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Andreazzz
Guest
Wir haben bei uns im Heimatverein einen alten Traktor mit grünen Kennzeichen und zugehörigem zulassungsfreien und selbstgebauten Anhänger in Betrieb.
Diesen Traktor und den Anhänger benutzen wir zur Pflege der Ruhebänke im Wald oder eher was noch davon übrig ist.
Auf diesem Anhänger habe ich jetzt eine Bank mit Rückenlehne montiert, auf der zwei Personen sitzen können/könnten.
Einige Leute im Verein sagen nun, das wäre verboten und ich möchte ja auch keine "schlafenden Hunde" wecken,
da bisher unsere Vorgänger bei dieser Tätigkeit immer auf der Ladefläche im Anhänger gesessen haben oder auf der Ackerschiene des Traktors (sehr unsicher) gestanden haben.
In §21 StVO heißt es dazu nun:
Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden.
Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden.
Und weiter:
Geeignet ist eine Sitzgelegenheit nur dann, wenn man auf ihr sicher sitzen kann, bei Anhängern, die für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
kann das auch die Ladefläche sein.
- - -
Wenn also nun jemand sogar nur auf der Ladefläche sitzen darf, dann doch wohl erst recht auf einer kippsicheren Bank mit Sitzfläche und Rückenlehne?
Oder sehe ich das falsch?
Eventuell kennt sich ja hier im Forum jemand mit dieser Problematik aus und könnte helfen?
Für diesen Fall schon mal besten Dank vorab!
Diesen Traktor und den Anhänger benutzen wir zur Pflege der Ruhebänke im Wald oder eher was noch davon übrig ist.
Auf diesem Anhänger habe ich jetzt eine Bank mit Rückenlehne montiert, auf der zwei Personen sitzen können/könnten.
Einige Leute im Verein sagen nun, das wäre verboten und ich möchte ja auch keine "schlafenden Hunde" wecken,
da bisher unsere Vorgänger bei dieser Tätigkeit immer auf der Ladefläche im Anhänger gesessen haben oder auf der Ackerschiene des Traktors (sehr unsicher) gestanden haben.
In §21 StVO heißt es dazu nun:
Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden.
Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden.
Und weiter:
Geeignet ist eine Sitzgelegenheit nur dann, wenn man auf ihr sicher sitzen kann, bei Anhängern, die für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
kann das auch die Ladefläche sein.
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Wenn also nun jemand sogar nur auf der Ladefläche sitzen darf, dann doch wohl erst recht auf einer kippsicheren Bank mit Sitzfläche und Rückenlehne?
Oder sehe ich das falsch?
Eventuell kennt sich ja hier im Forum jemand mit dieser Problematik aus und könnte helfen?
Für diesen Fall schon mal besten Dank vorab!