Unfall beim Autohaus nach Kaufunterschrift vor Übergabe - Was sollte man tun?

MichBeck

macht Rennlizenz
Registriert
3 Oktober 2010
Ort
Castrop-Rauxel
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Ein Freund hat einen 4 Jahre alten Wagen Neuwert 40.000€ gebraucht gekauft, sprich Unterschrift geleistet. Gezahlt hat er noch nicht. Übergabe hat noch nicht stattgefunden. An dem Wagen war äußerlich nicht´s dran.

Jetzt hat er die Info bekommen dass der hauseigene Lieferwagenfahrer den Wagen an mehreren Teilen verschrammelt hat und er mindestens beilackiert werden muss.

Was kann mein Kumpel tun? Eigentlich möchte er die Kiste nicht mehr haben oder mindestens eine Wertminderung wg. Unfallschaden geltend machen.
 
...

Was kann mein Kumpel tun? ...

...zuerst einmal mit dem Verkäufer sprechen - ich würde konkret ansprechen, dass er (also Dein Kumpel) sich durch diesen Schaden dem Vertrag nicht mehr gebunden sieht und sollte der Schaden wirklich nur ein Lackschaden sein, zumindest eine Wertminderung angesagt wäre. Ansonsten würde ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wichtig wäre für mich, sollte eine Wertminderung in akzeptabler Höhe angeboten werden, dass ein Sachverständiger den Schaden bewertet (nicht dass hier irgend etwas versteckt wird... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich möchte er die Kiste nicht mehr haben

Würde ich ehrlich gesagt auch nicht mehr haben wollen. Ich würde vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich habe da so meine Prinzipien. Ich kaufe nur "unfallfrei".

An mehreren Teilen verschrammelt hört sich nicht nur nach einem Kratzer an. Da muss mehr passiert sein.

Steht im Kaufvertrag "unfallfrei" und ohne Nachlackierungen? Dann dürfte das kein Problem darstellen, vom Vertrag zurück zu treten.
 
Bin ja kein Jurist, allerdings vermute ich nach Unterschrift ist der Eigentumsübergang besiegelt.
Wenn dem so ist dann ist der Schadensverursacher in die Pflicht zu nehmen.
Ergo unbedingt ein neutraler Gutachter hinzuzuziehen.
Nicht schön, aber auch nicht wirklich schlimm.
 
Gegenstand des Kaufvertrags war ja nicht das kaputtgefahrene Auto, sondern das Auto in dem Zustand, wie der Freund es gekauft hat. Gegenstand des Kaufvertrags wird auch nicht das Auto gewesen sein, das durch einen Unfall beschädigt worden ist und (möglicherweise) dann wieder repariert worden ist.

Der Fall ist ähnlich dem Fall des als unfallfrei verkauften Unfallwagens. Ein solcher war nie Gegenstand des Kaufvertrags.

Der Freund muss das Auto also nicht annehmen, keine Zahlung leisten und kann den Rücktritt erklären.
 
Der Verkäufer hat ein Produkt x angeboten, der Käufer hat das Angebot akzeptiert und den Kaufvertrag unterschrieben.
Laut BGB ist damit der Kauf zustande gekommen.
Ist das bei KFZ etwa anders ?

Eigentlich ein Patzer des Händlers, kann auch bei jedem Werkstattaufenthalt passieren.
 
Bin ja kein Jurist, allerdings vermute ich nach Unterschrift ist der Eigentumsübergang besiegelt.
Wenn dem so ist dann ist der Schadensverursacher in die Pflicht zu nehmen.
Ergo unbedingt ein neutraler Gutachter hinzuzuziehen.
Nicht schön, aber auch nicht wirklich schlimm.
Eigentumsübergang ist nach Bezahlung und Übergabe. Bis dahin trägt das Autohaus das Risiko bei Beschädigungen. Also Rücktritt oder Minderung.
 
Wie war das noch einmal mit den drei Verträgen beim Brötchenkauf*? &:

(*Hab auf die Schnelle nichts anderes gefunden.)

@MichBeck
Mit den bisherigen Informationen kann man nicht wirklich zielführend weiterhelfen. Im Allgemeinen sind Foren auch nur bedingt geeignet, individuelle Rechtsansprüche abzuklären. Eine anwaltliche Erstberatung ist da durchaus zielführender.
 
Der Eigentumsvorbehalt bezeichnet eine besondere Verabredung bei einem Kaufvertrag über „bewegliche“ Sachen und besagt, dass die Ware zwar mit Lieferung in den Besitz des Käufers übergeht, der Verkäufer aber so lange Eigentümer der Ware bleibt, bis diese vom Käufer vollständig bezahlt wurde. Erst mit Bezahlung der Rechnung wird der Kunde auch Eigentümer. Der Eigentumsvorbehalt sichert also dem Verkäufer bei Abschluss des Kaufvertrages das Eigentum an der verkauften Ware bis zur ihrer vollständigen Bezahlung.

Somit sollte das Thema erledigt sein. Vom Vertrag zurücktreten. Schließlich ist der Wagen auch nicht mehr in dem Zustand wie im Kaufvertrag beschrieben.
 
Der Eigentumsvorbehalt bezeichnet eine besondere Verabredung bei einem Kaufvertrag über „bewegliche“ Sachen und besagt, dass die Ware zwar mit Lieferung in den Besitz des Käufers übergeht, der Verkäufer aber so lange Eigentümer der Ware bleibt, bis diese vom Käufer vollständig bezahlt wurde. Erst mit Bezahlung der Rechnung wird der Kunde auch Eigentümer. Der Eigentumsvorbehalt sichert also dem Verkäufer bei Abschluss des Kaufvertrages das Eigentum an der verkauften Ware bis zur ihrer vollständigen Bezahlung.

Somit sollte das Thema erledigt sein. Vom Vertrag zurücktreten. Schließlich ist der Wagen auch nicht mehr in dem Zustand wie im Kaufvertrag beschrieben.

Der Eigentumsvorbehalt muss allerdings vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, gibt es schlichtweg keinen Eigentumsvorbehalt. Auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist an gewisse Voraussetzungen gebunden und nicht per se begründet.

Somit ist das Thema ... welch' Überraschung ... weiterhin vollkommen offen und ungewiss. :X
 
Wie war das noch einmal mit den drei Verträgen beim Brötchenkauf*? &:

(*Hab auf die Schnelle nichts anderes gefunden.)

@MichBeck
Mit den bisherigen Informationen kann man nicht wirklich zielführend weiterhelfen. Im Allgemeinen sind Foren auch nur bedingt geeignet, individuelle Rechtsansprüche abzuklären. Eine anwaltliche Erstberatung ist da durchaus zielführender.

Anwaltliche Erstberatung habe ich ihm auch direkt empfohlen. Da ich weiß dass hier im Forum auch einige Cracks sind wollte ich da nur nicht´s unversucht lassen. Der Anwalt hat gemeint dass eine Wandlung kein Problem wäre...

Es gibt jedoch wohl ein Urteil das den Besitz in so einem Fall schon beim Käufer sieht und eine Nachlackierung als zu akzeptierender "Mangel" bei einem 4 Jahre alten Wagen zu sehen ist.

Der Verkäufer hat inzwischen angeboten entweder 10% vom Reparaturpreis (2000€) als Nachlass zu gewähren oder die Wandlung einzuleiten. Am Ende muss sich mein Kumpel jetzt den Kopf zermartern was er macht. Auf den Bildern sieht er wohl dass auch der Kotflügel leicht eingerückt ist...ansonsten nur oberflächliche Lackschrammen rechts vorne (Stoßstange, Kotflügel, Scheinwerfer).
 
Da ich weiß dass hier im Forum auch einige Cracks sind wollte ich da nur nicht´s unversucht lassen.

Das ist ja auch grds. nicht schlecht. Problematisch wird es halt nur dann, wenn es auf Details ankommt.

Aber so ist ja alles geklärt und dein Freund kann sich für eine Option entscheiden.
 
Der Verkäufer hat inzwischen angeboten entweder 10% vom Reparaturpreis (2000€) als Nachlass zu gewähren oder die Wandlung einzuleiten. Am Ende muss sich mein Kumpel jetzt den Kopf zermartern was er macht. Auf den Bildern sieht er wohl dass auch der Kotflügel leicht eingerückt ist...ansonsten nur oberflächliche Lackschrammen rechts vorne (Stoßstange, Kotflügel, Scheinwerfer).
Na bei solch Angebot fällt die Entscheidung nicht schwer 😂
 
Naja, bei dem Alter des Fahrzeugs und nach einer fachgerechten Reparatur, dürfte die Wertminderung vermutlich von einer Versicherung in einer ähnlichen Höhe bewertet werden. Insoweit müsste man sich überlegen, ob man ggf. durch Nachverhandlung ein besseres Ergebnis erzielt oder ob man sich auf die Suche nach einem anderen Fahrzeug machen will.
 
Apropos Wertminderung: bei meinem 14 Jahre alten Coupe gibt’s sogar noch 150,- Euro Wertminderung bei einem kleinen Schaden.
 
Um nochmal kurz auf die Bezeichnung "unfallfrei" zurückzukommen, das Thema ist nicht so einfach wie es den Anschein hat. Genau genommen ist ein Fahrzeug bereits bei einer kleinen Beilackierung (Smart Repair) nicht mehr unfallfrei. Daher würde ich bei älteren Fahrzeugen nicht empfehlen diese pauschal als unfallfrei zu verkaufen, gerade wenn man sie nicht als Neuwagen selber gekauft hat. Soweit ich weiß gibt es keine belastbare Grenze ab welchem Schaden aus einem Fahrzeug ein Unfallfahrzeug wird, oder umgekehrt, ein Fahrzeug nicht mehr als unfallfrei bezeichnet werden kann. Und per Definition ist ja jeder Vorfall, der einen Schaden am Fahrzeug zur Folge hat, und sei er noch so klein, ja ein Unfall.
 
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