Versicherungsfrage - Felgen

Runner666

macht Rennlizenz
Registriert
25 März 2006
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35i
Hallo Leute, leider hatte ich einen Unfall, bei dem ich meine kasko in anspruch nehmen muss(dabei sind auch nichtwerksseitige zubehörteile bis 5000euro mitversichert). nungut, bei mir ist unter anderem eine felge kaputt. ich habe den wagen gestern bei bmw abgegeben und habe da auch die abtretung unterschrieben. jetzt habe ich folgendes problem. mein freundlicher kann diese felge nichtmehr auftreiben, da die firma pleite gegangen ist. nun sagte er mir, ich soll mir einen neuen satz felgen aussuchen und muss den mehrpreis für 3stück selber zahlen, dass kann und will ich aber momentan nicht. bezahlt mir die versicherung jetzt nur den nettopreis einer felge, wenn die felge nichtmehr käuflich erworben werden kann? ich meine, was soll ich dann mit 3felgen? an ein trike packen?
 
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Hmmm da die anderen Felgen bei dem Unfall nicht zerstört bzw. beschädigt wurden, wirst Du m.E. auch nur die eine ersetzt bekommen.
Deine Versicherung kann ja auch nichts dafür, dass es die Felgen nicht mehr gibt.
 
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Hmmm da die anderen Felgen bei dem Unfall nicht zerstört bzw. beschädigt wurden, wirst Du m.E. auch nur die eine ersetzt bekommen.
Deine Versicherung kann ja auch nichts dafür, dass es die Felgen nicht mehr gibt.

Das ist richtig, dass er nur die eine Felge "ersetzt" bekommt. Bei der VK kommt es auch noch auf das Alter an. Es kann auch noch die Entschädigungsanrechnung "alt gegen neu" zum Tragen kommen. Die meisten Versicherer zahlen auch nur die Felge, nicht den Reifen!
Sollte ein Modell nicht mehr verfügbar sein, dann wird der Wert einer Vergleichbaren herangezogen.
 
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falls einer weiss, wie ich an eine SMC typ J in 8,5x19 rankomme, bitte melden =)
 
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Hallo Leute, leider hatte ich einen Unfall, bei dem ich meine kasko in anspruch nehmen muss(dabei sind auch nichtwerksseitige zubehörteile bis 5000euro mitversichert). nungut, bei mir ist unter anderem eine felge kaputt. ich habe den wagen gestern bei bmw abgegeben und habe da auch die abtretung unterschrieben. jetzt habe ich folgendes problem. mein freundlicher kann diese felge nichtmehr auftreiben, da die firma pleite gegangen ist. nun sagte er mir, ich soll mir einen neuen satz felgen aussuchen und muss den mehrpreis für 3stück selber zahlen, dass kann und will ich aber momentan nicht. bezahlt mir die versicherung jetzt nur den nettopreis einer felge, wenn die felge nichtmehr käuflich erworben werden kann? ich meine, was soll ich dann mit 3felgen? an ein trike packen?


Hm, in diesem Fall schade, dass es wirklich nur eine erwischt hat.

Aber ich würde mit einem Anwalt sprechen. Wenn Du Deinen "Schaden" ersetzt bekommst, so ist Dein Schaden ja aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, dass Du nur gleiche Felgen fahren darfst, größer, als das er dem Wert einer Felge entspricht. Du kannst halt wie Du schon sagst Dein Fahrzeug mit dem Geld für den Schaden nicht mehr in einen gesetzlich erlaubten fahrbereiten Zustand bringen - dazu sollte aber das Geld der Versicherung für den Schaden ausreichen.

Die Versicherung wird sich vermutlich sträuben, aber ich finde leider gerade auch keine Gerichtsurteile zu diesem Thema. :#
 
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Hm, in diesem Fall schade, dass es wirklich nur eine erwischt hat.

Aber ich würde mit einem Anwalt sprechen. Wenn Du Deinen "Schaden" ersetzt bekommst, so ist Dein Schaden ja aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, dass Du nur gleiche Felgen fahren darfst, größer, als das er dem Wert einer Felge entspricht. Du kannst halt wie Du schon sagst Dein Fahrzeug mit dem Geld für den Schaden nicht mehr in einen gesetzlich erlaubten fahrbereiten Zustand bringen - dazu sollte aber das Geld der Versicherung für den Schaden ausreichen.

Die Versicherung wird sich vermutlich sträuben, aber ich finde leider gerade auch keine Gerichtsurteile zu diesem Thema. :#

Ein Urteil wirst Du vermutlich dazu auch nicht finden, weil die AVBs eindeutig sind und nicht interpretierbar. Deine Argumentation, wie Du sie aufführst, wird so ins Leere gehen
 
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Ein Urteil wirst Du vermutlich dazu auch nicht finden, weil die AVBs eindeutig sind und nicht interpretierbar. Deine Argumentation, wie Du sie aufführst, wird so ins Leere gehen
Das befürchte ich auch. Der tatsächliche Schaden der einen Felge wird bezahlt werden.
AVB´s sind da eindeutig.
 
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Hmmmm, bin zwar in Kfz nicht 100% fit, aber bei anderen Sparten ist es so, dass der Versicherungsnehmer nach einem Schaden so gestellt werden muss, als sei dieser nie passiert. Demnach müssen zum Beispiel bei einem Schaden im Bad, wenn Fliesen aufgestemmt wurden und diese nicht mehr lieferbar sind, a) identische eines anderen Herstellers , b) ähnliche mit Ausgleichszahlung oder c) alle Fliesen erneuert werden.

Ich denke ähnliches müsste doch hier auch greifen ?! Versicherung muss den Schaden beheben. Da Felgen nicht mehr lieferbar sind (und es ja weder erlaubt noch ausreichend ist mit versch. Felgen zu fahren) müsste die VErsicherung doch einen gleichwertigen Satz Felgen bereitstellen. Und im Gegenzug natürlich die Alten einkassieren ...
 
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so die mehrheit hatte recht. ich bekomme eine felge im wert von 520euro (felge+reifen) ersetzt. zum glück hat die nichtmal 6tage alte stüber anlage nix abbegkommen.
 
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