Nein, die Polizei wird bei jedem Unfall angerufen, bei dem die Schuldfrage unklar ist. Denn später lässt sich ohne polizeiliche Beweise kaum ein Gerichtsverfahren anstrengen.
Bei kleinen Parkremplern isses egal, aer sobald ich einen spürbaren Ruck merke, rufe ich die Polizei zur Unfallaufnahme und Zeugenbefragung.
die polizei ist eigentlich für reine blechschäden nicht zuständig. hier liegt nämlich eine zivilrechtliche angelegenheit vor. da es sich aber bei einem unfall immer auch um eine ordnungswidrigkeit handelt, welche ja mit dem anruf quasi angezeigt wird, kommen sie dann doch zum ort.
außerdem werden bei der unfallaufnahme daten für statistiken gesammelt, mit deren hilfe unfallschwerpunkte und -ursachen erkannt werden können.
die schuldfrage wird -eigentlich- vor ort nicht entschieden...aber eben nur eigentlich. bei der aufnahme wird in der regel ein unfallverursacher festgestellt, welcher dann auch die ordnungswidrigkeit (auffahren...o.ä.) bezahlen darf. die richter orientieren sich sehr stark an diesem vor ort gefälltem urteil.
noch ein kleiner tip für diejenigen, die selbst mal irgendwo gegenfahren...bei der unfallaufnahme angeben, dass dies beim ein- oder ausparken passiert ist. dies ist dann nämlich deutlich preiswerter und gibt auch keinen punkt.