Verschwiegener Vorschaden

mariano88

Testfahrer
Registriert
22 März 2017
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive23i
Hallo!

Mein Name ist Marian und ich bin neu hier im Forum, bis jetzt allerdings nur als Leser im Hintergrund aktiv. Nun habe ich leider ein Problem bei dem mir die Community vielleicht behilflich sein kann.

Ich habe mir im Mai des Vorjahres eine Z4 sdrive 23i aus erster Hand (Privat) gekauft. Ein Ankaufstest wurde damals beim ÖAMTC durchgeführt mit den üblichen Alterserscheinungen als Ergebnis. Zusätzlich wurde mir vom Verkäufer mitgeteilt das die Heckklappe nach einem Sturmschaden getauscht werden musste.
Nun stand mein Z4 im Winter für 3 Wochen im Freien weil ich dringend den Platz in der Garage brauchte mit der Folge das die Batterie leer wurde. Als ich nun diese zum Aufladen ausbauen wollte traf mich der Schlag als ich in der Batteriewanne ca. 10cm hoch Wasser stehen sah. Der Z4 wurde daraufhin zum BMW Händler gebracht wo ein erheblicher Vorschaden am Heck mit Stauchung des Rahmens festgestellt wurde. Der Schaden beläuft sich vermutlich auf insgesamt 15.000€ da auch der Hauptkabelbaum wegen dem Wassereintritt getauscht werden soll. Eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Vorbesitzer brachte keine Abhilfe weil dieser einen Vorschaden abstreitet.
Habe den Fall nun meinen Anwalt übergeben welcher vorschlägt den Vorschaden anhand von Werkstattrechnungen nachzuweisen. Die Werkstätten in denen der Z4 laut Servicehistorie war geben jedoch nur Teilweise Auskunft und haben noch zu keinem Erfolgt geführt.

Deshalb nun zu meiner eigentlichen Frage:
Gibt es eine Möglichkeit über eine Teilenummer z.B. Heckschürze, Rückleuchten,... das Produktionsdatum herauszufinden und dadurch den Schaden zu beweisen?
Bzw. hättet ihr noch andere Ideen um den Vorschaden zu beweisen.

Vielen Dank für Eure Hilfe und sry für die lange Einleitung aber nur so kann man den Sachverhalt denke ich nachvollziehen.
 
Hallo

Was steht auf dem Kaufvertrag? Wurde da nur die Heckklappe erwähnt als Schaden, oder gab es da keine Angaben.
Was mich auch wundert, dass das der ÖAMTC nicht festgestellt hat, wenn der Wagen einen stärkeren Schaden hatte.

Wichtig ist jetzt für dich, was im KV steht. Notfalls musst du einen Gutachter beauftragen, der die Schadeshöhe anhand der noch vorhanden Spuren feststellt und den Verkäufer damit konfrontiert. Der Verkäufer muss den Wagen dann wieder zurücknehmen und dir die Auslagen erstatten, aber ohne RA bzw Gerichtsverhandlung wir das wohl nicht zu bewältigen sein, wenn er alles abstreitet.

Vor Gericht zählen nur Fakten und Beweise, keine Verdächtigungen oder Mutmaßungen.
 
Im Kaufvertrag wird nur auf die genannten Vorschäden im ÖAMTC Prüfbericht (typische Dellen und Kratzer/ dem Alter entsprechend, sowie eine Nachlackierte Seitentüre) verwiesen. Ansonsten sind laut Kaufvertrag keine Vorschäden bekannt.
 
Das wird schwierig werden.
Der Vorbesitzer wird sich auf das Gutachten rausreden.
Der Gutachter dürfte nur sehr schwer zu packen sein....

Viel Glück!
 
Hallo Marian,

an deiner Stelle würde ich zunächst eine zweite Meinung zur Schadenshöhe einholen.

(Das Wasser in der Batteriemulde muss nichts mit einem Unfallschaden zu tun haben. Hier gab es seitens BMW mal eine Nachbesserungsaktion.)

Gruzzzz
Gerald
 
Das wird echt schwierig,weil der von dir beauftragte Gutachter keinen großen Vorschaden festgestellt hat.

Was,wenn der Wagen ohne Rechnung wieder fit gemacht wurde? Dann fehlt ebenfalls ein stichhaltiger Nachweis.

Wünsche dir viel Glück und Erfolg bei der Sache.
 
Anhand von Nummern und Prägungen müssten die Produktionsdaten der Einzelteile bestimmbar sein. Entweder über BMW oder die Zulieferer selbst. Wenn zb auch die Rückleuchten oder die Radhausverkleidung ein späteres Produktionsdatum als der Wagen selbst haben, hättest du deinen beweis. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass BMW das kann, kann dir aber leider auch nicht weiterhelfen, da kein Zugang mehr.
Was du brauchst ist vermutlich ein Kontakt zu einem sehr engagierten Händler oder jemanden internen bei BMW.
 
Wenn in der Stoßstange oder an der Rückleuchte noch BMW-Aufkleber sind, steht da auch das Produktionsdatum drauf. Sollte das abweichen bzw. jünger als das Herstelldatum ein, hast Du ihn am Haken.
 
Der Vorbesitzer hat mitgeteilt, dass es einen Schaden am Heck -Tausch der Heckklappe- wegen Sturmschaden gab.
Denken wir mal passiv: Fahrzeug zur Werkstatt, irgendeine Versicherung zahlt, Werkstatt repariert, Fahrzeug heil zum Besitzer zurück. Das Ausmaß des Schadens hat der Verkäufer evtl. garnicht realisiert.
Problematisch sehe ich es, wenn der Umfang des Schadens bewusst war und als minder "verkauft" wurde. Unfallschäden können ja über Versicherungen abgeglichen werden. Wie das aber mit Schäden ausschaut, die über eine andere Versicherung (also private Haftpflicht o.ä. ausschaut) kann ich mir nicht vorstellen. Ganz blöd, wenn der Schaden in einer sonstigen Werkstatt repariert wurde und der Geldfluss nicht dokumentiert ist.

Was deine Werkstatt mit "gestaucht" meint, also in welche Richtung ist nicht klar. Wenn da ein Baum draufgefallen ist, kann das neben der Heckklappe auch den Rahmen betroffen haben. Fast schon kriminell, wenn ein Unfallschaden durch den Strumschaden kaschiert werden sollte. Aber soweit sollte man vielleicht mal nicht denken.

Gilt sowas auch als Unfall? Einen "Schaden" hat man dir ja mitgeteilt.

Eine Frage noch: was ist Dein Ziel? Fahrzeug weg oder Preisnachlass? Mal ungeachtet der rechtlichen (in Ö) und zeitlichen Situation.
Mein Rat ist da immer, das von einem RA bewerten zu lassen. Ist da überhaupt eine Aussicht auf Klärung.
 
Hallo,

Gehe zu einem Rechtsanwalt, der bekommt von der ´Versicherung des Vorbesitzers Auskunft.
Da erfährst du dann zuerst mal, was wurde für ein Schaden abgerechnet und wie hoch,
selbst ein Haftplicht Schaden ist der Kasko bekannt, da es unter den Versicherungen Abkommen gibt.
Ohne Rechtsanwalt erreichst Du in dieser Sache gar nichts.
 
Meinem Vorredner kann ich mich nur anschließen.

M. E. liegt deine einzige Chance im Nachweis (über das Produktionsdatum), dass Ersatzteile zwischen Erstzulassung und Umschreibung auf Dich verbaut wurden. Der Nachweis eines Vorschadens allein, ein Jahr nach Fahrzeugübernahme, hilft überhaupt nichts, da dieser genauso gut in deiner Zeit entstanden sein kann.
 
Da kannst Du wohl nur hoffen, dass der Schaden in einer BMW Werkstatt behoben wurde
und Du über einen Rechtsanwalt Einsicht bekommst.
 
Er ist doch bereits beim anwalt gewesen und hatte dennoch schwierigkeiten an infos zu kommen (bzw sein anwalt)
 
So richtig ist die Sache für mich gar nicht klar.

Da gibt es offenbar einen Unfallschaden, der vom vorherigen Eigentümer nicht kommuniziert wurde...

Dann ist die Rede von einem Wassereinbruch im Heck, der bei frühen E89 leider nicht so selten auftrat...
Grund dafür waren damals bei den betroffenen Fahrzeugen mangelhafte Entlüftungen im Heckstoßfänger, welche dann im Rahmen einer Rückrufaktion getauscht wurden ...

Gruß
Toralf Z.
 
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