A
Andreazzz
Guest
Ich weiß nicht so recht, wo ich das posten soll, also jetzt einfach mal hier!
Ich benötige evt. für mein T-Car neue Wintereifen.
Ich habe mir dazu mal das "Gutachten zur ABE" der Felgen "vorgenommen" und bin jetzt etwas verunsichert.
Da steht z.B.:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren ... genannt ist, so sind Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren ... durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
So weit so klar, aber dann:
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE (=Gutachten?) des Sonderrades eine Freistellung von dieser Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Und dann habe ich auf einem gesonderten Beiblatt mit gleicher ABE-Nr. noch einen Zusatz gefunden:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung ist es nicht (!!) erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht (!!) genannt sind.
Bei mir ist in den PKW-Fahrzeugpapieren in Verbindung mit dieser Felgengröße (6,5x16) nur die Reifengröße 205/55 R 16 (jetzt montiert!) genannt, in den Papieren zu den Felgen aber auch noch zusätzlich 215/55 R16 und 225/50 R16. Heißt das jetzt, ich darf diese 215er oder 225er-Reifen ebenfalls montieren?
Es wird nicht gesondert auf die Verwendung einer bestimmten Größe als M+S hingewiesen, jedoch ausdrücklich bei 215er- und 225er-Bereifung die Montage von Schneeketten untersagt.
Kann mir jemand helfen, bevor ich erst wieder zum TÜV rennen muss?
Danke vorab!
Ich benötige evt. für mein T-Car neue Wintereifen.
Ich habe mir dazu mal das "Gutachten zur ABE" der Felgen "vorgenommen" und bin jetzt etwas verunsichert.
Da steht z.B.:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren ... genannt ist, so sind Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren ... durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
So weit so klar, aber dann:
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE (=Gutachten?) des Sonderrades eine Freistellung von dieser Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Und dann habe ich auf einem gesonderten Beiblatt mit gleicher ABE-Nr. noch einen Zusatz gefunden:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung ist es nicht (!!) erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht (!!) genannt sind.
Bei mir ist in den PKW-Fahrzeugpapieren in Verbindung mit dieser Felgengröße (6,5x16) nur die Reifengröße 205/55 R 16 (jetzt montiert!) genannt, in den Papieren zu den Felgen aber auch noch zusätzlich 215/55 R16 und 225/50 R16. Heißt das jetzt, ich darf diese 215er oder 225er-Reifen ebenfalls montieren?
Es wird nicht gesondert auf die Verwendung einer bestimmten Größe als M+S hingewiesen, jedoch ausdrücklich bei 215er- und 225er-Bereifung die Montage von Schneeketten untersagt.
Kann mir jemand helfen, bevor ich erst wieder zum TÜV rennen muss?
Danke vorab!


