UNFALL.....ich könnte mich "übergeben!"

henner

Fahrer
Registriert
18 November 2003
mein baby wurde heute morgen gerammt - es ist in einer "einbahnstrasse" vor einem grossen supermarkt passiert.

die verursacherin wollte rechts abbiegen (in die einbahnstrasse) und hat mich dabei frontal - leicht links gerammt (bilder folgen...).

die geschwindigkeit war nicht besonders hoch - allerdings bemerke ich jetzt zum einen ein ziehen im ruecken und habe extrem kopfweh.

frage 1: kann es auch bei geringen geschwindigkeiten zum hws syndrom kommen?

frage 2: wenn es nicht besser wird, werde ich morgen einen arzt konsultieren. ich habe keinen rechtsbeistand (rechtschutz) - kann man derlei "schaeden" auch so an die versicherung stellen?

fragen ueber fragen!
 
Erstmal mein Beileid und Gott sei Dank dir fehlt nicht mehr !!

HWS gibt ca 1000 Euro von der Versicherung :)
Einfach zum Doc und krankschreiben lassen so 2 Wochen.
Danach nochmal hin und sagen du hast noch immer Schmerzen und bestätigen lassen das diese Schmerzem vom Umfall kommen.

gruß ACID
 
UNFALL.....ich könnte mich "übergeben!"

also ich hatte auch schon nen Unfall allerdings war ich beifahrer und der Aufprall passierte mit 80 km/h

du solltest auf jedenfall zum Arzt gehen und dir ein schriftl. Atest (wie schreibt man das) geben lassen - natürlich nur wenn der Arzt dich krank schreibt

dann setzt du ein Schreiben auf mit einer Geldforderung (ähnliche Fälle überprüfen) und schickst das der Versicherung.

und dann heißt es warten :)

PS. Rechtsschutz braucht man dafür nicht

Gruss Steve

zetti8.jpg

...der Sommer kann kommen...

http://www.ice-club.de
 
UNFALL.....ich könnte mich "übergeben!"

Hi,

Ja auch bei geringeren Geschwindigkeiten kann es zum HWS-Syndrom kommen. Das Ganze resultiert aus dem "Peitscheneffekt" den die Wirbelsäule durch die Unfallbeschleunigungen erfährt. Dies kann u. U. nicht nur die HWS=Halswirbelsäule sonder auch die BWS oder LWS (=Brust- bzw. Lendenwirbelsäule) betreffen. Medizinisch nachweisbar ist es bis heute nicht. Was des einen Freud ist des anderen Leid. Was der eine also also dazu nutzt um Schmerzensgeld zu fordern, ist dem anderen das Geld irgendwann fast egal, da er starke Schmerzen mit Bewegungseinschränkungen bis hin zu Übelkeit, Konzentrationsstörungen und Gefühlsstörungen in den Armen oder Beinen hat.

Ich empfehle dringend einen Arzt aufzusuchen. Ganz nebenbei könnte es sich im schlimmsten Fall nämlich auch um eine Fraktur eines Wirbelkörpers handeln. Diese muss zwar nicht gleich eine Querschnittslähmung zur Folge haben, kann aber die o. a. Symptome erweitern und ist eine langwierige Sache. Fall sich der Unfall auf dem Weg von/zur Arbeit ereignet haben sollte, ist ein dafür berechtigter D-Arzt aufzusuchen. Meistens sind die Ambulanzen der Krankenhäuser so bestückt. Hier sind nämlich die Leistungen von der Berufsgenossenschaft zu beziehen. Die sind meistens deutlich umfangreicher.

Das dafür nicht unerheblich Schmerzensgeld zugesprochen wird ist ja bereits gesagt worden. Einklagbar ist das zwar auch von Privatleuten ohne Rechtsbeistand, empfehlenswert ist er aber auf jeden Fall. Zusätzlich benötigst Du dann noch ein ärztliches Gutachten in dem ausser der Verletzung noch Dauer der Erwerbsunfähigkeit und evtl. Langzeitschäden beschrieben sind.

Ich hoffe ich konnte weiter helfen

Gruß


Ingo

...best life is cabrio drive
 
UNFALL.....ich könnte mich "übergeben!"

Geh auf jeden Fall zum Arzt... hatte im Dezember einen Unfall auf der A1 und dachte mir, so ein bißchen Schmerzen im Rücken kann man ja ganz gut verkraften. Aber damit ist echt nicht zu spaßen... bei mir wurde es nach 3-4 Tagen so richtig übel, dass ich dann auch wusste, warum jeder sagte, ich solle zum Arzt gehn!!! Wünsch Dir gute Besserung!!!!

Rechtschutz ist nicht nötig, aber schadet sicherlich auch nicht!!!
 
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