worden...
Also.. ich fuhr über eine Ampel, ich bin fest der Meinung das sie noch gelb war und kurze Zeit später hielten mich 2 Beamte auf Motorrädern an und sagten ich sei bei rot über die Kreutzung gefahren. Ich verneinet dieses und mußte meine Personalien rausrücken.
Jetzt einige zeit später bekomme ich den Bußgeldbescheid.
Ihnen wird vorgeworfen am 23.11.2006 um 11:00 Uhr in Hamburg, Rosenbusch/Deelböge, als Führerin bzw. Führer des PKW......., Amtliches Kennzeichen....., folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§24 StVG; § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 17 OWiG; 132 BKat
Beweis Zeugenangaben.......
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie nachstehende Geldbuße nach § 17 OWiG festgesetzt; außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen ( §§ 105, 107 OWiG i.V.m. §§ 464 Abs.1-2, 465 Strafprozessordnung).
Geldbuße 200,00 EUR
Gebühr 20,00 EUR
Auslagen der Verwaltung 3,34 EUR
===========
223,34 EUR
Die Geldbuße wurde gemäß § 17 OWiG erhöht, weil im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits eine/mehrere Eintragung/en erfasst ist/sind.
1. ich weiß das es nicht rot war
2. die Straße rosenbusch, gibt es nicht in Hamburg
3. es ist kein Anhörungsbogen dabei
Wie komme ich aus der Sache wieder raus ohne noch mehr Punkte zu bekommen und vor allem wieviele Punkte bekomme ich für die o.g. Ordnungswidrigkeit.
Gruß aus Hamburg
Marco
auch ich bin von den grün-weißen angehalten worden...
Also.. ich fuhr über eine Ampel, ich bin fest der Meinung das sie noch gelb war und kurze Zeit später hielten mich 2 Beamte auf Motorrädern an und sagten ich sei bei rot über die Kreutzung gefahren. Ich verneinet dieses und mußte meine Personalien rausrücken.
Jetzt einige zeit später bekomme ich den Bußgeldbescheid.
Ihnen wird vorgeworfen am 23.11.2006 um 11:00 Uhr in Hamburg, Rosenbusch/Deelböge, als Führerin bzw. Führer des PKW......., Amtliches Kennzeichen....., folgende Ordnungswiedrigkeit begangen zu haben:
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§24 StVG; § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 17 OWiG; 132 BKat
Beweis Zeugenangaben.......
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie nachstehende Geldbuße nach § 17 OWiG festgesetzt; außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen ( §§ 105, 107 OWiG i.V.m. §§ 464 Abs.1-2, 465 Strafprozessordnung).
Geldbuße 200,00 EUR
Gebühr 20,00 EUR
Auslagen der Verwaltung 3,34 EUR
===========
223,34 EUR
Die Geldbuße wurde gemäß § 17 OWiG erhöht, weil im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes bereits eine/mehrere Eintragung/en erfasst ist/sind.
1. ich weiß das es nicht rot war
2. die Straße rosenbusch, gibt es nicht in Hamburg
3. es ist kein Anhörungsbogen dabei
Wie komme ich aus der Sache wieder raus ohne noch mehr Punkte zu bekommen und vor allem wieviele Punkte bekomme ich für die o.g. Ordnungswidrigkeit.
Gruß aus Hamburg
Marco