Transport von Personen auf Anhängern?

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Andreazzz

Guest
Wir haben bei uns im Heimatverein einen alten Traktor mit grünen Kennzeichen und zugehörigem zulassungsfreien und selbstgebauten Anhänger in Betrieb.
Diesen Traktor und den Anhänger benutzen wir zur Pflege der Ruhebänke im Wald oder eher was noch davon übrig ist.
Auf diesem Anhänger habe ich jetzt eine Bank mit Rückenlehne montiert, auf der zwei Personen sitzen können/könnten.
Einige Leute im Verein sagen nun, das wäre verboten und ich möchte ja auch keine "schlafenden Hunde" wecken,
da bisher unsere Vorgänger bei dieser Tätigkeit immer auf der Ladefläche im Anhänger gesessen haben oder auf der Ackerschiene des Traktors (sehr unsicher) gestanden haben.

In §21 StVO heißt es dazu nun:

Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden.
Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden.


Und weiter:

Geeignet ist eine Sitzgelegenheit nur dann, wenn man auf ihr sicher sitzen kann, bei Anhängern, die für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
kann das auch die Ladefläche sein.


- - -

Wenn also nun jemand sogar nur auf der Ladefläche sitzen darf, dann doch wohl erst recht auf einer kippsicheren Bank mit Sitzfläche und Rückenlehne?
Oder sehe ich das falsch?
Eventuell kennt sich ja hier im Forum jemand mit dieser Problematik aus und könnte helfen?

Für diesen Fall schon mal besten Dank vorab!
 
Wenn also nun jemand sogar nur auf der Ladefläche sitzen darf, dann doch wohl erst recht auf einer kippsicheren Bank mit Sitzfläche und Rückenlehne?
Sehe ich ganz genauso. Aber ich kenne mich überhaupt nicht aus. 😉
Ich interpretiere nur den von die zitierten Text.
 
Ausschließlich für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz ist anscheinend einiges zulässig!

Fendt.jpg

Fendt2.jpg

Bei diesen Fahrzeugen/Schleppern kann man zu diesen Anlässen wohl problemlos und legal auf diesen seitlichen Sitzen mitfahren.

Für Brauchtumspflege oder bei Maiausfahrten wären diese Sitzplätze aber nicht zulässig... Im normalen Straßenverkehr dann eben auch nicht, außer man ist auf dem Weg in den Wald/auf das Feld.

Da deine Frage explizit auf die Waldarbeit abzieht, kann ich mir eine Zulässigkeit durchaus gut vorstellen.
 
Es ging ja nicht um die Sitzgelegenheiten auf dem Traktor, die sind 2x vorhanden, aber in jeder Hinsicht absolut unzumutbar ;)
Beim neuen Deere meines Bruders ist zum Beispiel überhaupt kein zusätzlicher Sitzplatz mehr vorhanden und die Mitfahrt eines Beifahrers von der BG verboten
und ein (integrierter) Überrollbügel zwingend vorgeschrieben.

Ich habe heute auch etwas beim TÜV erfahren: Die ganze Problematik ist augenscheinlich sehr grenzwertig und niemand weiß genau Bescheid!?
Für eine Fahrt zur Brauchtumspflege mit grünen Kennzeichen benötigt man eine Ausnahmegenehmigung der Behörde, wird diese aber kaum zu einer 1.Mai-Veranstaltung erhalten.
Grundsätzlich benötigt jeder Anhänger hinter einem Zugfahrzeug eine Betriebserlaubnis, auch wenn dieser Anhänger bei LoF-Gebrauch zulassungs- und steuerfrei (grünes Kennzeichen) ist.
Selbstbau-Anhänger ohne Betriebserlaubnis sind eigentlich nur bis 6km/h zulässig, aber auch nur dann, wenn das Zugfahrzeug auch auf 6km/h begrenzt ist.
D.h., wir könnten (oder müssten?) ein 6km/h-Schild aufkleben und hoffen, dass keiner die Papiere vom Traktor sehen will.
O-Ton: "Macht jeder, aber legal ist es ja deshalb noch lange nicht und wehe es passiert ein Unfall!"
Hinzu kommt dann ggf. ein versicherungsrechtliches Problem, wenn etwas passiert.

Was den Transport von Personen betrifft, wollte sich der Sachverständige überhaupt nicht verbindlich äußern.
Und eine Abnahme von "geeigneten Sitzgelegenheiten" (was ist geeignet?) ist schon mal bei Selbstbau-Anhängern (also ohne Betriebserlaubnis!) völlig ausgeschlossen.

Einzige legale Möglichkeit ist also wohl, meinen normalen Anhänger mit schwarzen Kennzeichen anzuhängen und ggf. die 5,- Euro-Strafe (angeblich?) für das möglicherweise verbotene
Mitfahren - §21 sagt ja eigentlich was anderes - auf diesem Anhänger in Kauf zu nehmen... und dann eben zu laufen :D
 
Die Traktoren sollten ja nur ein Beispiel dafür sein, wie "zulässige" Transportplätze aussehen können!
Ich finde es gut, wie umfangreich du dich vorbereitest, bzw. dich abzusichern versuchst! Lieber vorher ordentlich prüfen, als nachher mit einem Bein im Knast zu sitzen!
Wie deine Recherche zeigt, ist das ganze Thema äußerst undurchsichtig und ganz und gar nicht trivial!

Praktisch sehe ich hier im Ländle, im Tirol und im Allgäu täglich/regelmäßig Beispiele, die anscheinend ganz und gar nicht zulässig sind, wobei das in Österreich ja auch noch anders sein kann...

Drücke die Daumen, dass du bald zu einer finalen und auch rechtsverbindlichen (positiven) Antwort kommst!
 
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