Versandrecht

Kauli

Fahrer
Registriert
15 Januar 2002
Hallo zusammen!
Ich habe hier vor einiger Zeit einen Beitrag über Versandrecht gelesen.
Dort ging es um das Thema, wer haftet wenn ich etwas verkaufe(z.B. bei ebay) und es mit der Post unversichert verschicke.
Muß der Käufer oder Verkäufer haften, falls das Paket nicht ankommt?
Kann sich noch jemand daran erinnern und weis wo ich diesen Beitrag finden kann?

Viele Grüße
Christian
 
Hallo Christian,

der Hauptunterschied zwischen gewerblichem und privatem Verkäufer liegt u.a. in der Haftungsfrage bei Verlusten auf dem Transportweg, dem Rücktrittsrecht und der Gewährleistung bzw. Garantie.

Der Begriff "Gewerblich" ist hier unabhängig davon zu sehen, ob Du einen Gewerbeschein hast. Es gibt seeeeeehr viele angebliche Privatverkäufer auf ebay, die aber nach gängiger Rechtsauffassung ganz klar gewerblich handeln und bei einem Rechtsstreit ein böses Erwachen erleben würden. Ein wichtiges Kriterium der gewerblichen Tätigkeit ist vor allem die Gewinnerzielungsabsicht. Auch ein Verkauf von Neuware oder ein überdurchschnittlicher Verkauf gleichartiger Artikel sind Indizien für eine gewerbliche tätigkeit.

Handelt der Verkäufer gewerblich, dann trägt der Verkäufer grundsätzlich das Transportrisiko d.h. er muss nachweisen können, dass Du die Ware erhalten hast. Aus diesem Grund versenden fast alle gewerblichen Verkäufer versichert. Geht die Ware auf dem Transportweg verloren, so muss der Verkäufer für Ersatz sorgen. Entweder er liefert erneut oder er erstattet Dir den Kaufpreis incl. Porto zurück. Der gewerbliche Verkäufer muss sich dann mit dem Transportunternehmen bezüglich Erstattung herumärgern.

Bei privatem Verkauf haftet der Verkäufer grundsätzlich nicht für das Transportrisiko. Dies trägt ausschliesslich der Käufer. Der Verkäufer muss im Streitfall lediglich die Übergabe der Ware an den Versender (z.B. Post etc.) glaubhaft machen. Allerdings haftet bei privatem Verkauf der Verkäufer ebenfalls für Transportschäden, die aufgrund nicht ausreichender Verpackung entstanden sind. Als Richtgrösse gilt: Die Ware hat einen Sturz aus 80cm Höhe auf Betonboden zu überstehen.

Hoffe ich konnte helfen. Angaben sind natürlich ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung o.ä. dar. ;-)

Grüsse
Nico
 
Hallo Nico,
danke, das sind genau die info`s, die ich gebraucht habe.
Ciao
 
Wenn du mit der Post als Paket verschickst ist das immer versichert.
Anders ist es beim Päckchen.

Gruß Detlef
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WOB ;) ;) 77
 
AW: Versandrecht

Hallo :)

und wie ist es, wenn der Käufer ebenfalls gewerblich ist und keine besondere Vereinbarung besteht?

Danke
 
AW: Versandrecht

Ich versende ausschließlich versichert, d. h. als Paket (wenn die Deckung passt). Die 3 - 4 €s machen den Kohl auch nicht fett, steht als Versandtbedingung bei mir drin, und der Käufer zahlts....

Who cares?
 
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