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Hallo,
bekommt man den Tüv wenn das ABS Lämpchen leuchtet?
(Das ist eine ernst gemeinte Frage!)
Gruß
Ingmar
ich würd die birne rausmachen, dann sollte es klappen mit dem tüv!!!
Hallo,
bekommt man den Tüv wenn das ABS Lämpchen leuchtet?
(Das ist eine ernst gemeinte Frage!)
Gruß
Ingmar
Wieso sollte ein Tüv-Prüfer einem Auto das Tüv-Siegel geben, wenn das Bremssystem ein Fehler meldet? Sorry, aber ich finde die Frage wirklich "unnütz" (freundlich formuliert).
Und nein, man kann ncht selber per ABS-Bremsung prüfen, ob die Regelsysteme auch wirklich alle funktionieren und der Fehler "nur so aus Spaß" erscheint.
Brauchst gar nicht erst beim Tüv vorfahren ...
Und falls Du doch nur die Birne rausschraubst, dann solltest Du Dich ernsthaft fragen wie wichtig Dir ein funktionierendes Bremssystem ist ... eher gar nicht?!?![]()
Stand nicht in der Ursprungsnachricht!Es handelt sich da auch nicht um einen BMW.
Stand nicht in der Ursprungsnachricht!Wollte mir einen T-Car zulegen und der hat keinen Tüv.
Stand nicht in der Ursprungsnachricht!Ich muss also zuerst uzum Tüv bevor ich AUCH OHNE ABS zu meiner Werkstatt fahren kann.
Stand nicht in der Ursprungsnachricht!Im ersten SCHRITT wollte ich eben "nur" Tüv haben damit ich mich darum kümmern kann.
Klar, Du heiratest ja auch erst und suchst Dir dann die passende Frau, oder?Im ersten SCHRITT wollte ich eben "nur" Tüv haben damit ich mich darum kümmern kann.
Wenn er das Auto kauft ist er verpflichtet es unverzüglich umzumelden. Nur ohne Tüv kann er das Auto nicht ummelden und damit sollte er besser keine 2 Wochen rumfahren - ziemlich riskant.Also ich würde zum TÜV fahren,
wenn Du dort wegen dem Lämpchen nicht durchkommst, dann hast Du ja noch (ich glaube 2 Wochen ?? ) Zeit, den Defekt beheben zu lassen, bist aber schon mal im Falle einer Polizeikontrolle soweit auf der "sicheren Seite"...
Beim TÜV (oder DEKRA) wird ja auch das Bremssystem auf den Rollen/ Walzen durch Versuch getestet, ich denke, da sollte sich schnell herausstellen, ob das Bremssystem als solches defekt ist, oder ob alles funktioniert und eben nur die Lampe (z.B. aus oben erwähnten Gründen) brennt, oder liege ich da falsch ???
Wenn er das Auto kauft ist er verpflichtet es unverzüglich umzumelden.
Echt? Wo steht das?? (mal ehrlich und ohne Spass, interessiert mich wirklich!)
Nur ohne Tüv kann er das Auto nicht ummelden und damit sollte er besser keine 2 Wochen rumfahren - ziemlich riskant.
Ich denke, dass das schon möglich ist...
Ich schlussfolgere es hieraus:
http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/top.php?seite=http://www.stuttgart.de/sde/item/gen/1627.htm
die Zulassung eines "vorrübergehend ausser Betrieb gesetzten Fahrzeuges" ist möglich, hierfür notwendig ist (aus dem Link zu entnehmen) u.a. die Vorlage der AU-Prüfbescheinigung und des HU-Untersuchungsberichts....
Die Quelle beinhaltet allerdings keine Angabe über die Aktualität der vorzulegenden Unterlagen....
Daraus schließe ich, dass eine Ummeldung mit den alten Unterlagen (bzw. sofern Diese nicht vorhanden sind, durch Vorlage des Amtl. Kennzeichens des Vorbesitzers incl. Prüfsiegeln) eine Ummeldung möglich ist....
Hiernach sollte es natürlich selbverständlich sein, eine neue HU und AU durchführen zu lassen...
Kann ihn Kopf und Kragen kosten, wenn er erwischt wird.
Ohne TÜV zu fahren? Sicherlich, aber wie ich meinte, könnte er doch erstmal zum Tüv, bekommt dort (je nach Ergebnis, welches ich ja offen gestellt ließ) nen Mängelbericht, mit welchem er dann 2 Wochen legal unterwegs sein kann, um die (eventuellen) Mängel beheben zu lassen.
Seine Rechte "Fahrten, die mit dem Zulassungsverfahren zu tun haben" ohne Kennzeichen vorzunehmen wird er zwar durchgesetzt bekommen - aber mit welchem Aufwand ?!?
Definitiv falsch, da eine solche Maßnahme nur den gerade zu dieser Zeit gültigen Status der Bremsen widerspiegelt.
Wenn das Lämpchen aber (wie beschrieben) dauerhaft leuchtet, dann sollte es doch auch immernoch auf dem Rollenprüfstand dauerhaft leuchten, sprich, den" gerade zu diese Zeit gültigen Status" wiedergeben (also den hier beschworenen "Totalausfall" )...
(Wenn es hier nichtmehr leuchten sollte, dann sehe ich kein Hinderniss zur Erlangung der Plakette hinsichtlich des Bremssystems bzw. damit wäre ja die Ursprungsfrage egalisiert, denn wo nix brennt, erkennt der TÜV-Prüfer auch nix (zumindest Lämpchen-Technisch)...
(Wie auch gesagt, sollte diese Unregelmäßigkeit selbstredend behoben bzw. untersuchtr werden, aber das hat der Thread-Ersteller ja schon längst erkannt...)
Wenn die ABS Laterne ständig an ist, dann hat das ABS Regelsystem einen (möglicherweise nur sporadischen) Fehler entdeckt und gespeichert. Das kann zum Bleistift ein defekter oder auch nur lockerer Radsensor sein.
Wie ich (aus eigener Erfahrung) beschrieben hatte (ABS hat noch immer geregelt, lediglich Defekt am Sensor)
Den Ausfall eines ABS Systems bei einem 5er "durfte" ich mal live bei einer Geschwindigkeit von weit über Hundert erleben. Den Arsch gerettet haben mir wahrscheinlich mehrere zu diesem Zeitpunkt bereits absolvierte Fahrsicherheitstrainings.