Tuning der Versicherung melden

Z@T

macht Rennlizenz
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27 Juni 2005
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Sarasota, FL
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anderer Wagen
Hi zusammen,

Ich habe gerade ein Newsletter bekommen.

Dachte, da das hier schon öfter diskutiert wurde, hier sicher den einen oder anderen Interessiert.

Wird ein Fahrzeug technisch entscheidend verändert, muss dies der Kfz-Versicherung mitgeteilt werden. Andernfalls braucht die Gesellschaft im Schadensfall laut einem Gerichtsurteil nicht zu zahlen.

Technische Veränderungen an einem Auto sollten immer der Versicherung mitgeteilt werden. Hat der Versicherer keine Kenntnis von Tuning-Maßnahmen, muss er für Schäden später nicht zahlen. Das habe das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden (Az.: 10 U 56/06), teilt Deutsche Anwaltverein in Berlin mit.

Das OLG wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen dessen Versicherung ab. Der Mann hatte nach Angaben des Anwaltvereins sein vollkaskoversichertes Auto technisch verändert. Als der Mann den Wagen seinem Sohn überließ, kam es zu einem Unfall, bei dem ein Freund des Sohnes starb. Die Versicherung weigerte sich danach, den Totalschaden zu ersetzen - mit dem Hinweis, sie sei nicht über das Tuning informiert worden. Diesem Argument stimmten die Richter zu.

Die Richter des Oberlandesgerichts sahen es als unerheblich an, ob das Tuning die direkte Ursache des Unfalls war. In der Begründung hieß es, dass ein getuntes Fahrzeug einen besonderen Anreiz schaffe, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen. Die Versicherung müsse daher in jedem Fall über die Veränderungen informiert werden.
Quelle: AUTOGAZETTE: Tuning der Versicherung melden - Das Auto Magazin mit Fahrberichten, Staumelder, Verkehrsprognose, Formel1-News, Neuwagen- und Gebrauchtwagen-Infos, Verkehrsrecht und mehr.
 
AW: Tuning der Versicherung melden

Wird ein Fahrzeug technisch entscheidend verändert

und was ist damit genau gemeint &:
 
AW: Tuning der Versicherung melden

Da kann ich mir nur vorstellen, daß es sich dabei um leistungssteigerndes Tuning gehandelt hat. Und das war innerhalb gewisser Toleranzen ja schon immer Meldepflichtig. "Tuning" ist sicherlich ein viel zu allgemeiner Begriff für das Zitieren des Urteils. Oder was ist denn "Tuning"?? Beginnt das bereits bei der Fahrzeugbestellung, wenn ich statt der Serienbereifung die Zusatzausstattung mit Mischbereifung nehme? Wenn ich statt dem normalen Fahrwerk ein M-Fahrwerk ordere? Oder bereits beim Sportlenkrad statt dem normalen? Nein, das kann nicht sein. Das wäre ja auch Blödsinn.

Man müßte sich das ganze Urteil durchlesen, nicht nur einen Teilaspekt. Insbesondere, weil Urteile zunächst IMMER auf Einzelfallentscheidungen basieren. Und sofern im jeweiligen Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, was beim Tuning meldepflichtig sein soll, kann das sicherlich nicht zu Lasten des Geschädigten, geschwaige denn zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen.

Anders schaut es -wie gesagt- bei nicht unerheblichen Leistungssteigerungen aus: Da ist ja von vorne herein aufgrund der Änderung der PS-Klasse eine andere Risikoeinstufung fällig. Es ist ja schließlich auch explizit im Versicherungsvertrag die Leistung schriftlich festgehalten. Dort steht aber i. d. R. nix von der Reifengröße oder dem Lenkradumfang, sowie der Fahrwerkshärte.

Mein Urteil zum o. g. Urteil: NONSENS!
 
AW: Tuning der Versicherung melden

Da kann ich mir nur vorstellen, daß es sich dabei um leistungssteigerndes Tuning gehandelt hat. Und das war innerhalb gewisser Toleranzen ja schon immer Meldepflichtig. "Tuning" ist sicherlich ein viel zu allgemeiner Begriff für das Zitieren des Urteils. Oder was ist denn "Tuning"?? Beginnt das bereits bei der Fahrzeugbestellung, wenn ich statt der Serienbereifung die Zusatzausstattung mit Mischbereifung nehme? Wenn ich statt dem normalen Fahrwerk ein M-Fahrwerk ordere? Oder bereits beim Sportlenkrad statt dem normalen? Nein, das kann nicht sein. Das wäre ja auch Blödsinn.

Man müßte sich das ganze Urteil durchlesen, nicht nur einen Teilaspekt. Insbesondere, weil Urteile zunächst IMMER auf Einzelfallentscheidungen basieren. Und sofern im jeweiligen Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, was beim Tuning meldepflichtig sein soll, kann das sicherlich nicht zu Lasten des Geschädigten, geschwaige denn zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen.

Anders schaut es -wie gesagt- bei nicht unerheblichen Leistungssteigerungen aus: Da ist ja von vorne herein aufgrund der Änderung der PS-Klasse eine andere Risikoeinstufung fällig. Es ist ja schließlich auch explizit im Versicherungsvertrag die Leistung schriftlich festgehalten. Dort steht aber i. d. R. nix von der Reifengröße oder dem Lenkradumfang, sowie der Fahrwerkshärte.

Mein Urteil zum o. g. Urteil: NONSENS!

Richtig, aus diesem Urteil ist nichts raus zu lesenb: Aber jegliche Leistungssteigerung muss der Versicherung gemeldet werden:t
Das ist aber nichts neues.

Bei Reifen/FW ab Werk natürlich nicht. Andere Nachrüstungen in diesem Bereich die TÜV/ABE haben sind auch OK
 
AW: Tuning der Versicherung melden

richtig. mehrleistung muss angegeben werden.

Um alles abzudecken beim Schadensfall empfielt sich immer ein Wertgutachten erstellen zu lassen und das bei der Versicherung zu hinterlegen.

Habe bei mir alles abgedeckt. Kostet mich etwas über 30€ 1/4jährlich mehr.
Einmalig knapp 200€ für das Gutachten. Muss alle 3 jahre erneuert werden.
 
AW: Tuning der Versicherung melden

Hier einige weitere Informationen, vonwegen Leistungsstegerung:


Auch die entscheidenden Richter des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden, dass der Kaskoversicherer von der Leistungspflicht befreit ist, wenn der Versicherungsnehmer entsprechende Änderungen nicht mitteilt und ein Unfall geschieht, bei welchem nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass die von dem Versicherungsnehmer vorgenommenen Veränderungen am PKW "unfallursächlichen Einfluss" hatten.
Das Gericht ging im vorliegenden Fall davon aus, dass das Tierferlegen des Fahrwerkes, die Verbreiterung der Spur und das Aufziehen der breiten Reifen mitursächlich für den Verkehrsunfall waren, so dass die Vollkaskoversicherung von der Leistungsverpflichtung befreit ist und die Klage des Autotuners abzuweisen war.
 
AW: Tuning der Versicherung melden

Man müßte sich das ganze Urteil durchlesen, nicht nur einen Teilaspekt. Insbesondere, weil Urteile zunächst IMMER auf Einzelfallentscheidungen basieren. Und sofern im jeweiligen Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, was beim Tuning meldepflichtig sein soll, kann das sicherlich nicht zu Lasten des Geschädigten, geschwaige denn zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen.

Mein Urteil zum o. g. Urteil: NONSENS!

Es ist richtig, dass ein Urteil immer eine Einzelfallentscheidung darstellt. Jedoch können OLG-Urteile schon richtungsweisend angesehen werden. Eine Versicherung wird zukünftig sich immer auf das hier erfolgte Urteil berufen. Die höchste richterliche Instanz nach dem OLG ist der BGH. Insofern ist ein OLG-Urteil schon sehr gewichtig.

Es wäre daher konsequent und verbraucherfreundlich, wenn die Versicherungsbedingungen explizit definiert, was Tuning aus versicherungsrechtlicher Sicht wäre.
Wie man am zuvor genannten Urteil aus Koblenz ersehen kann, ist bzw. geht Tuning viel weitreichender aus Sicht der Juristen als jeder Einzelne von uns hier das sehen würde. Danach wären 90% unserer Klientel derzeit ohne gültigen Versicherungsschutz.

Zum Glück beginnen jetzt erst ab Montag meine Tuning-Maßnahmen. Wenn sie abgeschlossen sind, werde ich formlos schriftlich meine Kfz-Versicherungen detailliert über die Tuning-Maßnahmen aufklären.

P.S.
Aus Laiensicht sind für uns eine Vielzahl an Gerichtsurteilen ein Nonsens, aber mit Rechtsgültigkeit sind sie zum Teil "Gesetz" und somit fast unumstößlich.
 
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