Versicherungsfrage

A

Allstar

Guest
Um mein Anliegen mal in die Runde zu werfen.

Aktuelle Sachlage.

4 Autos = ein Unfall.

Autobahn, zähfliessender Verkehr.

Vorne ein Auto.
Dieser bremst stark ab.

Diesem Auto fahren WIR leicht rein, leichter Ruckler.
Hinter uns fährt dann sofort ein anderer ziemlich heftig rein, es scheppert und unsere Haube fliegt auf.
Ganz hinten plöppt noch ein Nachzügler auf den dritten Wagen drauf.


So, nun die Frage der Fragen.
Der Schaden hinten reicht bereits für einen wirtschaftlichen Totalschaden, da viel Blech krum ist.
Vorne hingegen nur Kunststoff und die Haube defekt.

Was kann die Versicherung des hinteren Fahrzeugs machen ausser den wirtschaftlichen Totalschaden zu bezahlen ?

Aufgrund der vielen Rempler sind wir nichtmal sicher, ob wir wirklich zuerst auf den Vordermann sind, da das ganze fast zeitgleich passierte.

Ich gehe jetzt davon aus das die Versicherung die im Gutachten stehenden Kosten zahlt.
In dem Fall wäre alleine der Schaden hinten abzüglich Restwert ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Besteht die rechtliche Möglichkeit den Schaden vorne mit einzubeziehen und zu sagen wären sie dem vorne nicht drauf wäre der Schaden geringer und so meine Vollkasko mit einzubeziehen um sich vor einer Auszahlung zu drücken ? :-(
 
AW: Versicherungsfrage

Es kann sein dass Du der Unfallverursacher bist, mangels Abstand. Die hinter Dir sind in eine nicht gesicherte Unfallstelle gefahren.
Demnach wird deine Haftpflicht für alles in die Pflicht genommen, und mit viel Glück zahlt Deine Vollkasko einen Teil Deines Schadens.

Auch so eine Auslegung könnte man ins Kalkül ziehen.
 
AW: Versicherungsfrage

Du sprichst mit Deinem Vordermann und Ihr vereinbart gemeinsam die Schadenshöhe an seinem und an Deinem Fahrzeug.

Das macht Ihr schriftlich und unterschreibt beide.

Darin steht, dass Du einen Schaden von ca. 300 Euro an Deinem Auto hast und einen Schaden von ca. 200 Euro an dem Deines Vordermanns.

Diesen Schaden begleichst Du als Auffahrender und drückst ihm 200 Euro in die Hand. Er stellt Dir eine Quittung über den Betrag aus und somit seid Ihr beide sauber.

Als Begründung für die Schätzung der Schadenhöhe geht Ihr beide von einer "Einigung" aufgrund des ersten Aufpralls aus.

... den ganzen Kram stellst Du dem Gutachter zur Verfügung, der den Gesamtschaden begutachten wird. Er sieht dann, dass Du Deinen Vordermann nur leicht berührt hast, der hauptsächliche Schaden jedoch durch den Aufprall von hinten erfolgte.

... er wird Eure Einigung nicht in Frage stellen, solange Ihr diese Einigung auch unter Eid (!) vor Gericht wiederholen würdet.


... ob Ihr Euch nun auf 1.000 Euro, 500 Euro oder 0 Euro einigt und bei dem Erstaufprall einig seid, ist allen anderen Beteiligten egal, aber Eure Aussage muss dem Gutachter des Gesamtschadens vorliegen.



Übrigens hatte ich genau so einen Fall mal. Ich bin mit meinem kleinen Lupo aufgefahren und hab mal eben zwei Fahrzeuge zum Totalschaden gemacht und dem ersten auch noch einen gehörigen Heckschaden verpasst.

... wie solch eine Schadenshöhe von meinem kleinen Lupo mit einem Frontschaden von nur 1.200 Euro verursacht werden konnte, weiß wohl nur der Gutachter. :M

Im Endeffekt war mir die Schadenshöhe egal ob das nun 10.000 Euro oder 15.000 Euro bei den anderen war - ich habe meine Hochstufung hinnehmen müssen und gut ist. Was die davorn noch gemauschelt haben ... how knows ... mir wurscht :s
 
AW: Versicherungsfrage

Da du selbst angibst, deinem Vordermann aufgefahren zu sein, müsste in deinem Fall der "ursprünglich" eingetretene Frontschaden mit eingerechnet werden, also auch den Wiederbeschaffungswert mindern (weil der Wagen durch den Frontschaden einen geringeren Wert hatte). Problem wird hier sein, dass nicht nachweisbar ist, inwieweit dein Hintermann den zuvor eingetretenen Frontschaden vergrößert hat.....In einem solchen Fall wird regelmäßig geschätzt, dies läuft in etwa so (gängigste Methode):

Die Höhe des Frontschadens und die des Heckschadens werden zunächst miteinander ins Verhältnis gesetzt werden. Dein Hintermann haftet dir gegenüber im Falle des Totalschadens dann anteilig in Bezug auf den gesamten Wiederbeschaffungswert, also in dem Verhältnis, wie sich Frontschaden und der Heckschaden zueinander verhalten.

...deine geäußerte Befürchtung wird sich folglich mit großer Sicherheit realisieren.

LG
Daniel
 
AW: Versicherungsfrage

Worst case könnte man sagen.

Den Schaden am Vordermann rechnen wird dann eh über Vollkasko ab wenn ich diese in Anspruch nehmen muss wegem dem Frontunfall.
Wobei der auch wiederrum zum Großteil vom Hintermann verursacht wurde.

Das zu beweisen, ai caramba.
Andererseits anhand des Schadensbildes nachvollziehbar, sagt zumindest der Gutachter.

Aktuell kann ich wohl nur abwarten und Tee trinken.

Ich danke dir mal wieder für deinen fachlich versierten Beitrag Daniel =)
Vielleicht kommt ja alles auch mal ohne Anwalt und Gericht aus.
 
AW: Versicherungsfrage

Es kann sein dass Du der Unfallverursacher bist, mangels Abstand. Die hinter Dir sind in eine nicht gesicherte Unfallstelle gefahren.
Demnach wird deine Haftpflicht für alles in die Pflicht genommen, und mit viel Glück zahlt Deine Vollkasko einen Teil Deines Schadens.

Auch so eine Auslegung könnte man ins Kalkül ziehen.

Ähhhhh....
In eine nicht gesicherte Unfallstelle darf man also einfach so reinfahren und bekommt dann ein neues Auto?
Ich hoffe, Deine Antwort war ein Scherz oder so was....
 
AW: Versicherungsfrage

Also das fällt sowas von raus, die 2 folgenden Auffahrer sind innerhalb von vllt 1,5 Sekunden aufgefahren.
Das war also wirklich nur pöck, pöck und das wars.
 
AW: Versicherungsfrage

Yo. Falls es hilft, ich war vor gut einem Jahr selber so einer, der wem hinten drauf gefahren ist, der selbst kurz vorher nem anderen draufgefahren ist.

Fazit: ich war natürlich hauptsächlich verantwortlich für den Schaden zwischen mir und meinem Vordermann, denn man muss natürlich so viel Abstand halten, dass man auch bei einem plötzlichen Stillstand des Vordermanns noch zum stehen kommt. Allerdings wurde mir nur 75% Schuld angerechnet, weil der Bremsweg verkürzt war aufgrund der Schuld meines Vordermanns.

Mein Vordermann hat also 25% von dem Schaden zwischen mir und ihm bezahlt, und 100% zwischen sich und seinem Vordermann.

Das mit der ungesicherten Unfallstelle halte ich für Unsinn.

Und die Versicherungen haben das tatsächlich so von alleine geregelt, ich finde die Lösung sogar logisch und fühle mich einigermaßen gerecht behandelt. Hätte gedacht, dass ich erstmal alles zahle, weil mein Vordermann quasi auf meine Kosten das Auto generalüberholt, aber da lag ich falsch. Allerdings war mein Fall auch eine Idee unkomplizierter, da hier kein zusätzlicher Schaden an der Front meines Vordermanns durch mein Auffahren entstanden ist. Man konnt also klar zwischen vorne und hinten unterscheiden.
 
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