Versicherungsbetrug mal andersrum

Das Fehlverhalten der einen Gruppe entschuldigt nicht das einer anderen. Als Autofahrer mag ich Leute, die aus vermeintlicher Sportlichkeit, fahrerischem Unvermögen oder anderweitiger Beschäftigung hinter dem Lenkrad ihre Spur nicht halten können, ebenso wenig. Nur die Folgen einer solchen Kollision gehen für einen Motorradfahrer in der Regel über das durch den eigenen Airbag gebrochene Nasenbein weit hinaus. Was die Straßenlage angeht, darfst du gerne mal erläutern, was du denn da gesehen hast. Solltest du damit Schräglage bei Kurvenfahrt meinen, empfehle ich etwas Beschäftigung mit der Fahrphysik von Einspurfahrzeugen. Und keine Sorge, die fallen ohne Stützräder nicht um.
 
Und keine Sorge, die fallen ohne Stützräder nicht um.

bei manchen zeitgenossen der einspurfahrzeugen habe ich den eindruck, dass die in der entwicklungsphase im zeitalter der stützräder stehen geblieben sind.
soviel hirnlosigkeit kann man gar nicht anders ausdrücken als ":X" (ne lieber nicht, sonst werd ich hier sofort gesperrt)

und wenn dann mal was passiert, dann soll der autofarher schuld sein, da der ja nicht weiß, wie motorräder fahren "MÜSSEN", um schnell durch die kurve zu kommen.

aber warum reg ich mich hier auf, das thema ist so alt und schon tausendmal durchgekaut ......

.
 
Wer sich nicht nur auf Stammtischniveau mit dem Thema auseinandersezten möchte, kann sich gerne die Versicherungszahlen zur Schuldfrage bei Unfällen mit Beteiligung von Auto und Motorrad ansehen.
 
und genau deswegen war mein letzter satz

"aber warum reg ich mich hier auf, das thema ist so alt und schon tausendmal durchgekaut ......"
 
...ich denke, die Versicherung wird sich mit Händen und Füssen gegen eine Leistung zur Wehr setzen, denn das Ganze wird ja für sie zu einem riesigen Minus-Geschäft. Es sei mal dahin gestellt wer jetzt juristisch Recht hat, aber ich bin in diesem Fall überzeugt, daß Du für Dein Recht vor Gericht gehen musst, sprich: Dein Anwalt muss die Versicherung verklagen... da führt wohl kein Weg drum herum, leider :(
 
Das Fehlverhalten der einen Gruppe entschuldigt nicht das einer anderen. Als Autofahrer mag ich Leute, die aus vermeintlicher Sportlichkeit, fahrerischem Unvermögen oder anderweitiger Beschäftigung hinter dem Lenkrad ihre Spur nicht halten können, ebenso wenig. Nur die Folgen einer solchen Kollision gehen für einen Motorradfahrer in der Regel über das durch den eigenen Airbag gebrochene Nasenbein weit hinaus. Was die Straßenlage angeht, darfst du gerne mal erläutern, was du denn da gesehen hast. Solltest du damit Schräglage bei Kurvenfahrt meinen, empfehle ich etwas Beschäftigung mit der Fahrphysik von Einspurfahrzeugen. Und keine Sorge, die fallen ohne Stützräder nicht um.

Mag ja sein, aber was haben die bitte auf meiner Fahrspur verloren?
Und ich möchte mir ungern meinen Außenspiegel an deren Helm verbiegen, der dann bis zu 1m in meine Fahrspur hineinragt.

Aber in der Tat, schon tausendmal durchgekaut!
 
Unter diesem Aspekt verstehe ich den TE durchaus. Ich wäre auch sehr enttäuscht, wenn ich umziehen würde, die HUK per email um ein Formular zur Anpassung bitten würde, irgendeine Frist verstreicht um ein paar Tage, es passiert ein Schadenfall in der Wohnung und die HUK zahlt nicht. Und im Falle des TE's gibt es nicht mal eine verantwortliche Person der Versicherung, die sich stellt und eine Erklärung gibt. Hier haben aber wohl einige Leute entweder reichlich Zeit, oder eine Sekretärin, die alles per Einschreiben verschickt, oder beschäftigen einen Anwalt bzw. sind selbst einer. Good for you ;).

Sorry, so viel "einseitige" Betrachtungsweise (oder auch extrem ignorant) habe ich außer dem TE selber nicht gelesen.
Vorab, es geht hier nicht um eine "Anpassung" und das dazugehörige Formular, sondern um ein "neues" Fahrzeug. Und das ist in dem Zusammenhang auch keine Formular, sondern ein Antrag. Viele Formulare könnten in der Heutzeit nämlich "formlos" gestellt werden. Ein Antrag aber gehört ganz sicher nicht dazu.
Und eine "Frist" wurde hier auch nicht um "ein paar Tage" verpaßt. Sondern um ganze 2 Monate. Es gibt meines Erachtens auch Gerichtsurteile, wann die Richter eine Antragsstellung erwarten würden. Aber ganz sicher nicht 2 Monate mit Nichtstun.... und telefonieren ist auch in der Neuzeit wie Nichtstun. Weil einem jeglicher Beweis und Nachweis fehlt. Und dazu braucht man auch kein Anwalt zu sein, um das verstehen sowie begreifen zu können. Wenn dieses Verständnis fehlt, dann erkläre mir bitte mal was Du beruflich machst und wie Deine Firma/Arbeitgeber - oder wie auch immer - so extrem hyperkulant mit "fremden Geldern" ungehen würde.

1)
Wenn ich weiß, ich ziehe um und vieles könnte sich überschneiden, lasse ich persönlich deutlich mehr Sorgfalt walten. Denn man kann in solchen "Ausnahmesituation" keinen Dritten verantwortlich machen, weil einfach zu viele Fehlerquellen möglich sind. Wie hier ja mal bestens bestätigt.
2.
Doch, es gibt eine verantwortliche Person. Und zwar den Interessenten. Er hat doch das hauptsächliche Interesse, sein Risiko abgesichert zu wissen. Einfach "billig" andere dafür in die Verantwortung ziehen zu wollen. Das hat nix mit Paragrafen zu tun..... siehe dazu auch den Zusammenhang in Pkt.1
3.
Wenn ich mich absichern will, dann verschicke ich Schriftliches. Das ist ebenso "billig" von reichlich Zeit oder einer unterstellten Sekräterin zu reden. Dann geht mal die betreffende Person eine halbe Stunde später ins Bett und schreibt seinen Brief. Und als Berufstätiger anstelle zum Mittagessen dann eben zur einer Postfiliale um eine Einschreiben mit Rückschein abzugeben. Und wenn Dir dann jetzt auch noch 4 EUR-etwas zu viel sind...... wage es jetzt besser nicht darauf einzugehen. Das Ding geht ganz sicher nach hinten los.

Du siehst als Fazit, alles eine Frage des Betrachtungswinkel und Verantwortungsbewußtseins eines erwachsenen Menschen.
 
...ich denke, die Versicherung wird sich mit Händen und Füssen gegen eine Leistung zur Wehr setzen, denn das Ganze wird ja für sie zu einem riesigen Minus-Geschäft. Es sei mal dahin gestellt wer jetzt juristisch Recht hat, aber ich bin in diesem Fall überzeugt, daß Du für Dein Recht vor Gericht gehen musst, sprich: Dein Anwalt muss die Versicherung verklagen... da führt wohl kein Weg drum herum, leider :(

Wenn ein Anwalt wirklich dazu rät, ohne von seinem Mandanten dazu "genötigt" worden zu sein, würde ich mich schon einmal nach der Berufshaftpflicht des Anwalts erkundigen. Zum Einen würde ich den Fall als reine "Geldschneiderei" betrachten (auch weil eine Rechtsschutzversicherung "geprällt" werden würde) und zum Zweiten jegliche vertragliche Grundlagen für eine Deckung bzw. Leistungspflicht eines Versicherers zu erkennen ist. Ein Anwalt würde nur mit dem Faktor "Wahrscheinlichkeit" oder "zufällig" bzw. "glücklich" arbeiten.
Wäre keine Rechtschutzversicherung an der Hinterhand, wäre ein Rat zur Klage seitens des Anwalts noch "fahrlässiger" und "skrupelloser".

Wie immer bei solchen heiklen Themen, handelt es sich nur um eine persönliche Meinung und mehr nicht.
 
Was ist denn hier eigentlich fraglich?

1. Der TE wollte ein Auto anmelden und holt sich eine EVB.
2. Mit anmelden des Autos hat er Kaskoschutz also nur Haftpflicht, keine Teil- oder Vollkasko.
3. Dann schliesst man den eigentlichen Versicherungsvertrag ab (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko). DAS hat der TE anscheinend nie getan, weil er immer darauf gewartet hat das die Vers. ihm die Unterlagen zusendet.
4. Die eigentliche Versicherung beginnt mit der ersten Zahlung, welche auch nie erfolgt ist.

Der TE ist der Meinung Punk2 stimmt nicht weil ihm angeblich etwas anderes zugesagt wurde.
Punkt 3 zählt nicht weil ihm die Unterlagen nicht zugesandt wurden und niemand mit ihm reden will (auflegen, keiner ruft zurück).
Und zu Punkt 4 sagt der TE es gibt ja noch ihm zustehendes Geld das mit der ersten Rate der neuen Versicherung verrechnet werden sollte.

Die einzige Chance für den TE sehe ich darin, dass die Bankmitarbeiterin ihm bestätigt, dass sie ihm zugesagt hat das er von vornherein Vollkaskoversichert ist. (was ein Satz)
Dann war es ein Fehler einer Mitarbeiterin und er ist fein raus.

Das ein Anwalt dazu rät einen Fall öffentlich zu machen glaube ich sogar, aber bestimmt nicht mit solch verdrehten Tatsachen wie sie uns hier präsentiert werden...
 
Was ist denn hier eigentlich fraglich?

1. Der TE wollte ein Auto anmelden und holt sich eine EVB.
2. Mit anmelden des Autos hat er Kaskoschutz also nur Haftpflicht, keine Teil- oder Vollkasko.
3. Dann schliesst man den eigentlichen Versicherungsvertrag ab (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko). DAS hat der TE anscheinend nie getan, weil er immer darauf gewartet hat das die Vers. ihm die Unterlagen zusendet.
4. Die eigentliche Versicherung beginnt mit der ersten Zahlung, welche auch nie erfolgt ist.

Der TE ist der Meinung Punk2 stimmt nicht weil ihm angeblich etwas anderes zugesagt wurde.
Punkt 3 zählt nicht weil ihm die Unterlagen nicht zugesandt wurden und niemand mit ihm reden will (auflegen, keiner ruft zurück).
Und zu Punkt 4 sagt der TE es gibt ja noch ihm zustehendes Geld das mit der ersten Rate der neuen Versicherung verrechnet werden sollte.

Die einzige Chance für den TE sehe ich darin, dass die Bankmitarbeiterin ihm bestätigt, dass sie ihm zugesagt hat das er von vornherein Vollkaskoversichert ist. (was ein Satz)
Dann war es ein Fehler einer Mitarbeiterin und er ist fein raus.

Das ein Anwalt dazu rät einen Fall öffentlich zu machen glaube ich sogar, aber bestimmt nicht mit solch verdrehten Tatsachen wie sie uns hier präsentiert werden...

Nein, ist er nicht. Es fehlt der Antrag. Vorläufige Deckung entfällt so oder so rückwirkend.
 
1. Der TE wollte ein Auto anmelden und holt sich eine EVB.
2. Mit anmelden des Autos hat er Kaskoschutz also nur Haftpflicht, keine Teil- oder Vollkasko.
3. Dann schliesst man den eigentlichen Versicherungsvertrag ab (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko). DAS hat der TE anscheinend nie getan, weil er immer darauf gewartet hat das die Vers. ihm die Unterlagen zusendet.
4. Die eigentliche Versicherung beginnt mit der ersten Zahlung, welche auch nie erfolgt ist.
Bei einer solchen Aufzählung kann ich nur den Kopf schütteln. Bei mir funktioniert das schon immer so...
1. Bevor ich ein Auto kaufe, kümmere ich mich um eine passende Versicherung.
2. Bevor das Auto zugelassen wird, habe ich schriftlich eine VK-Zusage
3. Ich fahre mit kompletten Versicherungsschutz vom Hof des Händlers.

Ich kann nicht verstehen, wie man das Risiko eingehen kann, mit einem +50k Auto ohne VK Schutz vom Hof zu fahren. &:
 
Bei einer solchen Aufzählung kann ich nur den Kopf schütteln. Bei mir funktioniert das schon immer so...
1. Bevor ich ein Auto kaufe, kümmere ich mich um eine passende Versicherung.
2. Bevor das Auto zugelassen wird, habe ich schriftlich eine VK-Zusage
3. Ich fahre mit kompletten Versicherungsschutz vom Hof des Händlers.

Bei mir auch, seit 1984 - und davor bei meinem Vater auch, seit 1958!
 
Da dürfte dann aber auch eine Berufshaftpflicht mit im Spiel sein ;)

Nee, wieso??
es gibt genug Leute die Privat Ihr Auto mit dem Überführunhgskennzeichen abholen.
Und bei Händlern die das noch mit dem Roten kennzeichen machen gilt gleiches, keine VK, da kommt auch keine Berufshaftplicht für Schäden auf.
Egal um welche Haftpflicht es sich handelt, die kommen immer nur für Schäden auf die der Versicherte bei anderen verursacht hat, nicht für einen Schaden der Ihm selbst entstanden ist.
 
Man muss ja auch keine Vollkasko haben und nicht alle Autos. die mit einem Überführungskennzeichen oder frisch zugelassen unterwegs sind, kosten mehrere 10.000€. Halt eine Sache der persönlichen Risikoabschätzung und Portokasse. Fragwürdig wird das nur, wenn man entweder wirklich keine Ahnung hat was da gerade passiert oder, nun wird es verwerflich, das Risiko eingeht und später unter Einsatz von Anwälten und Öffentlichkeit doch noch etwas für sich herausschlagen möchte.
 
Nee, wieso??
es gibt genug Leute die Privat Ihr Auto mit dem Überführunhgskennzeichen abholen.
Und bei Händlern die das noch mit dem Roten kennzeichen machen gilt gleiches, keine VK, da kommt auch keine Berufshaftplicht für Schäden auf.
Egal um welche Haftpflicht es sich handelt, die kommen immer nur für Schäden auf die der Versicherte bei anderen verursacht hat, nicht für einen Schaden der Ihm selbst entstanden ist.

1.
Ist das eine an den Haaren herbei gezogene Story, die auf den hier konkret vorliegenden Fall ebenso wenig zutrifft.
2.
Sind das die wenigsten Privatpersonen, die ein Überführungskennzeichen verwenden. Zum Immigrationshintergrund möchte ich mich erst garnicht äußern.
3.
Bei Händlern wird sowieso mehr Sorgfalt(spflicht) erwartet, weil es sich in der Regel nie um ein "Eigen"fahrzeug handelt.
4.
Ist hier hauptsächlich nicht das Thema "Haftpflicht" die Grundlage, sondern Kasko - genau genommen - Vollkasko
5.
Dürften 99,999% der Menschheit wissen, was ausschließlich Haftpflicht im Zusammenhang mit einem Kfz bedeutet. Aber nett, dass Du mich als gelernten Versicherungskaufmann aufklären wolltest B;
 
2. Sind das die wenigsten Privatpersonen, die ein Überführungskennzeichen verwenden. Zum Immigrationshintergrund möchte ich mich erst garnicht äußern.

:D

4. Dürften 99,999% der Menschheit wissen, was ausschließlich Haftpflicht im Zusammenhang mit einem Kfz bedeutet.

:eek: :o

5. Aber nett, dass Du mich als gelernten Versicherungskaufmann aufklären wolltest

8-) ;)

Ich denke, anstelle der "Überführungskennzeichen" waren die roten Händler-Kennzeichen gemeint, oder?
 
1.
Ist das eine an den Haaren herbei gezogene Story, die auf den hier konkret vorliegenden Fall ebenso wenig zutrifft.
2.
Sind das die wenigsten Privatpersonen, die ein Überführungskennzeichen verwenden. Zum Immigrationshintergrund möchte ich mich erst garnicht äußern.
3.
Bei Händlern wird sowieso mehr Sorgfalt(spflicht) erwartet, weil es sich in der Regel nie um ein "Eigen"fahrzeug handelt.
4.
Ist hier hauptsächlich nicht das Thema "Haftpflicht" die Grundlage, sondern Kasko - genau genommen - Vollkasko
5.
Dürften 99,999% der Menschheit wissen, was ausschließlich Haftpflicht im Zusammenhang mit einem Kfz bedeutet. Aber nett, dass Du mich als gelernten Versicherungskaufmann aufklären wolltest B;

Was genau ist an den Haaren herbeigezogen ? Dass die Überführungskennzeichen ( aka Wochenkennzeichen) von Privatpersonen genutzt werden ?
Dann muss ich dir Widersprechen: diese Kennzeichen werden sogar sehr oft von Privatpersonen genutzt. Immer dann wenn der Verkäufer einen PKW
nicht angemeldet übergeben möchte, eine Vorabanmeldung mangels Brief aber nicht möglich war ... aber ich vermute du meinst was anderes :)

Die roten Kennzeichen, ausschließlich Händlern und Werkstätten vorbehalten, sind m.W. an die BetriebsHV gekoppelt, da diese nur von Firmenangestellten
im Auftrag der Firma für Fahrten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit genutzt werden dürfen. Dabei handelt es sich um (Kunden-)Fahrzeuge ohne gültige
Fahrerlaubnis, welche auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Zu Punkt 5 muss ich dir übrigens deutlich wiedersprechen: ich tippe auf 30% die keine Ahnung haben, 40% die glauben alles zu wissen und "ihre Rechte zu kennen"
und nur 30% die wirklich verstehen, was der Passus bedeutet :)
 
Was genau ist an den Haaren herbeigezogen ? Dass die Überführungskennzeichen ( aka Wochenkennzeichen) von Privatpersonen genutzt werden ?

Die roten Kennzeichen, ausschließlich Händlern und Werkstätten vorbehalten, sind m.W. an die BetriebsHV gekoppelt, da diese nur von Firmenangestellten
im Auftrag der Firma für Fahrten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit genutzt werden dürfen. Dabei handelt es sich um (Kunden-)Fahrzeuge ohne gültige
Fahrerlaubnis, welche auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

An den Haaren herbeigezogen, um unbedingt etwas zu bringen, was aber so garnichts mit dem Ablauf des Falles hier zu tun hat.

Fahrerlaubnis ist etwas komplett anderes im rechtlichen Sinne, wird häufig im Zusammenhang mit "Führerscheinen" verwendet. Könnte mir vorstellen, dass es eher Betriebserlaubnis lauten könnte.

Und Du kannst gerne so deutlich widersprechen wie Du möchtest. Kfz-Haftpflicht wird von keinem "Verbraucher" als Kaskoversicherung angesehen (vielleicht von Führerscheinneulingen). Die das nicht machen, sind genau diejenigen, die sich die paar EUR mehr für eine Kasko nicht leisten wollten/konnten.
 
Sorry, so viel "einseitige" Betrachtungsweise (oder auch extrem ignorant) habe ich außer dem TE selber nicht gelesen.
Vorab, es geht hier nicht um eine "Anpassung" und das dazugehörige Formular, sondern um ein "neues" Fahrzeug. Und das ist in dem Zusammenhang auch keine Formular, sondern ein Antrag. Viele Formulare könnten in der Heutzeit nämlich "formlos" gestellt werden. Ein Antrag aber gehört ganz sicher nicht dazu.
Und eine "Frist" wurde hier auch nicht um "ein paar Tage" verpaßt. Sondern um ganze 2 Monate.

Ich bin nunmal kein Versicherungskaufmann. Deshalb muss ich Dir da in den meisten Punkten Recht geben. Ich hatte das mehr mit dem allgemeinen "Service" von Unternehmen vermischt. Als "ignorant" würde ich meine Betrachtungsweise allerdings auch nicht betrachten - das ist eben aus Erfahrung und meiner Perspektive entstanden.
 
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