TÜV-Termin und eine Befürchtung

Sib

Fahrer
Registriert
15 September 2004
Hallo Leute,

ich muß diesen Monat zum TÜV wegen HU. Dabei habe ich Bedenken wegen der Tieferlegung.

Jeder kennt diese Bremsentestkuhlen, in denen man ziemlich stark versinkt. Ich war schon einmal dort vor längerer Zeit (Spurplatten eintragen) und der Prüfer fuhr nur durch diese Grube um den Wagen auf die dahinterliegende Hebebühne zu fahren. Schon dabei drehte sich mir der Magen um, da der Wagen nur einige mm vor dem Aufsetzen stand.
Wenn ich recht in Erinnerung habe, geht der Wagen allerdings bei einem dort stattfindenen Bremsentest beim Bremsen noch weiter in die Knie, so daß ich eigentlich zwangsläufig aufsetzen müßte.

Hat jemand einen Rat wie ich das vermeiden kann?
Soweit ich weiß, gibt es auch Prüfstände, in denen man nicht versinkt oder täusche ich mich? Wenn ja, kennt jemand einen im Raum Mannheim-Worms-Biblis?

Bin für jede Hilfe dankbar!

Grüße

Sib
 
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och, soo tief sieht der doch gar nicht aus in deiner Signatur.

Schau mal, ob du vor den Rädern ca. 8 cm Platz hast. Nimm eine Zigarettenpackung und stell sie hochkant vor die Räder - wenn das passt, hast du nichts zu befürchten außer einem doofen Spruch vom Prüfer.

Schafft der prüfer es mit Gewalt den Wagen so ruppig in den Prüfstand zu fahren, dass er aufsetzt, dann darfst du gerne mit einem angemessenem Satz auf seinen doofen Spruch antworten.

Bei deinem sehe ich aber keine Probleme ... und meist sieht es knapper aus, als es ist. Ich selber hab zum Beispiel in der Tat das Problem, dass ich direkt vor dem Rad keine 8 cm mehr Platz habe - für die "Bodenfreiheit" gilt aber die "lichte Höhe" unter dem Fahrzeug - ein 8 cm starkes Brett muss berührungsfrei überfahren werden können - mit den Rädern drauf fahren muss man nicht.
 
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Hallo,

such dir eine Prüfstelle, die einen Plattenprüfstand hat, dann gibt es solche Probleme nicht ;) .
 
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och, soo tief sieht der doch gar nicht aus in deiner Signatur.

Schau mal, ob du vor den Rädern ca. 8 cm Platz hast. Nimm eine Zigarettenpackung und stell sie hochkant vor die Räder - wenn das passt, hast du nichts zu befürchten außer einem doofen Spruch vom Prüfer.

Schafft der prüfer es mit Gewalt den Wagen so ruppig in den Prüfstand zu fahren, dass er aufsetzt, dann darfst du gerne mit einem angemessenem Satz auf seinen doofen Spruch antworten.

Bei deinem sehe ich aber keine Probleme ... und meist sieht es knapper aus, als es ist. Ich selber hab zum Beispiel in der Tat das Problem, dass ich direkt vor dem Rad keine 8 cm mehr Platz habe - für die "Bodenfreiheit" gilt aber die "lichte Höhe" unter dem Fahrzeug - ein 8 cm starkes Brett muss berührungsfrei überfahren werden können - mit den Rädern drauf fahren muss man nicht.

Hi Frank,

8cm sollten vor dem Hinterrad vorhanden sein, aber ich bin mir trotzdem ziemlich unsicher, ob das wirklich beim Bremsentest langt.
Wie oben schon berichtet, lag der Wagen schon ohne Test fast auf.

Werde wohl den Rat von Thorsten folgen und einen Plattenprüfstand suchen.

Kann man davon ausegehen, daß neuere TÜV Stellen eher einen Plattenprüfstand haben?

Grüße und vielen Dank

Sib
 
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Nicht so ängstlich, wenn es knapp werden sollte, fährt der Prüfer nicht drauf, da er ja für Beschädigungen haftet. :w
 
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Hi Frank,

8cm sollten vor dem Hinterrad vorhanden sein, aber ich bin mir trotzdem ziemlich unsicher, ob das wirklich beim Bremsentest langt.
Wie oben schon berichtet, lag der Wagen schon ohne Test fast auf.

Werde wohl den Rat von Thorsten folgen und einen Plattenprüfstand suchen.

Kann man davon ausegehen, daß neuere TÜV Stellen eher einen Plattenprüfstand haben?

Grüße und vielen Dank

Sib

Hallo Sib,

ich kann dir wirklich nur den Rat geben, such dir eine Prüfstelle mit einem Plattenprüfstand. Ich habe weder vor dem Vorderrad noch unterm Wagen ( beim Roadster ) 8cm Bodenfreiheit und ich hatte noch keinerlei Probleme, auch "CoolDad" hatte bei der Prüfstelle keine Probleme.
Leider kann man nicht sagen, dass eine "neue" Prüfstelle einen Plattenprüfstand hat :-( .
 
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och, soo tief sieht der doch gar nicht aus in deiner Signatur.

Schau mal, ob du vor den Rädern ca. 8 cm Platz hast. Nimm eine Zigarettenpackung und stell sie hochkant vor die Räder - wenn das passt, hast du nichts zu befürchten außer einem doofen Spruch vom Prüfer.

Schafft der prüfer es mit Gewalt den Wagen so ruppig in den Prüfstand zu fahren, dass er aufsetzt, dann darfst du gerne mit einem angemessenem Satz auf seinen doofen Spruch antworten.

Bei deinem sehe ich aber keine Probleme ... und meist sieht es knapper aus, als es ist. Ich selber hab zum Beispiel in der Tat das Problem, dass ich direkt vor dem Rad keine 8 cm mehr Platz habe - für die "Bodenfreiheit" gilt aber die "lichte Höhe" unter dem Fahrzeug - ein 8 cm starkes Brett muss berührungsfrei überfahren werden können - mit den Rädern drauf fahren muss man nicht.

8 cm ist Vorschrift? Wo steht das denn?

Ich kenne nur die Vorschrift der "Leuchten Höhe". Die Lichtaustrittskante darf demnach nicht unter 48 oder 50 cm liegen. Alles andere ist Einem selbst überlassen.

Gruß Viktor
 
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8 cm ist Vorschrift? Wo steht das denn?

Ich kenne nur die Vorschrift der "Leuchten Höhe". Die Lichtaustrittskante darf demnach nicht unter 48 oder 50 cm liegen. Alles andere ist Einem selbst überlassen.

Gruß Viktor

Das stimmt, es gibt keine gesetzliche Vorschrift die besagt, wieviel Bodenfreiheit ein Auto haben muß, aber die Lichtaustrittskante muß 50cm betragen.
 
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Das stimmt, es gibt keine gesetzliche Vorschrift die besagt, wieviel Bodenfreiheit ein Auto haben muß, aber die Lichtaustrittskante muß 50cm betragen.

es gibt doch nur diese Centimeter-Angabe von Kennzeichenunterkante oder ?
aber was heißt das schon :M
 
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8 cm ist Vorschrift? Wo steht das denn?
... rechtliche Grauzone:

Für Pkw gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Maß für die Bodenfreiheit. Für Lkw und Geländewagen ja. Es gibt für Pkw lediglich eine entsprechende Richtlinie. Unabhängig davon müssen gem. § 30 Abs. 1 Nr. 1 StVZO Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.

Darüber hinaus gibt es bestimmte Vorschriften, in denen feste Höhen vorgeschrieben sind (Scheinwerfer und Kennzeichen).

Tieferlegungen bei denen nur noch eine Bodenfreiheit von 6 cm zu verzeichnen ist, sind keinesfalls mehr akzeptabel.
Verkehrstalk-Foren > Gefahrenbegriffe im Verkehrsrecht

Wenn der Polizist schlecht geschlafen hat, gibt's halt Ärger und ansonsten nicht. Catalunya hatte mit 6,5 cm in Osnabrück probleme, andere in anderen Gegenden nicht ...

Dazu kommt dann auch noch der Rampenwinkel, der auch nirgendwo festgeschrieben ist. Und was für Material und was für Teile es sind, die mit dem Boden in Kontakt kommen. Die Regenabweiserlippen vor dem Vorderrad sind bei den meisten Z4 auch eher "Verschleißteile".
 
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In Osnabrück ist es klar mit den 8cm. Aber das war einfach polizeiliche Willkür ohne eine entsprechende Gesetzesgrundlage.

Ich denke, daß die Lichtaustrittskante entscheidender ist, obwohl es auch hier Sonderregelungen geben muß, da es Fahrzeuge mit niedrigeren Werten serienmäßig gegegeben haben soll.

gruß Viktor
 
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Ich finde keinen Plattenprüfstand hier in der Nähe. :(

Habe eben paar hier in der Nähe abgefahren und es war keiner dabei. Sind die so unbeliebt?
 
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Ich finde keinen Plattenprüfstand hier in der Nähe. :(

Habe eben paar hier in der Nähe abgefahren und es war keiner dabei. Sind die so unbeliebt?

Ich kenn die dinger häufiger aus freien Werkstätten die ein oder 2x pro woche die Dekra im Haus haben, hier gibts "A3" is ne kette die haben den Plattenprüfstand
 
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Lass den Tüv bei BMW machen - kostet auch nicht mehr ... und du hast keine Sorgen mit irgendwelchen Plattenprüfständen.
 
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Lass den Tüv bei BMW machen - kostet auch nicht mehr ... und du hast keine Sorgen mit irgendwelchen Plattenprüfständen.

Und was machen die anderes? Soweit ich weiß, haben die auch keinen Plattenprüfstand.
 
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ach übrigens... bin schließlich zu BMW, habe den Mehrpreis in Kauf genommen und ohne Probleme TÜV bekommen.

Wie die nun den Bremsentest gemacht haben, weiß ich nicht... vielleicht besser so.
 
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