FrastForward80
Fahrer
- Registriert
- 18 Januar 2008
hallo zusammen mal ne frage
Gibt es eine Höchstgeschwindigkeitssperre für FZG mit unter 250km/h in der BMW AG
ausgenommen Export FZG (USA, Asia etc.)?
Folgender Hintergrund:
Beim stöbern auf einigen Seiten von sogenannten Chiptunern steht bei FZG mit Geschwindigkeiten weit unter der 250 km/h Marke steht oft Aufhebung der Vmax-Sperre.
Im Falle meines Z3 2.8 DV bei Kompressorumbauten der Fa. Regelin "Aufhebung der
Vmax Sperre" bzw. im Forum wird gerade ein sehr schöner 2.8 EV Roadster angeboten wo der Besitzer annociert das er die Vmax-Sperre in seinem Fall 219km/h hat entfernen lassen.
Geh ich jetzt davon aus das keiner was an der Übersetzung seines FZG (Diff. oder Getriebe) geändert hat dann fährt er meines erachtens entweder gegen den Drehzahlbegrenzer oder der physikalischen Grenze wo sich Leistung und Luftwiderstand
die Wage halten.
Im Falle meines Z3 2.8 DV Roadster sowie auch des besagten 2.8 EV Roadster wäre das lt. Hersteller im Rahmen des zu erwartenden Luftwiderstandes bei Grundausstattung 225 km/h für DV und 219 km/h für EV.
Da die Fahrzeuge Z3 2.8 DV und EV (M52b28TÜ und M52b28) vom Antriebsstrang bis auf den Motor identisch sind müssten beiden wenn es leicht bergabgeht und die Temperatur mitspielt (10°C) im fünften Gang ausdrehen.
D.h. im meinem Fall (mehrfach getestet) kommt bei kurz hinter 6500 u/min-1 der Drehzahlbegrenzer und aus die Maus bei leicht über 250km/h lt. Tacho.
Mir stellt sich daher o.g. Frage was soll die Anzeige bei einigen Leuten im gewerblichen Bereich mit Aufhebung der Vmax wenn du mit deinem FZG nichtmal bei Einbehaltung der Drehzahlbegrenzung in den Bereich der 250km/h kommst.
Gibt es doch eine zusätzliche Spere für die Höchstgeschwindigkeit (unter 250km/h) und wenn ja bei welchen Modellen?
Bei allen AG Modellen die ich bis jetzt gefahren habe E46, E90, E60.. wenn sie unter 250km/h angegeben waren, konnte ich persönlich bergab mit Rückenwind etc. nie eine Sperre feststellen!
Gibt es eine Höchstgeschwindigkeitssperre für FZG mit unter 250km/h in der BMW AG
ausgenommen Export FZG (USA, Asia etc.)?
Folgender Hintergrund:
Beim stöbern auf einigen Seiten von sogenannten Chiptunern steht bei FZG mit Geschwindigkeiten weit unter der 250 km/h Marke steht oft Aufhebung der Vmax-Sperre.
Im Falle meines Z3 2.8 DV bei Kompressorumbauten der Fa. Regelin "Aufhebung der
Vmax Sperre" bzw. im Forum wird gerade ein sehr schöner 2.8 EV Roadster angeboten wo der Besitzer annociert das er die Vmax-Sperre in seinem Fall 219km/h hat entfernen lassen.
Geh ich jetzt davon aus das keiner was an der Übersetzung seines FZG (Diff. oder Getriebe) geändert hat dann fährt er meines erachtens entweder gegen den Drehzahlbegrenzer oder der physikalischen Grenze wo sich Leistung und Luftwiderstand
die Wage halten.
Im Falle meines Z3 2.8 DV Roadster sowie auch des besagten 2.8 EV Roadster wäre das lt. Hersteller im Rahmen des zu erwartenden Luftwiderstandes bei Grundausstattung 225 km/h für DV und 219 km/h für EV.
Da die Fahrzeuge Z3 2.8 DV und EV (M52b28TÜ und M52b28) vom Antriebsstrang bis auf den Motor identisch sind müssten beiden wenn es leicht bergabgeht und die Temperatur mitspielt (10°C) im fünften Gang ausdrehen.
D.h. im meinem Fall (mehrfach getestet) kommt bei kurz hinter 6500 u/min-1 der Drehzahlbegrenzer und aus die Maus bei leicht über 250km/h lt. Tacho.
Mir stellt sich daher o.g. Frage was soll die Anzeige bei einigen Leuten im gewerblichen Bereich mit Aufhebung der Vmax wenn du mit deinem FZG nichtmal bei Einbehaltung der Drehzahlbegrenzung in den Bereich der 250km/h kommst.
Gibt es doch eine zusätzliche Spere für die Höchstgeschwindigkeit (unter 250km/h) und wenn ja bei welchen Modellen?
Bei allen AG Modellen die ich bis jetzt gefahren habe E46, E90, E60.. wenn sie unter 250km/h angegeben waren, konnte ich persönlich bergab mit Rückenwind etc. nie eine Sperre feststellen!

