Unfall - gegnerische Versicherung zahlt nicht

Bucho

Fahrer
Registriert
25 Mai 2010
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive28i
Hallo.

Man nehme eine dreispurige Straße, bei der die rechte Spur eine Bus/LKW-Spur ist. Ein PKW wechselt von der linken auf die mittlere Spur. Kurz nachdem der Spurwechsel abgeschlossen ist, fährt ein LKW mit höherer Geschwindigkeit auf der rechten Spur an dem PKW vorbei und wechselt auf die mittlere Spur. Dabei berührt er den PKW. Der PKW wird leicht beschädigt, der LKW nicht. Der PKW-Fahrer bestreitet die Schuld am Unfall. Der LKW-Fahrer behauptet, der PKW wollte auf die rechte Spur um rechts abzubiegen. Zeugen gibt es keine. Die gerufene Polizei kann eine Schuldfrage nicht feststellen, beide Fahrer bekommen einen Bußgeldbescheid. Nach schriftlicher Schilderung des Vorfalls an die Polizei wird das Bußgeldverfahren gegen den PKW-Fahrer eingestellt. Der PKW-Fahrer ist sich natürlich bewusst, dass er sich hierauf zivilrechtrechtlich natürlich für die Schuldfrage nicht berufen kann.

Der PKW-Fahrer, der zwar eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, diese jedoch nicht in Anspruch nehme kann, da der PKW nicht auf seinen Namen angemeldet ist, macht den entstandenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend. Diese lehnt die Übernahme des Schadens ab, da sie der Auffassung ist, dass der PKW-Fahrer die Vorfahrt des LKW-Fahrers missachtet hat. Der PKW-Fahrer möchte natürlich wissen, wo und ob eine Vorfahrt für den LKW-Fahrer sich auf Vorfahrt berufen kann. Er bittet um Erläuterung anhand der StVO. Dieser bitte kommt die gegnerische Versicherung nicht nach und verweist nun auf die ihr vorliegende Polizeiakte, aus der die Schuldfrage hervorgehen soll. Der Bitte, Auszüge aus der Polizeiakte zuzusenden, kommt die Versicherung ebenfalls nicht nach. Für die Versichrung ist die Schuldfrage geklärt und auf weitere Korrespondenz wird sie sich nicht einlassen.

Wie würdet ihr die Situation einschätzen? Was würdet ihr dem PKW-Fahrer raten, nun zu tun? Da keine Zeugen vorhanden sind und die Schuld mehr oder weniger fraglich ist (Aussage gegen Aussage), ist der Rechtsweg auf Grund des Kostenrisikos nicht wirklich sinnvoll. Hat der PKW-Fahrer ein Recht auf eine ordentliche Begründung von der gegnerischen Versicherung (z.B. Kopien aus der ominösen Polizeiakte)? Oder sollte der PKW-Fahrer zur Vermeidung von unnötiger Zeit und unnötigen Kosten seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen bzw. den Schaden selber zahlen?

Für Antworten bin ich dankbar
 
Warum sollte die Verkehrsrechtsschutz des PKW-Fahrers nicht die Kosten übernehmen? Seit wann gelten Versicherungen denn für Sachen (PKW) und nicht für Personen?
Wie auch immer. Lohnt sich eine Klage auf Schadenersatz gegen den LKW-Fahrer? Wenn ja, ab zum Anwalt - ansonsten Lehrgeld, sprich die Reparatur des PKW zahlen.

P.S.: Eine Skizze des Geschehens wäre zum Verständnis sehr hilfreich...
 
Ich sehe hier die typische Abwiegelung durch die Versicherung. Die spekulieren einfach darauf, dass eh keine Klage kommt. Der LKW Fahrer kann sich natürlich nicht auf Vorfahrt berufen. Auch die zweite Aussage, es würde aus der Polizeiakte hervorgehen, halte ich für frei erfunden.

Das beste in diesem Fall wird sein, den Schaden am PKW zu ermitteln und zum Anwalt zu gehen. Der kann dann in die Akte einsehen und weitere Beratungen geben. Die Kosten dafür halten sich in Grenzen.

Rein subjektiv hört sich das nach "rechts vorbei und reindrängeln" an. Der LKW hat natürlich zu warten bis er die Spur wechseln kann. Aber ob das vor Gericht weiterhilft...
 
Was hier als ein Handlungsabfolge geschildert wird, ist doch in der Praxis ein gleichzeitiger Spurwechsel zweier Fahrzeuge auf die mittlere Spur unter Mißachtung der gebotenen Sorgfalt beider Fahrer. Selbst mit Zeugen dürfte eine so exakte Rekonstruktion des Hergangs, dass daraus eine eindeutige Schuldzuweisung erfolgen könnte, kaum machbar sein. Was wäre nun in Anbetracht des glücklicherweise nur leichten Schadens gewonnen, wenn ein weiser Richter zu einer 50:50 Teilung der Schuldfrage kommt und dann neben den anteiligen Prozesskosten auch noch die Rückstufung des Schadensfreiheitsrabatts die Sache insgesamt verteuern? Kurz ärgern, Smart Repair und die Sache vergessen wäre nach der Beschreibung meine Empfehlung.
 
Hallo.

Man nehme eine dreispurige Straße, bei der die rechte Spur eine Bus/LKW-Spur ist. Ein PKW wechselt von der linken auf die mittlere Spur. Kurz nachdem der Spurwechsel abgeschlossen ist, fährt ein LKW mit höherer Geschwindigkeit auf der rechten Spur an dem PKW vorbei und wechselt auf die mittlere Spur. Dabei berührt er den PKW. Der PKW wird leicht beschädigt, der LKW nicht. Der PKW-Fahrer bestreitet die Schuld am Unfall. Der LKW-Fahrer behauptet, der PKW wollte auf die rechte Spur um rechts abzubiegen. Zeugen gibt es keine. Die gerufene Polizei kann eine Schuldfrage nicht feststellen, beide Fahrer bekommen einen Bußgeldbescheid. Nach schriftlicher Schilderung des Vorfalls an die Polizei wird das Bußgeldverfahren gegen den PKW-Fahrer eingestellt. Der PKW-Fahrer ist sich natürlich bewusst, dass er sich hierauf zivilrechtrechtlich natürlich für die Schuldfrage nicht berufen kann.

Der PKW-Fahrer, der zwar eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, diese jedoch nicht in Anspruch nehme kann, da der PKW nicht auf seinen Namen angemeldet ist, macht den entstandenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend. Diese lehnt die Übernahme des Schadens ab, da sie der Auffassung ist, dass der PKW-Fahrer die Vorfahrt des LKW-Fahrers missachtet hat. Der PKW-Fahrer möchte natürlich wissen, wo und ob eine Vorfahrt für den LKW-Fahrer sich auf Vorfahrt berufen kann. Er bittet um Erläuterung anhand der StVO. Dieser bitte kommt die gegnerische Versicherung nicht nach und verweist nun auf die ihr vorliegende Polizeiakte, aus der die Schuldfrage hervorgehen soll. Der Bitte, Auszüge aus der Polizeiakte zuzusenden, kommt die Versicherung ebenfalls nicht nach. Für die Versichrung ist die Schuldfrage geklärt und auf weitere Korrespondenz wird sie sich nicht einlassen.

Wie würdet ihr die Situation einschätzen? Was würdet ihr dem PKW-Fahrer raten, nun zu tun? Da keine Zeugen vorhanden sind und die Schuld mehr oder weniger fraglich ist (Aussage gegen Aussage), ist der Rechtsweg auf Grund des Kostenrisikos nicht wirklich sinnvoll. Hat der PKW-Fahrer ein Recht auf eine ordentliche Begründung von der gegnerischen Versicherung (z.B. Kopien aus der ominösen Polizeiakte)? Oder sollte der PKW-Fahrer zur Vermeidung von unnötiger Zeit und unnötigen Kosten seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen bzw. den Schaden selber zahlen?

Für Antworten bin ich dankbar


das geht aus wie das hornberger schießen! und natürlich ist das verhalten von seiten der versicherung auch nachvollziehbar. warum? es gibt keine unabhängigen zeugen. aussage gegen aussage und nur weil du beteuerst, alles richtig gemacht zu haben, wird keine versicherung der welt irgendetwas bezahlen. das sind wirtschaftsunternehmen und rücken freiwillig natürlich keinen cent raus, wenn die sachlage so strittig ist.
die versicherung ist auch nicht verpflichtet dir irgendwelche akten auszuhändigen, wenn du das möchtest, dann schalt nen anwalt ein und laß dir die ermittlungsakte der polizei durch ihn aushändigen.
wie dietmar schon sagte, solltest du mal in deine AVB schauen, normalerweise solltest du als führer eines KFZ versichert sein, nicht das zu führende fahrzeug. also kannst du zumindest schon mal ohne kostenrisiko (vorausgesetzt die RS verweigert dir nicht die kostenübernahme wegen ausweglosigkeit des verfahrens) die ermittlungen der pol prüfen. wenn dein anwalt dann der meinung ist, daß man die aktenlage "dick" genug ist um das tote pferd zu reiten, kannst es ja darauf ankommen lassen. (das erwartete ergebnis steht im ersten satz)
soweit ich weiß ist leider die verbraucherfreundliche und kostenfreie möglichkeit des ombudsmannes für dir nicht relevant, weil es nicht um deine eigene versicherung geht, die den schaden ablehnt. (laß mich aber gern eines besseren belehren)
 
Ich würde auch eine anwaltliche Rechtsberatung vorziehen. Heißt ja noch lange nicht, dass man klagen muss. Es geht doch darum, dass ein Anwalt - und nur ein Anwalt bekommt Akteneinsicht - sich die Sachlage mal anschauen sollte und seine Einschätzung des Falls vornehmen könnte.
Alles weitere sollte sich dann aufzeigen.
 
Ich würde auch eine anwaltliche Rechtsberatung vorziehen. Heißt ja noch lange nicht, dass man klagen muss. Es geht doch darum, dass ein Anwalt - und nur ein Anwalt bekommt Akteneinsicht - sich die Sachlage mal anschauen sollte und seine Einschätzung des Falls vornehmen könnte.
Alles weitere sollte sich dann aufzeigen.


Wieso bekommt in D eigentlich immer nur ein Anwalt Akteneinsicht?
Das hat mich schon immer gestört, nicht das ich Brumm (;)) sein Einkommen nicht gönnen würde, aber möglicherweise könnte ich mich doch aufgrund der Aktenlage dazu entschließen, einen Vorfall gar nicht weiter zu verfolgen, ganz egal, ob mit oder ohne anwaltliche Unterstützung.
Kann mir bitte mal jemand nachvollziehbar erklären, warum das eigentlich so ist?
 
Wieso bekommt in D eigentlich immer nur ein Anwalt Akteneinsicht?

Lies dir doch zum Anfang mal den Artikel in wikipedia durch.
Als erstes wirst du bemerken, dass der zitierte Satz so allgemein nicht stimmt, nicht bei Zivilverfahren. Außerdem gibt es natürlich Interessen verschiedener Parteien, bis hin zum Interesse an Datenschutz.
MfG Gerhard
 
In meinen Augen hängt die Sache ganz klar von der Schadenshöhe ab in wiefern ich rechtliche Schritte überhaupt in Erwägung ziehen würde.

Und ich hätte mich auf gar keine Diskussion mit der Versicherung eingelassen und Fragen wie diese gestellt: "Er bittet um Erläuterung anhand der StVO. Dieser bitte kommt die gegnerische Versicherung nicht nach." ... ja logisch kommt die Versicherung dieser Bitte nicht nach und ich vermute, dass ein entsprechender interner Vermerk auf der Akte ist.

Eine Versicherung, die dem Gegner die StVO erklärt? ... :d

Das läuft schon fast auf "selber zahlen" hinaus.

Einsicht in die Polizeiakte bekommt Dein Anwalt problemlos ... Du selber wohl auch, wenn Du geschickt darum bittest.
 
Alleine die Anfrage, bei der Rechtsschutz, ob sich ein Rechtsstreit lohne wird registriert. Damit wirst Du unattraktiver für die RV, weil Du als streitsüchtiger giltst als andere, die nicht fragen.
Die Frage, warum BETROFFENEN nicht Akteneinsicht gewährt werden darf ist noch nicht beantwortet.

Lies dir doch zum Anfang mal den Artikel in wikipedia durch.

Welchen?

Einsicht in die Polizeiakte bekommt Dein Anwalt problemlos ... Du selber wohl auch, wenn Du geschickt darum bittest.

Wie bittet man denn geschickt darum?

Auch wenn es dem Threadersteller kein Trost mehr sein kann: Eine einfache Überwachungscam für 50 € hätte Licht in die Angelegenheit bringen können. Selbst schlechte Bilder würden die andere Seite wohl von einem PROZESS abschrecken können, es bleibt aber freilich die Frage, ob die Aufnahme VOR-prozesslich ohne Anwalt die richtige Drohkulisse aufbaut.
 
Wieso bekommt in D eigentlich immer nur ein Anwalt Akteneinsicht?
Das hat mich schon immer gestört, nicht das ich Brumm (;)) sein Einkommen nicht gönnen würde, ...

Du darfst dir sicher sein, dass ich mein Geld nicht mit Akteneinsichten verdiene. :wm

Offen gesagt weiß ich selbst gar nicht, warum man als Privatperson nur schwer bis gar nicht Akteneinsicht erhält - jedenfalls nicht mittels Zusendung der Akte. Vermutlich ist es schlicht Bequemlichkeit der Behörden, die sich lieber mit ein paar berufsbedingt zur Sorgfalt verpflichteten Personen herumschlagen, als mit vielen Bürgern, von denen nicht wenige die Akte dann vermutlich nicht mehr zurückschicken würden. :X Sicherlich gibt es da aber auch irgendwelche mehr oder weniger sinnigen Verwaltungsvorschriften, die ich nur nicht kenne. ;)

Ist es aber nicht so, dass man als Privatperson durchaus vor Ort Akteneinsicht erhalten kann - zumindest, wenn man etwas insistiert?
 
1. wende Dich an den Datenschutzbeauftragten der zuständigen Polizeibehörde, dann solltest Du mit entsprechender Begründung (die aufgrund
des vorliegenden Sachverhaltes kein Problem darstellen sollte) Akteneinsicht bekommen
2. wenn der Sachverhalt dort so festgehalten ist, wie ich das vermute (gleichzeitiges Spurwechseln), zahle Deinen Schaden selbst
(oder rechne über VK ab) und verbuche das Ganze unter "dumm gelaufen".
3. ist der Sachverhalt anders aufgenommen, schalte -sofern für Dich positiv- einen Anwalt ein.
 
Mir fällt immer wieder das Wort xyz-Prozess auf in dem Artikel.
Heißt das nicht, dass erst ein Prozess auf den Weg gebracht werden muss, was ja nicht unbedingt im Interesse des Threaderstellers sein muss. &:

Vorliegend geht es doch wohl um eine OWi-Sache? Dann ergibt sich die Antwort auf deine Frage bereits aus der Aufzählung unter "Rechtsgrundlagen".
 
Vorliegend geht es doch wohl um eine OWi-Sache? Dann ergibt sich die Antwort auf deine Frage bereits aus der Aufzählung unter "Rechtsgrundlagen".

:t

Dat wa abba auch versteckt!
(Ordnungswidrigkeitengesetz)

§ 49 Akteneinsicht des Betroffenen und der Verwaltungsbehörde

(1) Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
(2) Ist die Staatsanwaltschaft Verfolgungsbehörde, so ist die sonst zuständige Verwaltungsbehörde befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder im gerichtlichen Verfahren vorzulegen wären, einzusehen sowie sichergestellte und beschlagnahmte Gegenstände zu besichtigen. Die Akten werden der Verwaltungsbehörde auf Antrag zur Einsichtnahme übersandt.
 
Ich musste mich auch erstmal schlau machen. :X

Die Formulierung "kann" bedeutet übrigens, wenn ich mich richtig erinnere, dass es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde handelt. Ermessen in diesem Sinne bedeutet allerdings nicht eine freie Entscheidung, sondern die pflichtgemäße Ausübung des Ermessens - was in einem gewissen Rahmen auf dem Rechtsweg überprüfbar ist.

Letztlich dürfte es in der Praxis so sein, dass man als Privatperson halt ein wenig nett fragen oder notfalls zur Behörde fahren muss. ;)
 
Zum Glück war ich nicht bzw. mein Z4 von dem Unfall betroffen. Es war kein gleichzeitiger Spurwechsel, sondern ein zeitlich versetzter Spurwechsel. Leider ist natürlich der Beweis dafür sehr schwer. Die Rechtsschutzversicherung der betroffenen Person wird prüfen, ob nicht doch ein Rechtsschutz besteht. Sollte dies der Fall sein, wird der Rechtsweg bestritten. Alleine schon wg. des unmöglichen und frechen Schreibens der gegnerischen Versicherung... :D
 
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