Unfall bei ausgeschaltetem ESP - muss Vollkasko zahlen?

Daglfinger

///M RELOADER
Registriert
4 Mai 2005
Wagen
BMW Z4 e85 M roadster
Hoi,

angenommen ich schalte mein ESP ab und komme in einer Kurve ins Schleudern und knalle darum in eine Mauer, zahlt meine Vollkasko meinen Schaden oder könnte diese sich aufgrund grober Fahrlässigkeit weigern?
 
Zuletzt bearbeitet:
Beantworten kann ich die Frage leider nicht, aber dann wäre es auch grob fahrlässig wenn ich ein Auto ohne esp fahre, oder?
(nach meinem Verständnis, das sehen Versicherungen sicher wieder anders)
 
Wird überhaupt in einem Gutachten festgestellt oder geprüft ob Sicherheitseinrichtungen abgeschaltet waren?
 
Warum sollte sie nicht zahlen. Es steht soweit ich weiss nirgends das du Sicherheitssysteme wie ESP zwingend verwenden musst.
Sonst gäbe es wohl die option nicht die abzuschalten.

Zumal, wer soll wissen ob du esp an oder aus hattest...?!?

Wenns dich rum nimmt warst einfach zu schnell, fertig. [emoji12]
 
Nur meine "two cents", ohne konkrete Fachkenntnis dazu:
... angenommen ich schalte mein ESP ab und komme in einer Kurve ins Schleudern und knalle darum in eine Mauer, zahlt meine Vollkasko meinen Schaden oder könnte diese sich aufgrund grober Fahrlässigkeit weigern?
Mindestens liegt die Annahme einer groben Fahrlässigkeit - wenn nicht gar eher: von (bedingtem) Vorsatz - doch in der Tat nahe, wenn man ohne Not wesentliche Sicherheitssysteme des Fahrzeugs abschaltet und sodann verunfallt.

Allerdings würde sich dann wohl auch die Frage stellen, ob der Unfall überhaupt und nachweislich nicht passiert wäre, wenn die Systeme nicht abgeschaltet worden wären (sog. Frage der Kausalität, d. h. des Zusammenhangs zwischen Fehlverhalten und Schadensentstehung). Spätestens an dieser Stelle hätte die Versicherung jedenfalls ein paar flotte Rechtsfragen zusammen, mit denen sie sich ggf. auch zu Ungunsten des Versicherungsnehmers befassen könnte. :whistle:
Wird überhaupt in einem Gutachten festgestellt oder geprüft ob Sicherheitseinrichtungen abgeschaltet waren?
Woher will man zuverlässig vorhersagen, ob und inwieweit die Versicherung im Fall des Unfalles konkrete Nachforschungen anstellen wird? ;)
 
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Reaktionen: Ti_
... wenn man ohne Not wesentliche Sicherheitssysteme des Fahrzeugs abschaltet und sodann verunfallt.

... ;)

Die Not könnte sich aus zu stark reduzierter Motorleistung durch das ESP im Kurvenausgang ergeben. Oder ich will in einen leichten Drift gehen :whistle:
 
Stellt sich die Frage, wie die Versicherung darauf kommt, dass das ESP abgeschaltet war. Und wenn die dies per se vermuten, werden die Reifenprofiltiefe, der chinesische Hersteller der Reifen uvm. nicht evtl. vorher als Ausschlussgrund für eine Zahlung herangezogen?

Dabei kommt schon die nächste Frage: Darf der Versicherer ins Blaue hinein darauf bestehen, Aufzeichnungen von Fahrzeugdaten zur Verfügung gestellt zu bekommen, um eine "Schuld" darlegen zu können?
 
... und bin ich grob fahrlässig (evtl. sogar vorsätzlich) unterwegs, wenn ich ein Fahrzeug fahre, dass garkein ESP hat :confused:
 
... Dabei kommt schon die nächste Frage: Darf der Versicherer ins Blaue hinein darauf bestehen, Aufzeichnungen von Fahrzeugdaten zur Verfügung gestellt zu bekommen, um eine "Schuld" darlegen zu können?

Aufs Geratewohl und ins Blaue hinein wird ein solches Begehren in aller Regel keinen Erfolg versprechen.
Wird dagegen substantiiert seitens der Versicherung dargelegt, dass hier ein grobes Fehlverhalten gegeben sein könnte, welches zudem relevant ist (Anspruchsminderung oder Regress aufgrund grober Fahrlässigkeit; in einigen Versicherungen allerdings auch ausgeschlossen), dann können durchaus auch Fahrzeugdaten angefordert werden, wenn dir als Anspruchsgegner der (alleinige) Zugang zu diesen Informationen obliegt.

(Das ist natürlich eine ganz verknappte Darstellung.)

... und bin ich grob fahrlässig (evtl. sogar vorsätzlich) unterwegs, wenn ich ein Fahrzeug fahre, dass garkein ESP hat :confused:

Nein, denn was das Fahrzeug nicht hat, hat es nicht.

Allerdings bist du als Fahrer halt verpflichtet, dein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle zu haben. (Und dabei kann dir das ESP im gewissen Rahmen halt behilflich sein.)
 
In meiner Police steht (so in etwa, nicht wortwörtlich): "inkl. grober Fahrlässigkeit, ausgenommen aber Rotlichtverstöße, Alkohol und/oder Drogen"

Kann der Betroffene doch schnell mal selbst nachlesen.
 
Das wär aber nun wirklich zuuu einfach Harald :cautious: :D
Erst mal muss er auf den richtigen Weg gebracht werden :p :P
Dann regelt sicht der Rest hoffentlich wieder ein;)

Edit:
Ich hab meine Police in PDF. Da kann man wunderbar schnell suchen. Einfach STRG+F drücken, Suchbegriff eingeben... fetisch
 
Die Not könnte sich aus zu stark reduzierter Motorleistung durch das ESP im Kurvenausgang ergeben. Oder ich will in einen leichten Drift gehen :whistle:
Eine als zu gering empfundene Motorleistung ist aus Sicht der Versicherung wohl eher kein tragfähiges Argument für die Abschaltung von Sicherheitssystemen, sondern dokumentiert im Gegenteil allenfalls ein vorsätzliches (Fehl-) Verhalten. Der Wunsch nach einem Drift im öffentlichen Straßenverkehr dürfte dann noch das Argument der vorsätzlichen Verkehrsgefährdung liefern. ;)
 
Eine als zu gering empfundene Motorleistung ist aus Sicht der Versicherung wohl eher kein tragfähiges Argument für die Abschaltung von Sicherheitssystemen, sondern dokumentiert im Gegenteil allenfalls ein vorsätzliches (Fehl-) Verhalten. Der Wunsch nach einem Drift im öffentlichen Straßenverkehr dürfte dann noch das Argument der vorsätzlichen Verkehrsgefährdung liefern. ;)

Wo kann ich "gefällt mir nicht" drücken :rolleyes:
 
Wo kann ich "gefällt mir nicht" drücken :rolleyes:
Ach, Verzeihung, wenn dir das nicht gefällt, dann nehme ich das natürlich zurück und es ist im Gegenteil so, dass das Driften ohne ESP und andere riskante Kapriolen im Straßenverkehr von den Versicherungsgesellschaften doch so gerne gesehen werden, dass man dir unmittelbar eine Beitragssenkung anbieten und vollsten Versicherungsschutz garantieren wird. :wm
 
Hoi,

angenommen ich schalte mein ESP ab und komme in einer Kurve ins Schleudern und knalle darum in eine Mauer, zahlt meine Vollkasko meinen Schaden oder könnte diese sich aufgrund grober Fahrlässigkeit weigern?
Ruf Deine Versicherung an und frage sie.

... ganz offensichtlich moechtest Du sie nicht fragen - somit hast Du Dir Deine Frage selbst beantwortet: Sie kann sich weigern die Kosten zu uebernehmen.

Nun frag aber bitte nicht wie sie das begruendet, sondern ruf sie an und frag sie.

Grundsaetzlich ist eine Vollkasko-Versicherung nicht dazu verpflichtet Schaeden zu bezahlen, das ist nur die Haftpflicht ... und auch diese kann das Geld vom Versicherungsnehmer zurueckfordern.

... und was der Gutachter feststellt oder nicht, das liegt massiv an dem Gutachter und an der Story, die der Versicherungsnehmer dem Gutachter auftischt. Ob die Story den Tatbestand des Versicherungsbetruges erfuellt, ist wieder eine andere Diskussion ... diese hier im Forum zu diskutieren halte ich fuer grob daemlich. (sorry, aber so sehe ich das nunmal)


Daher ganz kurz: Wer zu daemlich ist ohne ESP/DSC/ABS Auto zu fahren, der moege seinen Schaden bitte selber "regulieren (lassen)".

(und bevor das jemand in den falschen Hals bekommt: Ich war selber vor 3 Jahren zu bloed ein Auto ohne ABS um die Kurve zu fahren ... blockierend bin ich gegen einen Baum gefahren, hab einen Schaden im 5-stelligen Bereich verursacht und habe die Vollkasko in Anspruch genommen, die ich einen Tag zuvor abgeschlossen hatte - dazu brauchte ich kein Forum und kein Anwalt, sondern ich habe dort angerufen und geregelt)
 
Ach, Verzeihung, wenn dir das nicht gefällt, dann nehme ich das natürlich zurück und es ist im Gegenteil so, dass das Driften ohne ESP und andere riskante Kapriolen im Straßenverkehr von den Versicherungsgesellschaften doch so gerne gesehen werden, dass man dir unmittelbar eine Beitragssenkung anbieten und vollsten Versicherungsschutz garantieren wird. :wm
Geht doch warum ned glei so :D
 
@ jokin ich bin nicht so dämlich, die frage ist in der Gruppe diskutiert worden und ich habe sie hier her weiter geleitet
 
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