A
Andreazzz
Guest
Benötige mal kurz Hilfe für unseren Kurzen!
1.) Mein Stiefsohn ist in 2011 bei Rot über eine Ampel gefahren und hat 3 Punkte kassiert.
Die Strafe wurde am 18.10. an die Kreiskasse überwiesen.
2.) Am 8.9.2013 ist er durch eine Unachtsamkeit, an der ich nicht unschuldig war,
mit überhöhtem Tempo geblitzt worden = 1 Punkt!
Ist es richtig, dass die Punkte zu 1. dann 19.10. gelöscht wären, wenn keine Neuen in dieser Zeit hinzukommen?
Wenn das so richtig ist, wie könnte man die Rechtskräftigkeit des Vergehens zu 2. mit legalen Mitteln über diesen Zeitpunkt hinaus verschieben? Wie lange dauert die Zusendung vom Bussgeldbescheid?
Widerspruch einlegen und dann wieder zurücknehmen?
1.) Mein Stiefsohn ist in 2011 bei Rot über eine Ampel gefahren und hat 3 Punkte kassiert.
Die Strafe wurde am 18.10. an die Kreiskasse überwiesen.
2.) Am 8.9.2013 ist er durch eine Unachtsamkeit, an der ich nicht unschuldig war,
mit überhöhtem Tempo geblitzt worden = 1 Punkt!
Ist es richtig, dass die Punkte zu 1. dann 19.10. gelöscht wären, wenn keine Neuen in dieser Zeit hinzukommen?
Wenn das so richtig ist, wie könnte man die Rechtskräftigkeit des Vergehens zu 2. mit legalen Mitteln über diesen Zeitpunkt hinaus verschieben? Wie lange dauert die Zusendung vom Bussgeldbescheid?
Widerspruch einlegen und dann wieder zurücknehmen?
. Entscheiden würde das im Zweifel ein Gericht, Ob es gute Gründe für eine Anfechtung des Meßergebnisses gibt, kann wiederum nur ein im Verkehrsrecht erfahrener Anwalt vernünftig prüfen. Lohnt das? Der sanfte Druck, die nächsten Jahre besonders aufmerksam zu fahren, hat für einen am Straßenverkehr teilnehmenden "Junior" ja nicht nur Nachteile
.