Jokin
Waschverweigerer
Hallo,
wenn in Deutschland ein Z4 2.2 auf die Bremsanlage eines Z4 3.0 aufgerüstet wird und sich dieses Fahrzeug dann von der Bremsanlage mit allen zugehörigen Teilen auf dem technischen Serienstand wie ein 3.0i befindet, wird das der deutsche Tüv nach §19(2) StVZO eintragen.
Es ist kein Gutachten von BMW dazu notwendig.
Wie ist das in der Schweiz? Geht das auch so "einfach"? ... oder ist dazu ein Gutachten, bzw. "Herstellerbescheinigung" des Herstellers notwendig?
Ich hoffe, Ihr Schweizer könnt mir diese Frage beantworten.
wenn in Deutschland ein Z4 2.2 auf die Bremsanlage eines Z4 3.0 aufgerüstet wird und sich dieses Fahrzeug dann von der Bremsanlage mit allen zugehörigen Teilen auf dem technischen Serienstand wie ein 3.0i befindet, wird das der deutsche Tüv nach §19(2) StVZO eintragen.
Es ist kein Gutachten von BMW dazu notwendig.
Wie ist das in der Schweiz? Geht das auch so "einfach"? ... oder ist dazu ein Gutachten, bzw. "Herstellerbescheinigung" des Herstellers notwendig?
Ich hoffe, Ihr Schweizer könnt mir diese Frage beantworten.
