Kröter
Fahrer
hier geht es um ein BGH-Urteil von 1959, kommentiert durch Loriot
Zitat: Vorgestern hatte ich mir als verkehrsinteressierter Leser einer führenden Tageszeitung den folgenden Beschluss des Karlruher Bundesgerichts einzuprägen:" Der Benutzer einer bevorrechtigten Strasse ist gegenüber den Verkehrsteilnehmern, die auf einer einmündenden oder die Vorfahrtsstrasse kreuzenden, nicht bevorrechtigten Strasse herankommen, auch dann vorfahrtsberechtigt, wenn er in die Strasse einbiegt." Nach zweistündiger Gedankenarbeit und Anfertigung genauer Skizzen geriet ich in die quälende Ungewissheit, ob ich nun etwa als ständiger Benutzer einer nicht bevorrechtigten Strasse gegenüber Verkehrsteilnehmern, die auf keiner einmündenden und die nicht bevorrechtigte Strasse auch nicht kreuzenden, aber bevorrechtigten Strasse herkommen, nicht vorfahrtsberechtigt bin, obwohl ich in diesselbe nicht einzubiegen wünsche. Falls ich bis Ende dieser Woche keine präzise Antwort auf diese und alle anderen schwebenden Fragen der Straßenverkehrsordnung erhalte, fahre ich künftig ohne vorherige Warnung nach dem gesunden Menschenverstand. die Folgen dürften Ihnen bekannt sein.
Zitat Ende...
Zitat: Vorgestern hatte ich mir als verkehrsinteressierter Leser einer führenden Tageszeitung den folgenden Beschluss des Karlruher Bundesgerichts einzuprägen:" Der Benutzer einer bevorrechtigten Strasse ist gegenüber den Verkehrsteilnehmern, die auf einer einmündenden oder die Vorfahrtsstrasse kreuzenden, nicht bevorrechtigten Strasse herankommen, auch dann vorfahrtsberechtigt, wenn er in die Strasse einbiegt." Nach zweistündiger Gedankenarbeit und Anfertigung genauer Skizzen geriet ich in die quälende Ungewissheit, ob ich nun etwa als ständiger Benutzer einer nicht bevorrechtigten Strasse gegenüber Verkehrsteilnehmern, die auf keiner einmündenden und die nicht bevorrechtigte Strasse auch nicht kreuzenden, aber bevorrechtigten Strasse herkommen, nicht vorfahrtsberechtigt bin, obwohl ich in diesselbe nicht einzubiegen wünsche. Falls ich bis Ende dieser Woche keine präzise Antwort auf diese und alle anderen schwebenden Fragen der Straßenverkehrsordnung erhalte, fahre ich künftig ohne vorherige Warnung nach dem gesunden Menschenverstand. die Folgen dürften Ihnen bekannt sein.
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