Verschiedene Kulanzanträge?

AW: Verschiedene Kulanzanträge?

Das ist mal eine Einstellung:t:t:t:t
Hast recht, was nicht zu ändern ist........abhaken:t

So ist es, aber hatte Glück, das ich genügsam bin und stets sparsam war. :)
Abgehakt ist es und nu kann man auch im "Alter" noch was anstellen. Und hier bei den Z-Verrückten macht es schon sehr viel Spaß.
 
AW: Verschiedene Kulanzanträge?

Tja, diese Probleme werden sich in Zukunft auch lösen... ich sage nur Dokumentationspflicht (§ 42c Versicherungsvertragsgesetz (VVG)), die ja jetzt zum Verbraucherschutz in Kraft getreten ist. Da kann man nach Jahren noch feststellen, was besprochen wurde...

Aber btt: ich denke das ich mal bei nem anderen Händler nachfrage und dann gucken wir mal obs ne neue Scheibe gibt. Im Moment funktioniert der Regensensor wieder. Nur manchmal geht er nicht mehr aus (nein, kein Dauerregen in der Eifel!).
 
AW: Verschiedene Kulanzanträge?

Tja, diese Probleme werden sich in Zukunft auch lösen... ich sage nur Dokumentationspflicht (§ 42c Versicherungsvertragsgesetz (VVG)), die ja jetzt zum Verbraucherschutz in Kraft getreten ist. Da kann man nach Jahren noch feststellen, was besprochen wurde...

Aber btt: ich denke das ich mal bei nem anderen Händler nachfrage und dann gucken wir mal obs ne neue Scheibe gibt. Im Moment funktioniert der Regensensor wieder. Nur manchmal geht er nicht mehr aus (nein, kein Dauerregen in der Eifel!).
Ja, ja der neue §42c. Hilft manchmal, aber auch da, werden die schwarzen Schafe wieder heftig am Rad drehen.
 
AW: Verschiedene Kulanzanträge?

Moin,

ja wir dokumentieren uns in diesem Lande auch noch zu Tode :( - bitte nicht falsch verstehen: Verbraucherschutz ist WICHTIG, aber diese Dokumentationspflichten sind doch das Papier nicht Wert auf dem sie stehen...

Der Versicherungsnehmer bekommt den Antrag, den er lesen und unterschreiben soll und es wird dokumentiert, dass er die Möglichkeit hatte den Antrag zu lesen. Ferner wird dokumentiert, dass im Kapitalversicherungsbereich der Abschluß eines neuen Vertrages bei gleichzeitiger Aufkündigung eines alten Vertrages i.d.R. für den Versicherungsnehmer nachteilig ist.

Toll - all dies gab es vorher auch schon und es sind im Endeffekt noch ein paar mehr Seiten mit bedrucktem Papier geworden, die sich meist KEINER durchliest und einfach nur unterschreibt - damit wird die Position des Verbrauchers m.E. eher geschwächt als bestärkt, da er die notwendigen Belehrungen dezidiert bestätigt.

Na ja - ich bin zum Glück Schadenregulierer einer Versicherung und kümmere mich nur um die Bedingungswerke, die dem Kunden auch vollumfänglich ausgehändigt werden und um die es trotzdem immer wieder Streit gibt ;)

Beste Grüße
 
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