Überholen in Kurven grundsätzlich verboten?

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Gelöschtes Mitglied 1475

Guest
Hallo liebe Mitfahrer! :)

Passiert Euch das auch manchmal, dass Ihr, wenn Ihr in Kurven überholt,

vom Überholten angehupt/ angelichthupt werdet, um Euch für diesen "Fehler" zu rügen?


Habe hier vorsichtshalber (nächster Beitrag!) mal die Regelung zur StVo "Überholen" reinkopiert, die ich auf die Schnelle gefunden habe. Fehlt da irgendwas? &:

Seit mich einmal ein Verkehrsteilnehmer zu Unrecht bezichtigt hat, ich habe ihn gefährdet, ist mir klar geworden, wie schwer man sich gegen solche Vorwürfe zur Wehr setzen kann. Umso schwerer wohl, umso eher die StVO in bestimmten Bereichen, bestimmte Fahrweisen verbietet. :s

Oder wartet Ihr lieber einfach, bis eine gerade Strecke kommt?

Grüße
Oliver


PS: kein oder weit entfernter Gegenverkehr (also kein Zwang zum Bremsen), kein Schneiden, keine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit!
 
AW: Überholen in Kurven grundsätzlich verboten?

Hier die Regelung, für die, die sich durch viel Text entmutigen lassen:


I. Allgemeine Verkehrsregeln
§5 Überholen
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(1) Es ist links zu überholen.

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(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

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(3) Das Überholen ist unzulässig:



  1. bei unklarer Verkehrslage oder
  2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.

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(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder """" weniger als 50 m beträgt.

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(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

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(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

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(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

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(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

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(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

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(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
 
AW: Überholen in Kurven grundsätzlich verboten?

Ist nunmal das persönliche Risiko im Straßenverkehr - man kann fahren wie ein Engel und doch gibt es immer einen teufel, der einen vor den Kadi zerren könnte.

Vorzugsweise Fahrer schneller Autos - manchmal aus Neidgründen oder weil sich die Leute erschrocken haben und nicht mit einem Überholvorgang rechneten.

Pech eben ...
 
AW: Überholen in Kurven grundsätzlich verboten?

Also Pkt.2 und 3.1 sind eindeutig und können schlecht "ausgelegt" werden. Insbesondere vor dem Hintergrund, wenn in einer Kurve überholt werden sollte bzw. wurde.
Ein "vernünftiger" Verkehrsteilnehmer muss in Kurven nicht davon ausgehen, dass er in einer Kurve überholt wird oder ihm jemand entgegen kommt. Da das so ist, greift wiederum zusätzlich auch §1 StVO. Es gibt daher genügend Gründe, dass der Überholte sich "genötigt" fühlen kann und somit berechtigter Weise eine Anzeige machen könnte.

Daran ändert auch nichts, falls der Überholer die Strecke/Kurve gut kennt. Ein Richter oder Staatsanwalt würde eine Kurve generell als "nicht einsehbar" einstufen (behaupte ich jetzt mal so frech)
 
AW: Überholen in Kurven grundsätzlich verboten?

Hi,

das ist doch mal eine gute Frage!

Ich habe bei mir in der Gegend eine langgezogen Rechtskurve, die man nach der Maisernte auch voll überblicken kann. Dort kann man bestens überholen.

Die Frage ist halt, ob das zulässig ist.

Der Überholte mag da wohl manchmal etwas überrascht sein, wenn er die Kurve "schnell" fährt und dann einer außen vorbei geht.

Oryx
 
AW: Überholen in Kurven grundsätzlich verboten?

mein Kumpel (Anwalt) sagt:

überholen in Kurven ist grundsätzlich nicht verboten ...

aber es ist grundsätzlich davon abzuraten, gibt im Zweifelsfall Probs
(auch weil der Überholte den Überholer im toten Winkel hat).
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AW: Überholen in Kurven grundsätzlich verboten?

aber es ist grundsätzlich davon abzuraten, gibt im Zweifelsfall Probs
(auch weil der Überholte den Überholer im toten Winkel hat).
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Genau das ist das Problem!
Manchmal würde ich gerne Flugblätter schmeißen beim Überholen mit der StvO drauf! Viele, glauben, wenn sie von der Tat eines anderen überrascht werden, bzw. es nicht selbst so machen würden, sei es verboten. Das sind die sogenannten Nach- Huper :w
Der tote Winkel könnte in Rechtskurven oder sehr engen Linkskurven schon auftreten- aber wiegt das Rechtsfahrgebot, von dem der zu Überholende ohne wichtigen Grund abweicht, nicht schwerer?


Daran ändert auch nichts, falls der Überholer die Strecke/Kurve gut kennt.

Nur zur Vollständigkeit:
in diesem Fall kannte der ÜBERHOLTE (auch) die Strecke und beschließt bereits 500 m vor der Abbiegung und dem Geschwindigkeitslimit langsamer zu fahren, weil er ja eben abbiegen will (und sicher auch Umwelt und Geldbeutel schonen möchte). :T An anderer Stelle habe ich schon mal den Fachbegriff dafür eingebracht "Ambulante Verkehrspädagogen" - kein Witz! Die gibt es auffällig oft im Kreise der deutschsprachigen Länder.
 
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