Verjährungsfrist Punkte?

A

Andreazzz

Guest
Benötige mal kurz Hilfe für unseren Kurzen!

1.) Mein Stiefsohn ist in 2011 bei Rot über eine Ampel gefahren und hat 3 Punkte kassiert.
Die Strafe wurde am 18.10. an die Kreiskasse überwiesen.

2.) Am 8.9.2013 ist er durch eine Unachtsamkeit, an der ich nicht unschuldig war,
mit überhöhtem Tempo geblitzt worden = 1 Punkt!


Ist es richtig, dass die Punkte zu 1. dann 19.10. gelöscht wären, wenn keine Neuen in dieser Zeit hinzukommen?
Wenn das so richtig ist, wie könnte man die Rechtskräftigkeit des Vergehens zu 2. mit legalen Mitteln über diesen Zeitpunkt hinaus verschieben? Wie lange dauert die Zusendung vom Bussgeldbescheid?
Widerspruch einlegen und dann wieder zurücknehmen?
 
Bevor hier Spekulationen auftreten. Bitte direkt im Bußgeldkatalog prüfen. Man unterscheidet generell zwischen Verjährung von 2 Jahren oder 5 Jahren (Straftatbestand). Es kommt auch alles bisschen auf das Bundesland darauf an und wie oft der Stiefsohn schon auffällig war (Vergangenheit) und in welchen weiteren Zeiträumen. Spontan würde ich sagen es sind nun 3 Punkte und weitere 2 Jahre (wenn es dumm läuft). Du hast das wichtigste Datum vergessen, an welchem er die Ampel überfahren hatte. Die Überweisung ist nicht der Zeitpunkt zu welchem die 2 Jahre beginnend gerechnet werden.
 
Hi
Punkte gelten ab Rechtskraft des Bescheides.
Der Bescheid wird rechtskräftig nach Ablauf von 14 Tagen nach Zustellung oder mit Eingang eines Rechtsmittelverzichts bei der Behörde
Die bloße Zahlung stellt keinen Rechtsmittelverzicht dar
Also musst du das Datum der Bussgeldbescheids + 14 Tage rechnen....ab da werden diese dann rechtskräftig und die 2 Jahre zählen ab diesem Tag....
 
Als erstes solltest du beim KBA einen "Kontoauszug" anfordern (www. kba.de). Darin steht das entscheidende Datum der Rechtskraft und damit Verjährung der ersten Punkte. Alles andere ist Spekulation. Zu den zwei Jahren kommt übrigens noch ein Jahr Überliegefrist für genau solche Fälle, bei denen ein weiteres Vergehen erst nach Ablauf der Verjährung zur Ahndung kommt, aber vorher begangen wurde. Die Akte wird also erst nach drei sauberen Jahren geschlossen. Ob Fristenspiele Aussicht auf Erfolg haben, solltest du dann mit einem Anwalt klären, der sich alle notwendigen Informationen beiziehen wird.
 
Halt dumm gelaufen. Er hat nen neuen Punkt gesammelt, und ergo werden die anderen dann nicht gelöscht.

Und wichtig dabei ist sicher nicht die Zustellung des Bescheides, sondern das Datum des Verstoßes.

Google halt einfach mal.
 
Halt dumm gelaufen.


Definitiv, und 4 Punkte ist ja auch kein Weltuntergang. Der Gedanke war nur, es wäre sch..., wenn´s vlt. nur noch 1 Punkt sein könnte, würde der Bescheid nur einige Tage später kommen.
Wir warten einfach mal ab und dann kann ich immer noch mal einen Rechtsanwalt in der Nachbarschaft fragen!?

Ich wäre sicher auch zu schnell in diese getarnte Blitzerfalle in der Autobahnausfahrt gefahren und die junge Polizistin am Lasergerät auch, wie diese unumwunden zu gab.
Die hat sich indirekt sogar noch für die getarnte Messung mit den Worten entschuldigt: "Wir werden ja auch nicht gefragt, wo eine Messung sinnvoller wäre!
Weiterhin sei die Strafe leider gerechtfertigt, die Messung rechtlich einwandfrei und das wäre ein eindeutiges Tempovergehen!
Recht hat sie und ich habe ihr auch gesagt, dass Junior das als Lehrgeld zahhlen soll.
Sie war sehr höflich, wünschte uns trotzdem noch einen schönen Sonntag und verabschiedete uns mit der Aussage, da wir bisher die einzigsten wären, die heute nicht mit ihr diskutieren würden, täte ihr die Sache eigentlich etwas leid!
 
Selbstverständlich war die Messung aus Sicht der Durchführenden einwandfrei :) :-). Entscheiden würde das im Zweifel ein Gericht, Ob es gute Gründe für eine Anfechtung des Meßergebnisses gibt, kann wiederum nur ein im Verkehrsrecht erfahrener Anwalt vernünftig prüfen. Lohnt das? Der sanfte Druck, die nächsten Jahre besonders aufmerksam zu fahren, hat für einen am Straßenverkehr teilnehmenden "Junior" ja nicht nur Nachteile :whistle:.
 
@ 5inline:

Ich glaube, Du hast da was falsch verstanden!?
Die Messung war in Ordnung und er soll ja auch seine Strafe bekommen.
Es geht lediglich um die Verjährungsfrist älterer Punkte.
Wenn diese dann doch noch stehen bleiben, na gut, dann isses eben so!
Soll halt vernünftig fahren - wie andere auch, ich sag ihm ja auch immer, er soll sich mich als Vorbild nehmen, dann könne er nie etwas falsch machen.;)
Wer nicht hören will, muss fühlen.
 
Schön, wie hier wieder spekuliert wird und niemand Ahnung hat ....
... dabei hilft Google sooo einfach mit dem Suchbegriff "verjährung punkte" und zack:

"Bitte beachten Sie, dass die Laufzeit der Tilgungsfristen an dem Tag beginnt, an dem eine Verurteilung oder ein Bußgeldbescheid rechtswirksam wird. Für die Löschung der Punkte ist aber entscheidend, ob innerhalb der Tilgungsfrist keine weitere Ordnungswidrigkeit begangen wurde, für die es Punkte gibt."

(http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp17index.html)

... es ist also egal wann die Rechtskraft des neuen Verstoßes eintritt, da es um den zeitpunkt des Verstoßes gilt, der die verjährung der ersten Punkte verhindert.
 
Am 01.05.2014 sollten die 3 Punkte des ersten Vergehens wg. der anstehenden Reform sowieso gelöscht werden [feste Tilgung nach 2,5 Jahren bei 1 Punkte-Vergehen (= vorher 1-3 Punkte)].
 
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