Verkauf Firmenwagen ins Ausland - Gewährleistung?

cachinnus

macht Rennlizenz
Registriert
11 Mai 2016
Ort
Scheidegg (Westallgäu)
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo,

ich bin dabei meinen Daily, einen 535d, als Gebrauchtwagen zu verkaufen.

Das Auto ist im Betriebsvermögen meiner GmbH und damit ein Firmenwagen. Er wurde durch mich als Geschäftsführer gefahren. Mir ist bekannt, dass ich beim Verkauf an eine Privatperson Gewährleistung übernehmen müsste, welche ich im besten Fall wirksam im Kaufvertrag auf 1 Jahr reduzieren könnte. Dies kommt für mich aber nicht in Frage.

Es ist daher nur der Verkauf an jemanden möglich, der in irgendeiner Weise selbständig ist, Freiberufler oder Gewerbetreibender.

Nun könnte ich mir mit einer Privatperson aus Holland über den Verkauf einig werden. Er bietet den bislang besten Preis für das Auto und weis es zu schätzen.

Weiß jemand ob die Gewährleistung beim Verkauf an Privatpersonen Deutsches oder EU Recht ist? Kann ich an einen ausländischen Privatmann unter Ausschluss der Gewährleistung verkaufen?

Viele Grüße

Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
Verkaufe den Wagen an eine Privatperson in Deinem Umfeld, die den Wagen aber nicht auf sich zulässt. Dieser Person verkauft dann privat an die Privatperson aus Holland.
 
Funktioniert leider nicht da der Verkauf an den Strohmann ja nur erfolgte um die Gewährleistung zu umgehen.
Ebenso wie eine Betriebsentnahme durch mich als Privatperson.
Da gibts zahlreiche Urteile dazu...
Die Betriebsentnahme war mir bekannt. Jedoch der Verkauf an einen Dritten, der sich dann kurzfristig anders entscheidet und den Wagen dann wieder weiterverkauft, ist lt. einem Bekannten - tätig im KFZ-Handel - gängige Praxis. Urteile hierzu sind mir jedoch nicht bekannt.
 
Mein lkw geht demnächst auch weg. Wird an meine Frau verkauft und dann weiterverkauft....
Hat mein KFZ Meister, auch Eigentümer dieser KFZ Werkstatt, geraten. So macht er es auch.

Gruss
Markus
 
Mein Tipp:

einfach mal seinen RA* fragen, ob in solchen Belangen ein "Umgehungsgeschäft (BGB)" entsteht, wenn der Zeitraum zwischen:

-> Verkauf von GmbH (o.ä. dem HGB unterworfenen Gewerbetreibende) an Privatperson (Familienmitglieder),
-> diese verkauft Auto/LKW an Dritten (= Privatperson)

zu kurz ist, wenn dieser erneute Verkauf zeitlich unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflicht (Firmenwagen wird von Ehefrau/Familienmitglied gekauft) besteht

Verkauf an eine Privatperson in den Niederlanden:
Auch bin ich mir sicher (gehe davon aus), dass das EUgH (Verkauf innerhalb der EU) für Verbrauchsgüter (hier Auto oder LKW) an Privatpersonen den Verbraucherschutz recht eng gestrickt hat.

* oder einfach mal seinen Steuerberater fragen, diese haben (wenn nicht ohnehin in Kooperation mit einer RA-Kanzlei) meist einen RA an der Hand.
 
Ich sehe meine Frage als unproblematisch, da ja sogar klar zum Ausdruck kommt dass ich mich Rechtskonform verhalten möchte. Eine zweifelhafte Umgehung der Gewährleistung kommt für mich nicht in Frage.
Dass ein vorheriger Verkauf an eine Privatperson mit Weiterveräußerung als Umgehungsgeschäft gewertet werden könnte, sehe ich auch.

Die Frage war ja lediglich ob eine Gewährleistungspflicht von mir als Unternehmer nach Deutschem Recht oder nach EU Recht gilt.

Wenn Deutsches Recht = Verkauf für mich denkbar.
Wenn EU Recht = werde ich das Auto nicht verkaufen

Mein StB möchte außerhalb des Steuerrechts keine verbindlichen Aussagen treffen. Einen RA habe ich noch nicht konsultiert da die an sich einfache Frage, nach meiner Erfahrung, zu einer intensiven Befassung des RA mit dem Fall und im Nachgang zu einer Rechnung im mittleren 3-Stelligen Bereich führt.
 
Du kannst dein Auto hier zum Verkauf anbieten:

Auto verkaufen mit carsale24 | Ankauf zum Bestpreis

Auf dieser Plattform können nur Händler Gebote abgeben, so dass du bei einem Verkauf die Gewährleistung ausschließen kannst. Den Mindestpreis bestimmst du. Einigermaßen realistisch sollte die Preisvorstellung jedoch schon sein - für die Preise, die bei mobile.de etc. aufgerufen werden, kauft kein Händler ein Fahrzeug an. Du musst halt wissen, was dir der Ausschluss der Gewährleistung wert ist.
 
Zur Info. Ich bin Einzelunternehmer. Der Transporter ist auf mich/das Unternehmen angemeldet. Mein Steuerberater sagte mir, ich sollte mir von einem Händler schriftlich geben lassen, für welchen Kurs er den Wagen kaufen würde. Dieses Schreiben mit einreichen und gut ist.

Gruss
Markus
 
Da geht es für mein Verständnis aber eher darum darzulegen, dass der Kaufpreis Marktüblich war und nicht am Finanzamt vorbei Gewinne mit dem Verkauf erwirtschaftet wurden.

Wie dieses Schriftstück hilft einen Verkauf ohne Gewährleistung abzuwickeln erschließt sich mir nicht. Wenn der Käufer des Transporters nachforscht und erkennt dass deine Frau nur kurze Zeit Eigentümerin war, könnte es eng werden...

Oder reden wir aneinander vorbei... Ein Verkauf an einen Gewerbetreibenden, was bei einem Transporter ja warscheinlich sein dürfte, ist unter Ausschluss der Gewährleistung natürlich möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du lässt dir ein Angebot vom Händler für den Ankauf geben, bezahlst die ausgewiesene MwSt ans Finazamt und überführst den Wagen in dein Privatvermögen. Die Differenz zwischen Erlös und Buchwert ist natürlich auszugleichen oder abzuschreiben. Danach kannst du den Wagen als Privatperson verkaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weiß jemand ob die Gewährleistung beim Verkauf an Privatpersonen Deutsches oder EU Recht ist?
Vorab:ich kann dir keine Antwort geben, aber eine reine Grundeinschätzung:

Grundsätzlich gilt bei Abschluss eines Vertrags in Deutschland auch das deutsche Recht, insofern Verkauf an Privatperson und somit Gewährleistung (egal wo der Käufer wohnt).
Anders sieht es aus, wenn ihr bei eurem Vertrag eine Vereinbarung treff, dass anstelle des deutschen das niederländische Recht gelten soll. Ob dir das hilft, kann ich nicht sagen. Denn wie das NL-Recht die Gewärhleistung sieht, kann ich dir nicht sagen und wird dir hier auch niemand erklären können. Diese Frage kann übrigens ein deutscher Steuerberater nicht beantworten. Ob dir ein deutscher Rechtsanwalt eine Aussage über NL-Recht geben kann, mag ich nicht beurteilen.

Mein Tipp: Der "Holländer" soll sich jmd. in seinem Bekanntenkreis suchen, der ein Gewerbe betreibt. Du kannst dann an Ihn verkaufen und was "die beiden Holländer" dann unter sich ausmachen, ist dann nicht mehr dein Problem.

VG
Patrick
PS: Schade um den 535d, war echt ein sehr schönes Exemplar...
 
Das niederländische Recht kenne ich nicht (vielleicht kann @BB. hierzu etwas ausführen). Jedoch gehen die deutschen Regelungen zur Sachmängelhaftung (teilweise) auf eine europaweit geltende Richtlinie zurück, sodass elementare Verbraucherschutzrechte (wie hier Unabdingbarkeit der Sachmängelhaftung) wohl ähnlich gegeben sein dürften.
 
Vorab:ich kann dir keine Antwort geben, aber eine reine Grundeinschätzung:

Grundsätzlich gilt bei Abschluss eines Vertrags in Deutschland auch das deutsche Recht, insofern Verkauf an Privatperson und somit Gewährleistung (egal wo der Käufer wohnt).
Anders sieht es aus, wenn ihr bei eurem Vertrag eine Vereinbarung treff, dass anstelle des deutschen das niederländische Recht gelten soll. Ob dir das hilft, kann ich nicht sagen. Denn wie das NL-Recht die Gewärhleistung sieht, kann ich dir nicht sagen und wird dir hier auch niemand erklären können. Diese Frage kann übrigens ein deutscher Steuerberater nicht beantworten. Ob dir ein deutscher Rechtsanwalt eine Aussage über NL-Recht geben kann, mag ich nicht beurteilen.

Mein Tipp: Der "Holländer" soll sich jmd. in seinem Bekanntenkreis suchen, der ein Gewerbe betreibt. Du kannst dann an Ihn verkaufen und was "die beiden Holländer" dann unter sich ausmachen, ist dann nicht mehr dein Problem.

VG
Patrick
PS: Schade um den 535d, war echt ein sehr schönes Exemplar...


Stimmt du hast ihn ja kurz kennen gelernt...
Ja hab mich auch echt schwer getan, hab das Auto sehr gerne gefahren. Es war das erste Auto bei dem ich auch nach 1.300km Gewaltfahrten (z.B. nach Köln und zurück ;) ) ohne Rückenschmerzen und völlig fit ausgestiegen bin.
Mit Nachwuchs wurde er nun aber tatsächlich zu klein...

Inzwischen ist das Auto nun verkauft. Aufgrund der rechtlichen Situation habe ich ihn wie ursprünglich vorgesehen an einen Gewerbetreibenden verkauft und meine Preisvorstellung erzielt...

Vielen Dank an alle für die hilfreichen Tips und Einschätzungen. Nach allgemeiner Auffassung aller befragten Stellen um mich herum handelt es sich um EU-Recht...
 
Du lässt dir ein Angebot vom Händler für den Ankauf geben, bezahlst die ausgewiesene MwSt ans Finazamt und überführst den Wagen in dein Privatvermögen. Die Differenz zwischen Erlös und Buchwert ist natürlich auszugleichen oder abzuschreiben. Danach kannst du den Wagen als Privatperson verkaufen.

Was aber alles das Problem nicht löst, dass dies als Umgehungsgeschäft gewertet werden könnte und der Gewährleistungsausschluß nicht greift. Deine beschriebene Vorgehensweise zielt ja eher auf eine steuerliche Betrachtung ab...
 
Was aber alles das Problem nicht löst, dass dies als Umgehungsgeschäft gewertet werden könnte und der Gewährleistungsausschluß nicht greift. Deine beschriebene Vorgehensweise zielt ja eher auf eine steuerliche Betrachtung ab...

Das funktioniert schon so, vorausgesetzt derjenige hat sein Gewerbe nicht im Automobil Bereich.(Dann wäre es klar ein Umgehungsgeschäft)
Es geht ja hier nicht um "Spitzfindigkeiten" sondern darum das ein Handwerker seinen Transporter abgibt und nicht so behandelt wird wie ein Autohändler.

Der einfachste Weg ist natürlich den Transporter an einen gewerblichen Händler zu reichen :) :-) paar $ weniger, aber sorgenlos 8-)
 
Zurück
Oben Unten