MajorJan
Fahrer
- Registriert
- 21 März 2009
Hallo miteinander,
nachdem mir beim aufräumen grade zufällig das Gutachten meiner Winterfelgen in die Hände gefallen ist stellt sich mir folgende (warscheinlich doofe) Frage:
Vorweg: Habe mir letztes Jahr bei Reifen.com (Saftladen) Winterräder besorgt mit den Ronal 41 Felgen in den größen 8x18 ET35 und ringsrum 225/40 Hankookreifen drauf.
In dem Gutachten (klick) stehen nun in der Spalte "Auflagen zu Reifen" die Kürzel "68
68T". Diese sind beschrieben mit:
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Heißt das nun, dass ich die Winterräder mit der 225er rundum Bereifung garnicht fahren darf, sondern ich Mischbereifung in den beschriebenen Dimensionen fahren MUSS ?
Und gleich noch ne doofe Frage hinterher: In meinem Fahrzeugschein sind nur eingetragen: 225/45R17 91W auf vorder und Hinterachse.
Folglich muss ich ja eingetlich zum TÜV meine größeren Winterräder eintragen lassen. Klappt das Problemlos oder gibt das Probleme, aufgrund Problem 1? Und muss ich die wirklich eintragen lassen, oder reichts wenn ich das Gutachten dabei habe?
Und wer sich etzt fragt warum ich mir da beim Kauf keine Gedanken drüber gemacht habe: Da ich die Dinger einfach im Konfigurator auf Reifen.com für meinen Zetti zusammengeschuster habe bin ich davon ausgegangen dass das alles so stimmt... OK, um zum TÜV zu fahren war ich zu faul, aber das will ich ja jetzt nachholen...
nachdem mir beim aufräumen grade zufällig das Gutachten meiner Winterfelgen in die Hände gefallen ist stellt sich mir folgende (warscheinlich doofe) Frage:
Vorweg: Habe mir letztes Jahr bei Reifen.com (Saftladen) Winterräder besorgt mit den Ronal 41 Felgen in den größen 8x18 ET35 und ringsrum 225/40 Hankookreifen drauf.
In dem Gutachten (klick) stehen nun in der Spalte "Auflagen zu Reifen" die Kürzel "68

68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Heißt das nun, dass ich die Winterräder mit der 225er rundum Bereifung garnicht fahren darf, sondern ich Mischbereifung in den beschriebenen Dimensionen fahren MUSS ?
Und gleich noch ne doofe Frage hinterher: In meinem Fahrzeugschein sind nur eingetragen: 225/45R17 91W auf vorder und Hinterachse.
Folglich muss ich ja eingetlich zum TÜV meine größeren Winterräder eintragen lassen. Klappt das Problemlos oder gibt das Probleme, aufgrund Problem 1? Und muss ich die wirklich eintragen lassen, oder reichts wenn ich das Gutachten dabei habe?
Und wer sich etzt fragt warum ich mir da beim Kauf keine Gedanken drüber gemacht habe: Da ich die Dinger einfach im Konfigurator auf Reifen.com für meinen Zetti zusammengeschuster habe bin ich davon ausgegangen dass das alles so stimmt... OK, um zum TÜV zu fahren war ich zu faul, aber das will ich ja jetzt nachholen...