Verjährung - wer kennt sich aus?

Mangostin

Fahrer
Registriert
26 März 2005
Hallo Leute

Kennt sich jemand mit Geldbuß- und Fahrverbotverjährung aus? Habe heute einen unerfreulichen niedersächsischen Bescheid bekommen, per Einschreiben...

Waren das nicht 3 Monate dann ist es verjährt?

Datum der Tat: 09.07.2005
Zeitpunkt der Ausstellung des Bußgeldbescheids: 12.10.2005

Ist da was mit Verjährung zu regeln?

Verängstigte Grüße,
Mangostin
 
AW: Verjährung - wer kennt sich aus?

Jupp, das sind 3 Monate - aber falls du in der Zwischenzeit irgendwas von dem Fall gehört hast, hat sich die Verjährungsfrist automatisch verlängert.

Schau mal hier: http://www.auto-und-verkehr.de/verjaehrung.php

Und ansonsten: Willkommen im Club :g

Hab heute ein freundliches Schreiben aus NRW bekommen ... wollen wir tauschen? :d
 
AW: Verjährung - wer kennt sich aus?

Was heisst denn ich muss was gehört haben? Ich hatte ein Gespräch, telefonisch mit unserem Polizeihauptkomissar, gilt das als Neubeginn der Verjährung?
 
AW: Verjährung - wer kennt sich aus?

Hi!

Es sind 3 Monate laut § 26 Abs. 3 StVG.
Allerdings wird diese Frist, durch permanente Überlastung der Bussgeldstellen, auch teilweise zu Gunsten der Bussgeldstelle
"ausgedehnt", teilweise kommt es dann auf den Tag der Ausfertigung
des Bussgeldbescheides und nicht den Tag der Zustellung an.

Genauer auch hier:

http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/verjaehrung.php

Greetz
 
AW: Verjährung - wer kennt sich aus?

EDIT:

33 OWiG enthält einen Katalog von Unterbrechungshandlungen. Die Aufzählung ist abschließend.
Die Verjährung wird unterbrochen durch
  • die erste Vernehmung des Betroffenen
 
AW: Verjährung - wer kennt sich aus?

Shit, ist ein Telefonanruf eine Vernehmung? Der wollte nur wissen ob ich der Fahrer war...verdammt, 150,60 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Bus&Bahn...ich werde wahnsinnig, ICH BIN SELBSTSTÄNDIGER AUSSENDIENSTLER!!!!!!
 
AW: Verjährung - wer kennt sich aus?

Mangostin schrieb:
Shit, ist ein Telefonanruf eine Vernehmung? Der wollte nur wissen ob ich der Fahrer war...verdammt, 150,60 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Bus&Bahn...ich werde wahnsinnig, ICH BIN SELBSTSTÄNDIGER AUSSENDIENSTLER!!!!!!

Also ich wuerde jetzt spontan behaupten wollen, dass eine Vernehmung nicht telefonisch erfolgen kann..
Aaaaaber, es gibt da noch ne andere Moeglichkeit... ich wurde auch geblitzt, 150 EUR, 4P, 1 Monat.. Nach Telefonaten und Schreiben an das Ordnungsamt wurde mir das Fahrverbot erlassen.. dafuer 250 EUR Bussgeld (also 100 EUR mehr).
Wenn man noch nicht soo oft auffaellig geworden ist, solllte das immer klappen. Vorraussetzung: Freiberufler oder nen Chef, der dir schriftlich bestaetigt, dass du das Auto unbedingt benoetigst. Ich habe damals genau beschrieben, was ich mache, wofuer ich mein Auto brauche... wichtig ist wohl auch, dass man auch mal mitten in der Nacht los muss.. so á la Notdienst (das kann man aber auch einfach nur so schreiben :P). Transport von Sachen jeglicher Art macht sich auch immer gut (alles was mit nem Taxi nicht sooo gut geht, musst ja nich schreiben, dass in den Z4 eh nix reingeht *g*)
Hab neulich mein Schreiben an das Ordnungsamt schon fuer den Frank gesucht, es aber leider nicht gefunden.. aber ich schau noch mal.. vllt laesst es sich ja doch noch auffinden &:
 
Zurück
Oben Unten