Verbraucherschutz...........

klabautermann1968

16 jähriger Meister
Registriert
24 Dezember 2005
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Einen schönen guten Abend zusammen,
jetzt muss ich meinem Frust mal ein wenig freien Lauf lassen. Habe heute einen Zeitungsartikel gelesen indem der Verbraucherschutz des Kunden gegenüber der KFZ Werkstatt gestärkt wurde. Es ging im Groben um ein Gerichturteil aus Bonn. Dort heisst es nun, tritt nach einer Rep. an einem KFZ ein Motorschaden ein ist die Beweispflicht, das der Schaden schon vor der Rep. oder aber auch ohne dieser gemachte Rep. schon " vorhanden " war, bei der Werkstatt.
Na dann gute Nacht. Wie soll das denn gehen. Damit man mich nicht falsch versteht, Verbraucherschutz ist eine tolle Sache, sie sollte aber auch objektiv sein. Ich seh schon die ersten Freizeitschrauber die bei einer Werkstatt den Ölwechsel machen lassen bei einem Fahrzeug dessen Motor schon " Töne " von sich gibt um dann am nächsten Tag zu behaupten das das Klappern seit dem Ölwechsel erst vorhanden ist.

Bin mal gespannt wo das endet......................................

Also, das sind nur mal meine Gedanken hier zu PC gebracht
 
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klabautermann1968 schrieb:
Einen schönen guten Abend zusammen,
...
Also, das sind nur mal meine Gedanken hier zu PC gebracht
Ein schwieriges Thema, so oder so.

Bringe ich ein Fahrzeug in eine Werkstatt und habe den Schaden hinterher, so wäre der Nachweis fast unmöglich, ob der Motor vorher in Ordnung war oder nicht. Die Werkstatt hat da ja ganz andere Mittel.
Ich denke aber, daß es sich hier um Grenzfälle handelt, bei denen es sowieso immer Streit geben wird. :M
 
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dwz8 schrieb:
Ein schwieriges Thema, so oder so.

Bringe ich ein Fahrzeug in eine Werkstatt und habe den Schaden hinterher, so wäre der Nachweis fast unmöglich, ob der Motor vorher in Ordnung war oder nicht. Die Werkstatt hat da ja ganz andere Mittel.
Ich denke aber, daß es sich hier um Grenzfälle handelt, bei denen es sowieso immer Streit geben wird. :M

Hallo Dieter,
sicher, ein schwieriges Thema und auch von Einzelfällen geprägt. Aber warum habe ich andere Mittel. Und welcher Kunde wird mir hinterher glauben wenn ich sage das der Fehler nicht bei uns zu suchen ist. In einem solchen Fall habe ich doch nur arbeit. Fahrzeug einschleppen, Motor zerlegen, Sachverständigen beauftragen und und und. Gut, diese Kosten hat der Kunde auch, keine Frage. Aber soll ich Dir sagen was das Ende vom Lied sein wird. Man macht eine Faust in der Tasche, wischt sich den Mund ab und zahlt. Bis jetzt hab ich mich zumindest dem immer so " ergeben ". Man kennt ja seine Pappenheimer. Frage wird nun sein wie lange man sich das dann leisten kann.
 
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Hallo Stefan,

wo Du es sagst,nach dem Du so NETT warst mir am Samstag das Nummernschild richtig anzubringen:t (hatte gerade keinen Akkuschrauber dabei, Bohrer hatte ich:d ) habe ich so komische Motorgeräusche . Ich glaube das ist ein Motorschaden :X braucht Du jetzt schon mal meine DATEN .
 
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Nitro schrieb:
Hallo Stefan,

wo Du es sagst,nach dem Du so NETT warst mir am Samstag das Nummernschild richtig anzubringen:t (hatte gerade keinen Akkuschrauber dabei, Bohrer hatte ich:d ) habe ich so komische Motorgeräusche . Ich glaube das ist ein Motorschaden :X braucht Du jetzt schon mal meine DATEN .


Ja lach nur Michael. Aber genau das sind die Probleme auf die sich das Handwerk dann in Zukunft einstellen kann
 
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klabautermann1968 schrieb:
Hallo Dieter,
sicher, ein schwieriges Thema und auch von Einzelfällen geprägt. Aber warum habe ich andere Mittel. Und welcher Kunde wird mir hinterher glauben wenn ich sage das der Fehler nicht bei uns zu suchen ist. In einem solchen Fall habe ich doch nur arbeit. Fahrzeug einschleppen, Motor zerlegen, Sachverständigen beauftragen und und und. Gut, diese Kosten hat der Kunde auch, keine Frage. Aber soll ich Dir sagen was das Ende vom Lied sein wird. Man macht eine Faust in der Tasche, wischt sich den Mund ab und zahlt. Bis jetzt hab ich mich zumindest dem immer so " ergeben ". Man kennt ja seine Pappenheimer. Frage wird nun sein wie lange man sich das dann leisten kann.
Ich verstehe Deine Sorgen. Dein Text könnte aber genauso gut ohne Änderung von einem Kunden stammen, wenn die Rechtsprechung das Gegenteil gesagt hätte.

Das Problem ist aus anderen Bereichen bekannt.
Es handelt sich hier um Grenzfälle, wo im Idealfall der zum Zahlen herangezogen werden soll, der den Schaden zu verantworten hat.
Grenzfälle bringen immer mit sich, daß sie nicht eindeutig zu definieren sind. Daher kann die Situation ausgenutzt werden, und zwar von beiden Seiten.

Das Urteil sollte sicherlich einen Kunden schützen in einem Fall, wo der Händler/die Werkstatt nachweislich der Verursacher war. In anderen Fällen wäre es vielleicht sogar umgekehrt, und es könnte auch ein anders lautendes Urteil ergehen.
Dumm ist nur, daß die allgemeine Rechtsauffassung in der Zwischenzeit mit diesen Urteilen arbeitet, und daß sich daraus ein Nachteil für die eine oder andere Seite ergibt.
 
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dwz8 schrieb:
Ich verstehe Deine Sorgen. Dein Text könnte aber genauso gut ohne Änderung von einem Kunden stammen, wenn die Rechtsprechung das Gegenteil gesagt hätte.

Das Problem ist aus anderen Bereichen bekannt.
Es handelt sich hier um Grenzfälle, wo im Idealfall der zum Zahlen herangezogen werden soll, der den Schaden zu verantworten hat.
Grenzfälle bringen immer mit sich, daß sie nicht eindeutig zu definieren sind. Daher kann die Situation ausgenutzt werden, und zwar von beiden Seiten.

Das Urteil sollte sicherlich einen Kunden schützen in einem Fall, wo der Händler/die Werkstatt nachweislich der Verursacher war. In anderen Fällen wäre es vielleicht sogar umgekehrt, und es könnte auch ein anders lautendes Urteil ergehen.
Dumm ist nur, daß die allgemeine Rechtsauffassung in der Zwischenzeit mit diesen Urteilen arbeitet, und daß sich daraus ein Nachteil für die eine oder andere Seite ergibt.


Dieter, Du hast mich genau richtig verstanden. Es ging mir auch um die Pauschalisierung solcher Urteile. Wer einen Schaden verursacht soll auch für den Selbigen aufkommen, brauchen wir uns nicht drüber unterhalten.
Eine kleine Anmerkung zum Grundtenor den ich beabsichtigte hat mir heute ein Bekannter gesagt. " Wenn ich das nächste Mal vom Frisör komme und danach Zahnschmerzen habe, werde ich meinen Frisör auf die Kosten der Zahnarztrechnung verklagen. Schliesslich war er ja an meinem Kopf dran und in dem Bereich liegen auch meine Zähne " Ein mehr als passender Vergleich finde ich und trotzdem konnte ich wahrlich darüber schmunzeln.
 
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