Jokin
Waschverweigerer
Mal so ganz rein theoretisch angenommen ... 
Ein Auto hat einen Seitenschaden, Kotflügel vorn neu, Tür ausbeulen oder neu, hinteres Seitenteil ausbeulen, hinteren Kotflügel spachteln, Heckstoßstange spachteln und das ganze Geraffel lackieren.
Schadenshöhe ist frei wählbar (je nach Werkstatt und Gutachten) zwischen 4.000 und 6.000 Euro.
Der Wiederbeschaffungswert beträgt 4.500 Euro. Nehmen wir an, der Schaden ist unverschuldet entstanden, die gegnerische Haftpflicht zahlt also komplett.
Ich hab mal etwas recherchiert und will mal Eure Meinung hören.
Fall A:
Rep-Kosten 6.000 Euro
... die Kosten liegen über 130% des Wiederbeschaffungswertes, die Versicherung zahlt in dem Fall lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Autos?
In der Tasche hab ich am Ende 5.000 Euro und kein Auto?
Fall B:
Rep-Kosten 4.000 Euro
... ich bekomme von der Versicherung 3.400 Euro und beim Einreichen der Rechnung bekomme ich auch die restlichen 600 Euro Mehrwertsteuer. Dazu gibt's noch 400 Euro für den Wertverlust?
Ich hab also entweder ein fachgerecht instandgesetztes Auto mit 400 Euro in der Tasche oder ich lasse den Schaden für 2.000 Euro in Polen machen, stecke 1.400 Euro in die Tasche und eben den Wertverlust von 400 Euro. Die Mehrwertsteuer bleibt bei der Versicherung.
Fall C:
Rep-Kosten 5.000 Euro
... da die Kosten innerhalb der 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen, bekomme ich wieder erstmal 4.200 Euro ausgezahlt, bin jedoch dazu verflichtet das Auto auch fachgerecht instand setzen zu lassen und es danach auch weitere 6 Monate zu fahren.
Ich hab also ein fachgerecht instand gesetztes Auto + 500 Euro Wertverlust in der Tasche?
... stimmt das soweit?
Denn folglich dessen muss ich also zusehen, dass der Wiederbeschaffungswert möglichst hoch geschätzt wird und die Rep-Kosten an diesen Wert nahe herankommen, ihn aber nicht überschreiten?
Die Reparatur dann in einer Hinterhofwerkstatt machen lassen und die Restdifferenz zwischen Rep-Kosten und Auszahlbetrag als "weiteren Wertverlust" verbuchen und sie an den nächsten Besitzer weiterreichen?
(alle Werte rein fiktiv, ich bin weder Besitzer, noch Unfallbeteiligter und auch nicht Versicherungsnehmer - es geht daher auch nicht um meinen Z4, logisch ...)
Und ansonsten rutscht Ihr auch mal gut ins neue Jahr

Ein Auto hat einen Seitenschaden, Kotflügel vorn neu, Tür ausbeulen oder neu, hinteres Seitenteil ausbeulen, hinteren Kotflügel spachteln, Heckstoßstange spachteln und das ganze Geraffel lackieren.
Schadenshöhe ist frei wählbar (je nach Werkstatt und Gutachten) zwischen 4.000 und 6.000 Euro.
Der Wiederbeschaffungswert beträgt 4.500 Euro. Nehmen wir an, der Schaden ist unverschuldet entstanden, die gegnerische Haftpflicht zahlt also komplett.
Ich hab mal etwas recherchiert und will mal Eure Meinung hören.
Fall A:
Rep-Kosten 6.000 Euro
... die Kosten liegen über 130% des Wiederbeschaffungswertes, die Versicherung zahlt in dem Fall lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des Autos?
In der Tasche hab ich am Ende 5.000 Euro und kein Auto?
Fall B:
Rep-Kosten 4.000 Euro
... ich bekomme von der Versicherung 3.400 Euro und beim Einreichen der Rechnung bekomme ich auch die restlichen 600 Euro Mehrwertsteuer. Dazu gibt's noch 400 Euro für den Wertverlust?
Ich hab also entweder ein fachgerecht instandgesetztes Auto mit 400 Euro in der Tasche oder ich lasse den Schaden für 2.000 Euro in Polen machen, stecke 1.400 Euro in die Tasche und eben den Wertverlust von 400 Euro. Die Mehrwertsteuer bleibt bei der Versicherung.
Fall C:
Rep-Kosten 5.000 Euro
... da die Kosten innerhalb der 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen, bekomme ich wieder erstmal 4.200 Euro ausgezahlt, bin jedoch dazu verflichtet das Auto auch fachgerecht instand setzen zu lassen und es danach auch weitere 6 Monate zu fahren.
Ich hab also ein fachgerecht instand gesetztes Auto + 500 Euro Wertverlust in der Tasche?
... stimmt das soweit?
Denn folglich dessen muss ich also zusehen, dass der Wiederbeschaffungswert möglichst hoch geschätzt wird und die Rep-Kosten an diesen Wert nahe herankommen, ihn aber nicht überschreiten?
Die Reparatur dann in einer Hinterhofwerkstatt machen lassen und die Restdifferenz zwischen Rep-Kosten und Auszahlbetrag als "weiteren Wertverlust" verbuchen und sie an den nächsten Besitzer weiterreichen?
(alle Werte rein fiktiv, ich bin weder Besitzer, noch Unfallbeteiligter und auch nicht Versicherungsnehmer - es geht daher auch nicht um meinen Z4, logisch ...)
Und ansonsten rutscht Ihr auch mal gut ins neue Jahr
... der Freund des Schwagers meines Kumpels hat da so ein komisches Jucken untenrum, was könnte der dagegen am besten tun? ... 