"Unfall" - wie am besten vorgehen?

Bucho

Fahrer
Registriert
25 Mai 2010
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive28i
Hallo.

Ich hatte vor einigen Wochen einen kleinen Zwischenfall mit meinem Zettie. Ich stand am Straßenrand und hinter mir hielt ein Wagen. Im Rückspiegel konnte ich erkennen, dass der Beifahrer aussteigen wollte, jedoch ist wohl mit dem Fuß im Innenraum hängengeblieben. Jedenfalls ist die Fahrerin schon losgefahren, obwohl die Beifahrertür noch offen war. Die Tür ist dann natürlich gegen meine Heckschürze geknallt Die Fahrerin hielt dann neben mir und sagte, dass es ihr leid tut. Dann ist sie einfach abgehauen. Das Kennzeichen habe ich mir natürlich gemerkt. Bin dann zur Polizei gefahren und habe eine Anzeige wegen Fahrerflucht gestellt. Der Schaden an meinem Auto ist jetzt (soweit erkennbar) nicht soo hoch.
Heute habe ich Post von der Polizei erhalten, dass der Fahrzeughalter ermittelt wurde und ich die Schadenshöhe mitteilen solle. Eine genaue Schadensbegutachtung bei einer Werkstatt habe ich jetzt noch nicht gemacht.

Meine Frage ist jetzt, wie ich am besten vorgehe (zwecks Versicherung mitteilen etc.) Und was würdet ihr aus der Ferne Pi mal Daumen schätzen, was eine Reparatur kosten würde. Der Schaden befindet sich unter dem Reflektor. Dort ist die Schürze ein wenig eingedellt. Den Farbabrieb konnte ich schon entfernen. Das Foto ist jetzt nicht das beste...
 

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Deine Versicherung hat damit gar nichts zu tun. Ich hatte einen ähnlichen Fall und bin so vorgegangen: Bin zur BMW-Niederlassung gefahren und hab einen "kostenlosen Kostenvoranschlag" verlangt. Den habe ich eingereicht mit dem Hinweis, dass ich das Geld (ohne MwSt) ausbezahlt haben möchte. Schicke auch gleich eine Kopie deines Scheckheftes mit, sonst ziehen sie dir automatisch die Differenz Vertragswerkstatt - frei Werkstatt ab. Wenn du die Kohle hast, kannst du's in der Werkstatt deines Vertrauens reparieren lassen. Oder eben nicht ausbezahlen lassen und bei BMW reparieren lassen.
 
Ab zum Verkehrsanwalt. Du hast auch Anspruch auf Ausfall usw. Wenn das Fahrzeug in die Werkstatt muss. Kosten des Anwalts trägt die Versicherung des Unfallgegners. Der Anwalt übernimmt die gesamte Abwicklung. Die Leute werden dafür bezahlt und du hast die Sache von der Backe.
 
Deine Versicherung hat damit gar nichts zu tun. Ich hatte einen ähnlichen Fall und bin so vorgegangen: Bin zur BMW-Niederlassung gefahren und hab einen "kostenlosen Kostenvoranschlag" verlangt. Den habe ich eingereicht mit dem Hinweis, dass ich das Geld (ohne MwSt) ausbezahlt haben möchte. Schicke auch gleich eine Kopie deines Scheckheftes mit, sonst ziehen sie dir automatisch die Differenz Vertragswerkstatt - frei Werkstatt ab. Wenn du die Kohle hast, kannst du's in der Werkstatt deines Vertrauens reparieren lassen. Oder eben nicht ausbezahlen lassen und bei BMW reparieren lassen.

Ich meinte ja auch die gegnerische Versicherung. Müsste ich da nicht den Schaden melden?
 
Ich würde mir auf alle Fälle die Daten Deines Unfallgegners geben lassen - Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung - dann kannst Du den Schaden zur Sicherheit mal selbst bei der Versicherung melden.
Dann einen Kostenvoranschlag machen lassen wie Jules3.0si oben schon geschrieben hat und das Ganze bei der gegnerischen Versicherung einreichen.
Sollte der Kostenvoranschlag eine Reparaturdauer von x-Tagen ausweisen, kannst Du für diese Zeit auch gleich einen Nutzungsausfall geltend machen, ebenso pauschale Auslagen für sonstigen Aufwendungen von ca. 30-50 EUR.
Einen Anwalt würde ich nur einschalten, wenn es Probleme geben sollte, das sehe ich bei der klaren Lage hier nicht - und sobald ein Anwalt beteiligt ist, dauert es grundsätzlich länger bis die Sache abgeschlossen ist - und es entstehen mehr Kosten, die im Endeffekt auf alle Versicherten umgelegt werden.

Du kannst dann nach diesem Kostenvoranschlag (ohne MWST) abrechnen, oder den Schaden bei einer Werkstatt Deiner Wahl reparieren lassen und reichst die Rechnung ein.

Ich denke, das geht alles relativ schnell und problemlos über die Bühne, keine Sorge.
 
Hallo

Wir hatten vor einigen Jahren auch so einen ähnlichen Schaden, da war eine Frau mir ihrem Fz rückwärts mit der AH-Kupplung an die Heckschürze unseres Wagens gestoßen. Der Schaden war etwas größer als bei dir, aber auch nichts dramatisches.
Muss aber erwähnen, das damals die Frau nicht abgehauen ist, sondern ihre Personalien mit Vers. Nr. usw. angegeben hatte.
Wir brachten das Auto in die Vertragswerkstätte, es wurde eine neue Heckschürze angebaut und von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Die Abwicklung lief alles über das Autohaus, wir hatten dabei nichts zu tun, es kam dan einige Wochen später, eine Mitteilung der Vers. der Schädigerin, das diese 980€ an Reparaturkosten dem AH bezahlt habe. Das wars. Polizei oder Anwalt war nicht nötig
 
Ich wuerde zu BMW fahren und einen Reparaturtermin mit genauer Kostgenschaetzung erstellen lassen. Der ist auf jeden Fall kostenfrei und kann jederzeit abgesagt werden (Kostenvoranschlaege macht BMW eigentlich nicht kostenfrei)

Das dann einfach bei dem "Anfragenden" einreichen, also der Polizei ... um mehr wuerde ich mich da gar nicht kuemmern.

Normalerweise wurde ich bei der gegnerischen Versicherung die Schadensnummer erfragen und die bei BMW inkl. einer Abtretungserklaerung abgeben, die machen dann den Rest - wenn keine Schadensnummer vorhanden ist, dann lasse ich die erzeugen ... fuer den Versicherungsnehmer ist das eine sehr beschissene Situation, wenn er den Schaden nicht gemeldet hat und das Wort "Unfallflucht" im Schadensbericht steht ... daher melde ich eigene Schaeden grundsaetzlich sofort - unabhaengig von der Schadenshoehe mit dem Vermekr, dass keine Auszahlung an Anspruchssteller vorgenommen werden soll.

Gerade bei Mietwagenkosten werden Versicherungen andere Tarife in Rechnung gestellt als Privatpersonen ... muss man aufpassen.

Aber in diesem Fall: Polizei abwickeln lassen.

Und beim naechsten Mal AUF GAR KEINEN FALL Spuren wegwischen !!!! Das sind Beweismittel, die dringend benoetigt werden.

Ich hatte mal den Fall, dass mir einer ins Auto gefahren ist + Unfallflucht ... und der stritt das inkl. Alibi ab. Ich war dann beim Autohaus, habe ein Vergleichsauto fotografiert und mit einer Fotomontage selber beweisen muessen, dass die Spuren zu dem Fahrzeug gehoeren ... unglaubliches Polizeiversagen.
 
Als Schadensachbearbeiterin für Kfz-Schäden kann ich Dir nur sagen: such dir einen Anwalt, der regelt alles für dich. Die gegnerische Versicherung solltest du auf jeden Fall kontaktieren. Wenn die Dame nämlich abgehauen ist, wird die Einsicht, den Schaden dann ihrer Versicherung zu melden, wohl nicht wirklich da sein. Sag denen auch, dass es sich um Fahrerflucht handelt! Auf die Dame wartet eine schöne Regressnahme. Bezüglich Mietwagen auf jeden Fall mit der Versicherung reden. Da gibt es ganz klare Kostensätze! Nimmst dir einfach einen teureren Mietwagen, bleibst du auf Kosten sitzen. Ob du dem Unfall reparieren lässt oder fiktiv abrechnest, ist dein Ding. Die Versicherung freut sich, wenn Du fiktiv abrechnest, sparen sie immer Geld. Ich würde es reparieren lassen. Das Auto ist ja noch nicht alt.
 
Ich wuerde zu BMW fahren und einen Reparaturtermin mit genauer Kostgenschaetzung erstellen lassen. ...
Das dann einfach bei dem "Anfragenden" einreichen, also der Polizei ... um mehr wuerde ich mich da gar nicht kuemmern. ...
Das klingt für mich gut. :t Wenn ich es richtig verstehe, benötigt die Polizei in der Tat nur eine ungefähre Schätzung der Schadenshöhe - weil die für die Schwere der Straftat von Bedeutung ist.
 
Das klingt für mich gut. :t Wenn ich es richtig verstehe, benötigt die Polizei in der Tat nur eine ungefähre Schätzung der Schadenshöhe - weil die für die Schwere der Straftat von Bedeutung ist.
Die Polizei braucht es für die Statistik, die StA dann für das Strafmaß und ob es direkt eine Führerscheinsache (Entzug) wird.
 
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