Bucho
Fahrer
- Registriert
- 25 Mai 2010
- Wagen
- BMW Z4 e89 sDrive28i
Hallo.
Man nehme eine dreispurige Straße, bei der die rechte Spur eine Bus/LKW-Spur ist. Ein PKW wechselt von der linken auf die mittlere Spur. Kurz nachdem der Spurwechsel abgeschlossen ist, fährt ein LKW mit höherer Geschwindigkeit auf der rechten Spur an dem PKW vorbei und wechselt auf die mittlere Spur. Dabei berührt er den PKW. Der PKW wird leicht beschädigt, der LKW nicht. Der PKW-Fahrer bestreitet die Schuld am Unfall. Der LKW-Fahrer behauptet, der PKW wollte auf die rechte Spur um rechts abzubiegen. Zeugen gibt es keine. Die gerufene Polizei kann eine Schuldfrage nicht feststellen, beide Fahrer bekommen einen Bußgeldbescheid. Nach schriftlicher Schilderung des Vorfalls an die Polizei wird das Bußgeldverfahren gegen den PKW-Fahrer eingestellt. Der PKW-Fahrer ist sich natürlich bewusst, dass er sich hierauf zivilrechtrechtlich natürlich für die Schuldfrage nicht berufen kann.
Der PKW-Fahrer, der zwar eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, diese jedoch nicht in Anspruch nehme kann, da der PKW nicht auf seinen Namen angemeldet ist, macht den entstandenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend. Diese lehnt die Übernahme des Schadens ab, da sie der Auffassung ist, dass der PKW-Fahrer die Vorfahrt des LKW-Fahrers missachtet hat. Der PKW-Fahrer möchte natürlich wissen, wo und ob eine Vorfahrt für den LKW-Fahrer sich auf Vorfahrt berufen kann. Er bittet um Erläuterung anhand der StVO. Dieser bitte kommt die gegnerische Versicherung nicht nach und verweist nun auf die ihr vorliegende Polizeiakte, aus der die Schuldfrage hervorgehen soll. Der Bitte, Auszüge aus der Polizeiakte zuzusenden, kommt die Versicherung ebenfalls nicht nach. Für die Versichrung ist die Schuldfrage geklärt und auf weitere Korrespondenz wird sie sich nicht einlassen.
Wie würdet ihr die Situation einschätzen? Was würdet ihr dem PKW-Fahrer raten, nun zu tun? Da keine Zeugen vorhanden sind und die Schuld mehr oder weniger fraglich ist (Aussage gegen Aussage), ist der Rechtsweg auf Grund des Kostenrisikos nicht wirklich sinnvoll. Hat der PKW-Fahrer ein Recht auf eine ordentliche Begründung von der gegnerischen Versicherung (z.B. Kopien aus der ominösen Polizeiakte)? Oder sollte der PKW-Fahrer zur Vermeidung von unnötiger Zeit und unnötigen Kosten seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen bzw. den Schaden selber zahlen?
Für Antworten bin ich dankbar
Man nehme eine dreispurige Straße, bei der die rechte Spur eine Bus/LKW-Spur ist. Ein PKW wechselt von der linken auf die mittlere Spur. Kurz nachdem der Spurwechsel abgeschlossen ist, fährt ein LKW mit höherer Geschwindigkeit auf der rechten Spur an dem PKW vorbei und wechselt auf die mittlere Spur. Dabei berührt er den PKW. Der PKW wird leicht beschädigt, der LKW nicht. Der PKW-Fahrer bestreitet die Schuld am Unfall. Der LKW-Fahrer behauptet, der PKW wollte auf die rechte Spur um rechts abzubiegen. Zeugen gibt es keine. Die gerufene Polizei kann eine Schuldfrage nicht feststellen, beide Fahrer bekommen einen Bußgeldbescheid. Nach schriftlicher Schilderung des Vorfalls an die Polizei wird das Bußgeldverfahren gegen den PKW-Fahrer eingestellt. Der PKW-Fahrer ist sich natürlich bewusst, dass er sich hierauf zivilrechtrechtlich natürlich für die Schuldfrage nicht berufen kann.
Der PKW-Fahrer, der zwar eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, diese jedoch nicht in Anspruch nehme kann, da der PKW nicht auf seinen Namen angemeldet ist, macht den entstandenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend. Diese lehnt die Übernahme des Schadens ab, da sie der Auffassung ist, dass der PKW-Fahrer die Vorfahrt des LKW-Fahrers missachtet hat. Der PKW-Fahrer möchte natürlich wissen, wo und ob eine Vorfahrt für den LKW-Fahrer sich auf Vorfahrt berufen kann. Er bittet um Erläuterung anhand der StVO. Dieser bitte kommt die gegnerische Versicherung nicht nach und verweist nun auf die ihr vorliegende Polizeiakte, aus der die Schuldfrage hervorgehen soll. Der Bitte, Auszüge aus der Polizeiakte zuzusenden, kommt die Versicherung ebenfalls nicht nach. Für die Versichrung ist die Schuldfrage geklärt und auf weitere Korrespondenz wird sie sich nicht einlassen.
Wie würdet ihr die Situation einschätzen? Was würdet ihr dem PKW-Fahrer raten, nun zu tun? Da keine Zeugen vorhanden sind und die Schuld mehr oder weniger fraglich ist (Aussage gegen Aussage), ist der Rechtsweg auf Grund des Kostenrisikos nicht wirklich sinnvoll. Hat der PKW-Fahrer ein Recht auf eine ordentliche Begründung von der gegnerischen Versicherung (z.B. Kopien aus der ominösen Polizeiakte)? Oder sollte der PKW-Fahrer zur Vermeidung von unnötiger Zeit und unnötigen Kosten seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen bzw. den Schaden selber zahlen?
Für Antworten bin ich dankbar